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Autor Thema: Frage wegen Urlaubstage  (Gelesen 1138 mal)
uwe777
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« am: 2. August 2010, 22:40:13 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:05:50 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 2. August 2010, 23:00:01 »

jetzt zu meiner Frage habe ich anspruch auf paar urlaubstage mehr?

Ja, grundsätzlich hast du Anspruch auf 20 Urlaubstage (bei 9 Monaten Zivildienst).

FÜr jeden zusätzlichen Arbeitstag über eine (regelmäßige) 5-Tage-Woche hinaus besteht Anspruch auf 1/13 (ein Dreizehntel) Urlaubstage, für 13 Tage Mehrarbeit besteht also Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag.

Wichtig ist aber auch die Frage, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest und wie viele Stunden andere ("normale") Vollzeitkräfte in deiner Dienststelle arbeiten.
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uwe777
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« Antworten #2 am: 3. August 2010, 09:56:30 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:06:08 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 3. August 2010, 11:15:33 »

also eine wche 35 und dann die nächste drauf 46,5 denke bei den andern is es auch ungefähr so

35 bzw 46,5 Stunden inklusive Pause oder plus Pause?
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uwe777
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« Antworten #4 am: 3. August 2010, 11:54:56 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:14:45 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 3. August 2010, 12:04:20 »

also fange halb 8 morgens an bis 15 uhr und dann halt jeden 2. sonntag noma 4,5 stunden

Naja, das sind doch ganz mannierliche Arbeitszeiten:

Mo-Fr 7,5 Stunden minus Pausen als Arbeitszeit, dürften dann etwa 35 Stunden pro Woche sein

Jeden zweiten Samstag noch mal 4,5 Stunden minus Pausen, sind also pro Woche durchschnittlich 2 Stunden, also hast du letztlich eine 37-Stunden-Woche. Ist zwar durch die Aufteilung auf 6 Arbeitstage sicher suboptimal aber wohl nicht zu ändern.

Jetzt hast du für je 13 Samstage Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag. Und mehr als 1x13 Samstage wirst du innerhalb der Dienstzeit auch kaum schaffen.
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uwe777
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« Antworten #6 am: 3. August 2010, 13:02:40 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:15:16 von uwe777 » Gespeichert
uwe777
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« Antworten #7 am: 9. August 2010, 17:36:24 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:15:45 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #8 am: 9. August 2010, 18:39:41 »

Können die das so machen mit dem Plan?

Nein, eigentlich nicht. Für einen Tag Sonntagsarbeit muss ein Freizeitausgleich in der folgenden Woche gewährt werden.

So und dann wegen dem Urlaub also zählt da nur jeder 2. Samstag zu den 1/13 oder ist es egal ob es samstag oder sonntga war?habe ja nähmlich samstags immer 7 stunden gehabt(ca. ab dem 6. monat gings los)und dann sonntags auch nochma 4 stunden oder halt 7 und ich denke 13 mal am wochenende hab ich sicher schon egarbeitet wo steht denn diese Regel svennie falls meine chefin mich fragt wie ich aufeinma auf 21 Urlaubstage komme??

Ich verweise dich einfach mal auf den Leitfaden für den Zivildienst:

http://www.zivildienst.de/cln_007/lang_de/nn_152540/Content/de/LeitfSondInfos/LeitfadenUndSonderinfos.html__nnn=true

http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Abt2Downloads/LeitfadenAbschnitt_20E,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/LeitfadenAbschnitt%20E

Auf Seite 4 findest du Informationen zum Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitswochen.
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uwe777
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« Antworten #9 am: 9. August 2010, 18:51:04 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:16:09 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #10 am: 10. August 2010, 20:36:44 »

soweit ich weiss muss nach einem tag sonntagsarbeit ein tag frei sein in den darauf folgenden 2 wochen oder?

Ja, das hat etwas mit Arbeitsschutz zu tun.

und an wen soll ich mich wenden da es ja anscheinend nicht alles korrekt ist mit dem plan?

An den Regionalbetreuer oder den Vertrauensmann (sofern vorhanden).

Das Problem ist, dass die das womöglich einfach aussitzen werden. Zur Not bliebe dann noch der Bundesbeauftragte für den Zivildienst.

Sorry verstehe das irgendiwe nicht kannst du mir das vielleicht irgendwie verständlicher erklären wie ichs mir ausrechnen kann?

Das BAZ ist der Auffassung, dass unregelmäßige Dienste durchaus zulässig sind und sich der Urlaubsanspruch dann wohl nicht nach Arbeitstagen berechnen lässt, sondern nach Kalendertagen. Es ist ferner der Meinung, dass du an 27 Kalendertagen Urlaub nehmen kannst, bei zusammenhängendem Urlaub aber auch Samstage und Sonntage mitzuberücksichtigen sind. FOlgt man dieser Auffassung, so braucht man auch nichts weiter zu rechnen.  Zwinkernd
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uwe777
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« Antworten #11 am: 11. August 2010, 10:27:53 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:16:35 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #12 am: 11. August 2010, 10:47:36 »

Ok also heisst das ich habe 27 Tage urlaub???

27 Kalendertage, also du müsstest dann auch an Samstagen und Sonntagen Urlaub nehmen.



undzwar habe ich gestern einen Urlaubsantrag für diesen Smatsga und Sonntag abgegeben.
Daraufhin meinte meine CHefin das sonntag kein arbeitstag ist und der samstag dann nur als halber urlaubstag zählt sie meinte iwas vom gesetz und so also ich glaube sie wollen mir freigeben aber es geht dann kein urlaubstag weg wnen ich sie richtig verstandne habe oder sie sagen nein ich muss doch kommen das erfahre ich jez die tage iwann

Es mag sein, dass es für die normalen Mitarbeiter dort eine entsprechende Regelung gibt.


Naja mein Problem is nur das ich am wochenende net hin will und das ich für sonntag kein ausgleich unter der woche bekomme

Darüber solltest du halt mit dem Regionalbetreuer sprechen.
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uwe777
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« Antworten #13 am: 11. August 2010, 11:37:30 »

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« Letzte Änderung: 16. August 2010, 13:17:16 von uwe777 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #14 am: 12. August 2010, 10:15:30 »

Ok nur hatte ich ja nicht über die gesamte Zeit den Wechsel zwischen 5 und 7 Tages Woche ist das denn egal also trotzdem 27 KalenderTage? dann hätte ich jetzt nähmlich noch ca. 19 Tage urlaub und müsste dann nur noch paar Tage arbeiten

Das ist eine gute Frage, die sich ohne noch genauere Kenntnis des Einzelfalls kaum beantworten lässt, es kommt z.B: auch darauf an, ob du deine ersten 8 Urlaubstage zusammenhänegnd genommen hast und hierfür auch Amstage oder Sonntage berücksichtigt wurden.
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