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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Wehrdienst-Studium  (Gelesen 1121 mal)
Namenlos
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Beiträge: 6


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« am: 28. Juli 2010, 20:53:41 »

Hi, hoffe mal das ist das richtige Unterforum hier, falls nicht bitte ich um Verzeihung.

Anfang-Mitte Juni 2011 (denke 12.) werde ich voraussichtlich mein Abi erhalten und zum 1.10 beginnt das Wintersemester an der TU München, wo ich sehr wahrscheinlich studieren werde. (Sommersemester gibt es zu diesem Studiengang nicht)

Sehr wahrscheinlich muss ich nach dem Abi Wehrdienst oder halt Wehrersatzdienst leisten. (T2 Musterung + Abi = hohe "Chancen"?)

Nun die eigentlichen Fragen:
1) Kann man die derzeitigen 6 Monate in 2x3 Monate oder ähnliches unterteilen oder ist es möglich erst 4 Monate Wehrdienst zu leisten und dann den Rest 2x1Monat während den Semesterferien, oder denkt ihr das ist in Anbetracht des Zeitaufwandes des Studiums nicht möglich? Bzw ist es überhaupt erlaubt?
Lässt sich bei 6 Monaten überhaupt etwas splitten?

2) Ich habe gehört das es Unis gibt wie die Tu Mannheim, die an das Eu-recht gebunden sind und somit, wenn man erst einmal studiert, einen nicht einziehen lassen bzw. erst nach der Studienzeit, nach der ich ja zu alt wäre(23+). Kennt da jemand weitere?

3) Mögliche Verzögerungstaktiken um ins 3. Semester zu kommen?

4) Gibt es beim Wehr(ersatz-)dienst Ausnahmen, d.h. das man z.B. nur 4 Monate dienst leistet, um noch den Studienstart zu erwischen? Habe da mal was von einer Reduzierung der damaligen 9 Monate auf 7 Monate gehört aus diesem Grund.

EDIT:

5) Die Frage hät ich eigentlich als erstes stellen sollen. Habe ja noch kein Einberufungsbescheid da ich erst gemustert wurde und nächstes Jahr das Abi mache. Wann muss ich etwa mit einem rechnen, sofern es zu einer EInberufung kommt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, einen zu bekommen? Wie könnte ich (Anknüpfung an 3) weiter vorgehen?

mfg
« Letzte Änderung: 28. Juli 2010, 20:58:20 von Namenlos » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 28. Juli 2010, 22:12:42 »

Sehr wahrscheinlich muss ich nach dem Abi Wehrdienst oder halt Wehrersatzdienst leisten. (T2 Musterung + Abi = hohe "Chancen"?)

Die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt irgendwann Grundwehrdienst leisten musst, liegt aus jetziger Sicht bei etwa 35-50%

Nun die eigentlichen Fragen:
1) Kann man die derzeitigen 6 Monate in 2x3 Monate oder ähnliches unterteilen

nein.

oder ist es möglich erst 4 Monate Wehrdienst zu leisten und dann den Rest 2x1Monat während den Semesterferien, oder denkt ihr das ist in Anbetracht des Zeitaufwandes des Studiums nicht möglich? Bzw ist es überhaupt erlaubt?

Den Wehrdienst in Abschnitten wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Lässt sich bei 6 Monaten überhaupt etwas splitten?

nein.

2) Ich habe gehört das es Unis gibt wie die Tu Mannheim, die an das Eu-recht gebunden sind und somit, wenn man erst einmal studiert, einen nicht einziehen lassen bzw. erst nach der Studienzeit, nach der ich ja zu alt wäre(23+). Kennt da jemand weitere?

Nein, einen derartigen Unsinn gibt es nicht. Die Verfügbarkeit für den Wehrdienst richtet sich nach dem Wehrpflichtgesetz, nicht nach den Befindlichkeiten von Universitäten oder ominören "EU-Richtlinien", die es in Wahrheit nicht gibt.

3) Mögliche Verzögerungstaktiken um ins 3. Semester zu kommen?

