...Meine Abwesenheit würd mich sozusagen den Job kosten, da ich anschließend nicht mehr in der Materie wäre, so schnell wie bei uns neue Produkte auf den Markt kommen.
Tja, es besteht aber während des Wehrdienstes Kündigungsschutz, mit der Begründung wird das also nichts.
Wie schätzt ihr meine Lage eingezogen oder für den ZVD eingezogen zu werden ein ?
Wenn tatsächlich Beschwerden wie beschrieben vorhanden sind, dann dürftest du wehrdienstunfähig sein. Die Frage nach dem "Einziehen für den Zivildienst" stellt sich nicht, weil für die Heranziehung zum Zivildienst die gleichen Kriterien gelten
und man anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen sein müsste um zum Zivildienst herangezogen zu werden. Trotzdem solltest du bei der Musterung in jedem Fall
keinen KDV-Antrag stellen.