...doch jetzt wird er von seinen eltern rausgeschmissen und klar könnte er rechtlich gesehen trotzdem noch dort wohnen da er erst 20 ist und seine eltern ihn nicht rausschmeißen dürfen.
Natürlich dürfen sie. Das würde allerdings unter Umständen eine (erhöhte) Unterhaltsverpflichtung nach sich ziehen.
Doch wer will das? Bei jemanden wohnen der einen nicht will.Deswegen wollte ich fragen, ob der Bund meinen Freund Miete für eine Wohnung bezahlt und wieviel das wäre...
Der Bund hat damit nichts zu tun, zuständig wäre die Unterhaltssicherungsbehörde, die könnte Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz leisten. Hierzu wäre nachzuweisen, dass ein weiteres Wohnen bei den Eltern nicht zumutbar ist.
Die Höchstgrenzen ergeben sich aus
§7a Unterhaltssicherungsgesetz, hier rd. 298 Euro.