1. Wird der Antrag auf KDV Zurücknahme zu 100% angenommen auch ohne ausführlich Darlegung der Gründe.
Es gibt keinen "Antrag auf KDV-Zurücknahme". Man kann jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Die Behörde hat über diese Erklärung nichts zu entscheiden, vielmehr treten nach (schriftlicher) Abgabe der Erklärung bestimmte Rechtsfolgen ein, insbesondere ist man aus dem laufenden Zivildienst zu entlassen.
2. Ist es möglich dass sich der Entlassungs Termin aus meiner Wehrpflicht nach hinten verschiebt, oder ist wenn ich nach drei Monaten immer noch nichts vom KWEA gehört habe meine Wehrpflicht endgültig zu Ende?
"Aus der Wehrpflicht" wird man nicht "entlassen". Wer auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet, kann innerhalb der maßgeblichen Altersgrenzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Tauglichkeit, Verfügbarkeit) zum Grundwehrdienst einberufen werden, wobei der geleistete Zivildienst anzurechnen ist.
3. Ist es möglich das ich a. nochmals komplett 9 Monate in der Bundeswehr meinen Dienst ableisten muss
nein.
oder b. die fehlenden 2-3 Monate zu einem späteren Zeitpunkt bei der Bundeswehr verbringen muss?
Theoretisch ja, praktisch eher nicht, davon abgesehen wird im nächsten Jahr die Dauer des Dienstes eh verkürzt.
4. Muss ich eventuell ein weiteres mal zur Musterung (letzte Musterung war vor ca. einem Jahr).
nein, es kann sich aber anbieten, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen.
5. Muss ich das vorher mit meiner Dienststelle abklären?Würde mir diesen Ärger nämlich gerne ersparen!
Nein musst du nicht, ggf. solltest du die Dienststelle aber vorwarnen bzw. rechtzeitig Urlaub nehmen.

Der Urlaub würde ansonsten nämlich verfallen.