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Autor Thema: KDV Antrag zurückziehen  (Gelesen 971 mal)
jonny10
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« am: 9. März 2010, 07:56:50 »

Hallo,
ich leiste jetzt schon seit Mitte September meinen Zivildienst und bin mit meiner Dienststelle sehr unzufrieden.
Von der Möglichkeit den KDV Antrag zurückzuziehen hab ich erst vor wenigen Tagen erfahren.
Ich weiß, zu diesem Thema gibt es bereits einige Beiträge, jedoch wollte ich mir mit ein paar Fragen Klarheit verschaffen bevor ich mir am Ende nur noch mehr Ärger aufhalse.

1. Wird der Antrag auf KDV Zurücknahme zu 100% angenommen auch ohne ausführlich Darlegung der Gründe.
2. Ist es möglich dass sich der Entlassungs Termin aus meiner Wehrpflicht nach hinten verschiebt, oder ist wenn ich nach drei Monaten immer noch nichts vom KWEA gehört habe meine Wehrpflicht endgültig zu Ende?
3. Ist es möglich das ich a. nochmals komplett 9 Monate in der Bundeswehr meinen Dienst ableisten muss
                                   oder b. die fehlenden 2-3 Monate zu einem späteren Zeitpunkt bei der Bundeswehr                   verbringen muss?
4. Muss ich eventuell ein weiteres mal zur Musterung (letzte Musterung war vor ca. einem Jahr).
5. Muss ich das vorher mit meiner Dienststelle abklären?Würde mir diesen Ärger nämlich gerne ersparen!
MfG Jonny
« Letzte Änderung: 9. März 2010, 08:31:27 von jonny10 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 9. März 2010, 15:29:52 »

1. Wird der Antrag auf KDV Zurücknahme zu 100% angenommen auch ohne ausführlich Darlegung der Gründe.

Es gibt keinen "Antrag auf KDV-Zurücknahme". Man kann jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Die Behörde hat über diese Erklärung nichts zu entscheiden, vielmehr treten nach (schriftlicher) Abgabe der Erklärung bestimmte Rechtsfolgen ein, insbesondere ist man aus dem laufenden Zivildienst zu entlassen.

2. Ist es möglich dass sich der Entlassungs Termin aus meiner Wehrpflicht nach hinten verschiebt, oder ist wenn ich nach drei Monaten immer noch nichts vom KWEA gehört habe meine Wehrpflicht endgültig zu Ende?

"Aus der Wehrpflicht" wird man nicht "entlassen". Wer auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet, kann innerhalb der maßgeblichen Altersgrenzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Tauglichkeit, Verfügbarkeit) zum Grundwehrdienst einberufen werden, wobei der geleistete Zivildienst anzurechnen ist.

3. Ist es möglich das ich a. nochmals komplett 9 Monate in der Bundeswehr meinen Dienst ableisten muss

nein.

                                   oder b. die fehlenden 2-3 Monate zu einem späteren Zeitpunkt bei der Bundeswehr                   verbringen muss?

Theoretisch ja, praktisch eher nicht, davon abgesehen wird im nächsten Jahr die Dauer des Dienstes eh verkürzt.

4. Muss ich eventuell ein weiteres mal zur Musterung (letzte Musterung war vor ca. einem Jahr).

nein, es kann sich aber anbieten, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen.

5. Muss ich das vorher mit meiner Dienststelle abklären?Würde mir diesen Ärger nämlich gerne ersparen!

Nein musst du nicht, ggf. solltest du die Dienststelle aber vorwarnen bzw. rechtzeitig Urlaub nehmen.  Grinsend

Der Urlaub würde ansonsten nämlich verfallen.
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jonny10
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« Antworten #2 am: 9. März 2010, 18:51:27 »

Zitat
Wer auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet, kann innerhalb der maßgeblichen Altersgrenzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Tauglichkeit, Verfügbarkeit) zum Grundwehrdienst einberufen werden, wobei der geleistete Zivildienst anzurechnen ist.

