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Autor Thema: Wehrpfilicht nur bis 31.12?  (Gelesen 298 mal)
freddred
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Beiträge: 1


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« am: 9. Februar 2010, 10:25:01 »

hey,

ich plane bisschen langfristiger und möchte zum 1.6 mit dem Zivi anfangen, da mein Vertrag von Arbeit ausläuft und es so ganz gut passen würde. Ne Stelle hab ich auch schon so gut wie sicher.

So jetz hab ich aber gelesen, das wenn man am 1.6 anfängt nur bis zum 31.12 machen muss. Wären ja knappe 2Monate weniger die mich in die Arbeitslosigkeit treiben würden. Denn ich hab ab mitte März 2010 eine Arbeitstelle.

Meine Frage, stimmt diese Aussage wenn ja kann ich irgendwas machen um 9Monate ab Juni gehen zu können?

Danke schonmal

Gruß Sebasitan
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svennie
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*****
Beiträge: 5.446


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« Antworten #1 am: 9. Februar 2010, 12:47:08 »

Meine Frage, stimmt diese Aussage wenn ja kann ich irgendwas machen um 9Monate ab Juni gehen zu können?

Man muss abwarten, wie der Gesetzgeber die Verkührzung der Dauer von Grundwehrdienst und Zivildienst genau regelt. In der Vergangenheit konnte zumindest beim Wehrdienst die ursprüngliche Zeit auf Antrag abgeleistet werden.
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