Du bist gemustert?

Die Frage ist halt, ob das KWEA dich wirklich am Anfang oder vor dem geplanten Studium einberufen will. Während des Studiums wird das KWEA in der Vorlesungszeit darauf vermutlich verzichten.

Wenn das KWEA eine Heranziehung ankündigt, dann könnte man über einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung und in der Folge eventuell auch über einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nachdenken.

4) Gibt es beim Wehr(ersatz-)dienst Ausnahmen,

Ja, es gibt "Wehrdienstausnahmen", beispielsweise die Zurückstellung und die Befreiung.

d.h. das man z.B. nur 4 Monate dienst leistet, um noch den Studienstart zu erwischen?

nein, man könnte über ein paar Tage nachdenken, wenn man angesparten Urlaub mit einbringt.

Habe da mal was von einer Reduzierung der damaligen 9 Monate auf 7 Monate gehört aus diesem Grund.

Eine (vorzeitige) Entlassung aus dem Wehrdienst ist möglich, wenn ansonsten eine besondere Härte eintreten würde. Wenn einem sonst ein Ausbildungsplatz für eine Berufsausbildung entgeht, dann könnte man eine solche besondere Härte annahmen. Deinen Studiuenplatz wäre dir aber ein jahr später vermutlich noch sicherer als jetzt.

Unter ähnlichen Gesichtspunkten ist die Gewährung von Sonderurlaub denkbar, auch hier muss eine besondere Härte vorliegen.

5) Die Frage hät ich eigentlich als erstes stellen sollen. Habe ja noch kein Einberufungsbescheid da ich erst gemustert wurde und nächstes Jahr das Abi mache. Wann muss ich etwa mit einem rechnen, sofern es zu einer EInberufung kommt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, einen zu bekommen? Wie könnte ich (Anknüpfung an 3) weiter vorgehen?

Es gibt pro Jahrgang etwa 400.000 neue Wehrpflichtige, die Zahl der Tauglichen und der Kriegsdienstverweigerer schwankt etwas, vom Rest werden pro Quartal etwa 13.000 Wehrpflichtige einberufen.

Wenn viele andere Wehrpflichtige z.B. zurückgestellt sind, dann steigt die Gefahr einer Einberufung für die anderen natürlich etwas an.
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Namenlos
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« Antworten #2 am: 28. Juli 2010, 22:31:28 »

Vielen dank für die Antwort, war sehr informativ. Darf ich mal fragen, was du an meiner Stelle machen würdest, wenn du ebenfalls weder Wehrdienst noch Wehrersatzdienst machen wolltest um schnellstmöglich zu studieren?
Habe auch schon über 8monatige Auslandsaufenthalte nachgedacht, die halt als Zivildienst anerkannt werden, aber wollte eigentlich wenig Zeit allgemein mit so etwas verbringen.


Edit: Ach und ja, bin leider t2 gemustert
Edit2: Habe schon seitenlang Beiträge gelesen zu Verzögerungstaktiken, bzw das es günstig wäre den KDV-Antrag direkt nach Erhalt der Einberufung abzugeben. Was genau ist hier nochmal der Vorteil? Zivi müsste ich doch dennoch machen.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2010, 22:37:21 von Namenlos » Gespeichert
sunknown
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« Antworten #3 am: 29. Juli 2010, 11:08:45 »

Zitat
Vielen dank für die Antwort, war sehr informativ. Darf ich mal fragen, was du an meiner Stelle machen würdest, wenn du ebenfalls weder Wehrdienst noch Wehrersatzdienst machen wolltest um schnellstmöglich zu studieren?
wenn das musterungsergebnis noch nicht rechtskräftig ist: widerspruch einlegen.

ansonsten: wenn ich schnellstmöglich studieren wollen würde, dann würde ich das einfach machen. akuter handlungsbedarf besteht erst wenn ein einberufungsbescheid vom KWEA einfliegt.
 