Ich dachte es gibt keine Altersgrenze für die Einberufung!
Wo liegt denn diese?Ich werde im kommenden Mai 21, was als Grenze optimal wäre, da dies noch vor meiner eigentlichen Entlassung wäre.
Wenn die Grenze jedoch erst bei 22+ wäre, würde das dann bedeuten, dass ich während dieser Zeit plötzlich einberufen werden kann?
Danke schonmal für deine Antworten
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 9. März 2010, 23:21:39 »

Ich dachte es gibt keine Altersgrenze für die Einberufung!

Wie viele 40jährige oder gar 70jährige Grundwehrdienstleistende bzw. Zivildienstleistende hast du schon getroffen?

Wo liegt denn diese?

Die Regelheranziehungsgrenze liegt beim vollendeten 23. Lebensjahr

Ausnahmen -> http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html

Ich werde im kommenden Mai 21, was als Grenze optimal wäre,

Der Spruch, dass der Wehdienst kein Wunschkonzert ist, hat leider schon einen Bart  Zwinkernd

Wenn die Grenze jedoch erst bei 22+ wäre, würde das dann bedeuten, dass ich während dieser Zeit plötzlich einberufen werden kann?

Allerdings, genauso "plötzlich", wie du zum Zivildienst einberufen wurdest.
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jonny10
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 07:05:59 »

So dann noch ein paar Fragen zum Schluss!

1. Bekomm ich denn auch mitgeteilt, wenn ich nichtmehr eingezogen werde oder muss ich dann tatsächlich 3 Jahre lang darum bangen, dass dies nicht doch noch geschieht?  Unentschlossen

2. Wie lange dauert es den ca. bis ich auch dem Zivildienst entlassen werde, damit ich mich in etwa darauf einstellen kann, wann ich den Brief abschicke.

3. Sollte ich bei dem Schreiben eine bestimmte Form einhalten und wohin soll ich es schicken?

Vielen Dank für die ganze Mühe, hast mir sehr geholfen damit. Smiley
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 07:30:00 von jonny10 » Gespeichert
sunknown
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« Antworten #5 am: 11. März 2010, 07:29:25 »

So dann noch eine letzte Frage zum Schluss! Smiley
Bekomm ich denn auch mitgeteilt, wenn ich nichtmehr eingezogen werde oder muss ich dann tatsächlich 3 Jahre lang darum bangen, dass dies nicht doch noch geschieht?  Unentschlossen
wenn du den kdv antrag zurückziehst, stehst du für den wehrdienst theoretisch zur verfügung.
insofern mußt du bis zum erreichen der 23 "bangen", dass eine einberufung vergenommen wird. praktisch ist die einberufung eben unwahrscheinlich.
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jonny10
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« Antworten #6 am: 11. März 2010, 07:38:58 »

Ok das ging jetzt schneller als erwartet!^^
Hab vor deiner Antwort meinen Beitrag um zwei weiter Fragen erweitert. Zunge
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #7 am: 11. März 2010, 12:57:38 »

2. Wie lange dauert es den ca. bis ich auch dem Zivildienst entlassen werde, damit ich mich in etwa darauf einstellen kann, wann ich den Brief abschicke.

Rechne mal mit etwa 2 Wochen, schreib aber hinterher mal ob das auch hinhaut, damit wir das in Zukunft etwas genauer wissen.

3. Sollte ich bei dem Schreiben eine bestimmte Form einhalten und wohin soll ich es schicken?

Ich empfehle folgende (knappe) Formulierung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen

xy"

Der Zusatz (Gründe bestehen nicht mehr...) führt dazu, dass das BAZ keine dummen Rückfragen stellt, die aber eigentlich ohnehin vollkommen überflüssig sind, da das Gesetz von einer einfachen schriftlichen Verzichtserklärung ausgeht.
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jonny10
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« Antworten #8 am: 15. März 2010, 07:57:53 »

Zitat
Rechne mal mit etwa 2 Wochen, schreib aber hinterher mal ob das auch hinhaut, damit wir das in Zukunft etwas genauer wissen.

Anfang nächsten Monats werd ich den Verzicht abschicken und euch die genaue Dauer der Bearbeitung mitteilen.
Ist es denn auch möglich das ganze als e-mail oder Fax ans BAZ zu schicken?
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