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Autor Thema: Taubheit auf einem Ohr ein Grund zur Ausmusterung?  (Gelesen 849 mal)
heyheykk
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« am: 27. Februar 2010, 19:44:40 »

Hey,

ich hab versucht mich im Internet zu informieren, bin leider nicht fündig geworden & hoffe jmd von euch kann mir helfen!

Ich bin auf dem rechten Ohr taub schon seit meiner Kindheit.
Reicht das für eine Ausmusterung?!


Bin ab Sommer mit meiner Ausbildung fertig und möchte jetzt langsam mal planen ob ich meine 9 Monate machen muss, oder - falls ausmusterung - mich bewerben kann!

Danke euch im Vorraus!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 27. Februar 2010, 20:35:03 »

Ich bin auf dem rechten Ohr taub schon seit meiner Kindheit.
Reicht das für eine Ausmusterung?!

Ja, jedenfalls wird der Musterungsarzt den Tauglichkeitsgrad 'nicht wehrdienstfähig' vorschlagen (müssen):

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-28.pdf
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heyheykk
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 27. Februar 2010, 20:48:05 »

Ich bin auf dem rechten Ohr taub schon seit meiner Kindheit.
Reicht das für eine Ausmusterung?!

Ja, jedenfalls wird der Musterungsarzt den Tauglichkeitsgrad 'nicht wehrdienstfähig' vorschlagen (müssen):

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-28.pdf

Das heißt dann wohl Zivildienst?!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 28. Februar 2010, 00:15:12 »

Das heißt dann wohl Zivildienst?!

Nein. Das heißt wehrdienstunfähig. Und wer wehrdienstunfähig ist, ist auch zivildienstunfähig.
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