 
Zitat
Edit2: Habe schon seitenlang Beiträge gelesen zu Verzögerungstaktiken, bzw das es günstig wäre den KDV-Antrag direkt nach Erhalt der Einberufung abzugeben. Was genau ist hier nochmal der Vorteil? Zivi müsste ich doch dennoch machen.
die vorteile eines späteren kdv antrags sind:
1. du hast die chance dass das kwea sich nicht bei dir meldet.
2. wenn das kwea sich doch meldet kannst du einen einberufungsbescheid mithilfe des kdv antrags aus der welt schaffen
3. nach dem kdv antrag erfolgt nicht sofort die zwangseinberufung zum zivildienst, vielmehr gibt es erst fristsetzungen und mahnungen innerhalb derer du dir selbst eine stelle suchen sollst --> zeitgewinn, um dem dritten semester näher zu kommen.

hier nochmal alles zu thema kdv antrag zum richtigen zeitpunkt in der langform: http://www.wehrpflicht-nein-danke.de/index03.htm
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« Antworten #4 am: 29. Juli 2010, 12:58:04 »

Alles klar, danke. Was genau habe ich davon wenn ich Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlege? Könnte ich noch machen, ist ca. 8Tage her.
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svennie
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« Antworten #5 am: 29. Juli 2010, 13:13:42 »

Alles klar, danke. Was genau habe ich davon wenn ich Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlege? Könnte ich noch machen, ist ca. 8Tage her.

Duu hast einen Zeitgewinn und der Tauglichkeitsgrad könnte sich ändern.

Dein Problem ist aber halt, dass du recht früh gemustert wurdest.
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« Antworten #6 am: 29. Juli 2010, 13:20:30 »

Okee, aber dadurch werden sie doch auch wieder aufmerksamer auf mich, oder? Also ist das zu empfehlen oder nicht?, weil ich denke von dem Zeitgewinn kann ich wie du schon sagst nicht richtig profitieren da ich eh noch 1 Jahr Schule fertig mache. Tauglichkeitsgrad wär natürlich wieder was anderes. Gibt es da Durchschnittswerte, wie oft der Tauglichkeitsgrad dadurch geändert wird, sofern man überhaupt Gründe hat? Würde es auch schon reichen, wenn man sagt das Blutdruck und Puls nicht nach Belastung gemessen wurden?(Habe ich erst im Nachhinein gemerkt) Oder ist das zu lächerlich? Oder besser allgemein, muss man in dem Widerspruchsschreiben gleich Gründe angeben?
« Letzte Änderung: 29. Juli 2010, 17:40:17 von Namenlos » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 29. Juli 2010, 21:20:16 »

Zitat
Okee, aber dadurch werden sie doch auch wieder aufmerksamer auf mich, oder?
da eine einberufung in frühestens einem jahr möglich ist, dürfte das in dem fall keine rolle spielen.

 
Zitat
Gibt es da Durchschnittswerte, wie oft der Tauglichkeitsgrad dadurch geändert wird, sofern man überhaupt Gründe hat? Würde es auch schon reichen, wenn man sagt das Blutdruck und Puls nicht nach Belastung gemessen wurden?(Habe ich erst im Nachhinein gemerkt) Oder ist das zu lächerlich?
durchschnittswerte machen keinen sinn, da es auf die begründung des widerspruchs ankommt. die genannten dinge sind eher irrelevant.
als anhaltspunkt dafür was relevant sein könnte wird einen blick hierauf http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149


Zitat
Oder besser allgemein, muss man in dem Widerspruchsschreiben gleich Gründe angeben?
zunächst reicht ein formloser widerspruch, in dem darum gebeten wird die frist für die lieferung der begründung zu verlängern.
früher oder später kommst du um eine begründung natürlich nicht rum.
wenn du dich jetzt erfolgreich um dieses problem kümmerst, hast du nach dem abi den kopf frei davon. ansonsten bist du eventuell nächstes jahr wieder hier und wir müssen und verzögerungstaktiken überlegen, die aber nicht immer zum ziel führen. ;-)
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« Antworten #8 am: 29. Juli 2010, 22:53:51 »

