Sehr wahrscheinlich muss ich nach dem Abi Wehrdienst oder halt Wehrersatzdienst leisten. (T2 Musterung + Abi = hohe "Chancen"?)
Die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt irgendwann Grundwehrdienst leisten musst, liegt aus jetziger Sicht bei etwa 35-50%
Nun die eigentlichen Fragen:
1) Kann man die derzeitigen 6 Monate in 2x3 Monate oder ähnliches unterteilen
nein.
oder ist es möglich erst 4 Monate Wehrdienst zu leisten und dann den Rest 2x1Monat während den Semesterferien, oder denkt ihr das ist in Anbetracht des Zeitaufwandes des Studiums nicht möglich? Bzw ist es überhaupt erlaubt?
Den Wehrdienst in Abschnitten wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Lässt sich bei 6 Monaten überhaupt etwas splitten?
nein.
2) Ich habe gehört das es Unis gibt wie die Tu Mannheim, die an das Eu-recht gebunden sind und somit, wenn man erst einmal studiert, einen nicht einziehen lassen bzw. erst nach der Studienzeit, nach der ich ja zu alt wäre(23+). Kennt da jemand weitere?
Nein, einen derartigen Unsinn gibt es nicht. Die Verfügbarkeit für den Wehrdienst richtet sich nach dem Wehrpflichtgesetz, nicht nach den Befindlichkeiten von Universitäten oder ominören "EU-Richtlinien", die es in Wahrheit nicht gibt.
3) Mögliche Verzögerungstaktiken um ins 3. Semester zu kommen?
Du bist gemustert?
Die Frage ist halt, ob das KWEA dich wirklich am Anfang oder vor dem geplanten Studium einberufen will. Während des Studiums wird das KWEA in der Vorlesungszeit darauf vermutlich verzichten.
Wenn das KWEA eine Heranziehung ankündigt, dann könnte man über einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung und in der Folge eventuell auch über einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nachdenken.
4) Gibt es beim Wehr(ersatz-)dienst Ausnahmen,
Ja, es gibt "Wehrdienstausnahmen", beispielsweise die Zurückstellung und die Befreiung.
d.h. das man z.B. nur 4 Monate dienst leistet, um noch den Studienstart zu erwischen?
nein, man könnte über ein paar Tage nachdenken, wenn man angesparten Urlaub mit einbringt.
Habe da mal was von einer Reduzierung der damaligen 9 Monate auf 7 Monate gehört aus diesem Grund.
Eine (vorzeitige) Entlassung aus dem Wehrdienst ist möglich, wenn ansonsten eine besondere Härte eintreten würde. Wenn einem sonst ein Ausbildungsplatz für eine Berufsausbildung entgeht, dann könnte man eine solche besondere Härte annahmen. Deinen Studiuenplatz wäre dir aber ein jahr später vermutlich noch sicherer als jetzt.
Unter ähnlichen Gesichtspunkten ist die Gewährung von Sonderurlaub denkbar, auch hier muss eine besondere Härte vorliegen.
5) Die Frage hät ich eigentlich als erstes stellen sollen. Habe ja noch kein Einberufungsbescheid da ich erst gemustert wurde und nächstes Jahr das Abi mache. Wann muss ich etwa mit einem rechnen, sofern es zu einer EInberufung kommt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, einen zu bekommen? Wie könnte ich (Anknüpfung an 3) weiter vorgehen?
Es gibt pro Jahrgang etwa 400.000 neue Wehrpflichtige, die Zahl der Tauglichen und der Kriegsdienstverweigerer schwankt etwas, vom Rest werden pro Quartal etwa 13.000 Wehrpflichtige einberufen.
Wenn viele andere Wehrpflichtige z.B. zurückgestellt sind, dann steigt die Gefahr einer Einberufung für die anderen natürlich etwas an.