Wenn ich WIderspruch einlege und später dann irgendwelche gesundheitliche Probleme anführe führt dies doch nur dazu, dass ich erneut zur Musterung muss. Und dort kontrolliern die doch genau die Probleme, die ich angesprochen habe. Kann mir irgendwie noch nicht so richtig vorstellen, das ich damit so weit komme, aber wenn du damit Erfahrung hast glaub ichs gerne Zwinkernd
D.h. ich muss bei der 2. Musterung dann mehr Glück haben als bei der 1.
Welche Krankheiten kann man denn nennen, die schwer kontrolliert werden können bzw. was könnte ich bei der 2. Musterung machen, um einen schlechteren Tauglichkeitsgrad zu erhalten?
Und wenn ich dort dann wieder als t2 eingestuft werde sind die weiteren Chancen, noch ausgemustert zu werden doch eigentlich gleich Null, oder sehe ich das falsch?
(Und ich hätte erreicht, sofern sich das ganze über Monate bzw. ein Jahr hinwegzieht und erfolglos war, dass ich besonders "auffällig" bin und sie mich aus Schadensfreude erst recht einberufen? Oder denke ich zu pessimistisch?)
mfg

edit: problem ist, dass ich keinerlei ärztliche atteste habe. Außerdem noch eine Frage. Wie verhält es sich nach der 2. Musterung? Muss man wenn man erneut widerspricht mit Anwalt kommen?
« Letzte Änderung: 29. Juli 2010, 23:12:41 von Namenlos » Gespeichert
svennie
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« Antworten #9 am: 29. Juli 2010, 23:29:04 »

...Wenn ich WIderspruch einlege und später dann irgendwelche gesundheitliche Probleme anführe führt dies doch nur dazu, dass ich erneut zur Musterung muss...

Zunächst: Wenn du Widerspruch einlegst, dann ist das Musterungsverfahren noch nicht abgeschlossen, du musst also nicht erneut zur Musterung, sondern allenfall sim Rahmen der Widerspruchsbearbeitung erneut ins Kreiswehrersatzamt bzw. woanders hin.

Und dort kontrolliern die doch genau die Probleme, die ich angesprochen habe.

Auch das kommt auf die näheren Umstände an. Je nach Problem könnten auch schriftliche Nachweise ausreichen.

D.h. ich muss bei der 2. Musterung dann mehr Glück haben als bei der 1.

Es gibt keine 2. Musterung, es ist immer noch die erste.

Welche Krankheiten kann man denn nennen, die schwer kontrolliert werden können

Anleitungen zu Straftaten (Wehrdienstentziehung durch Täuschung) gibt es hier nicht. Ganz grundsätzlich sind aber natürlich psychische Probleme kaum nachzuweisen bzw. zu widerlegen.

Und wenn ich dort dann wieder als t2 eingestuft werde sind die weiteren Chancen, noch ausgemustert zu werden doch eigentlich gleich Null, oder sehe ich das falsch?

Ja du siehst das falsch. Tauglichkeitsgrade sind im Übrigen noch immer nicht numeriert, deswegen wird auch niemand "in T2 eingestuft".

(Und ich hätte erreicht, sofern sich das ganze über Monate bzw. ein Jahr hinwegzieht und erfolglos war, dass ich besonders "auffällig" bin und sie mich aus Schadensfreude erst recht einberufen? Oder denke ich zu pessimistisch?)

Du denkst zu pessimistisch.

edit: problem ist, dass ich keinerlei ärztliche atteste habe. Außerdem noch eine Frage. Wie verhält es sich nach der 2. Musterung? Muss man wenn man erneut widerspricht mit Anwalt kommen?

Gegen die Widerspruchsentscheidung kann dann noch Klage eingelegt werden. Und dann sind wir immer noch bei der ersten Musterung.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2010, 19:31:17 von svennie » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 29. Juli 2010, 23:46:59 »

hat sich erledigt.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2010, 13:15:56 von Namenlos » Gespeichert
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