soweit ich weiss muss nach einem tag sonntagsarbeit ein tag frei sein in den darauf folgenden 2 wochen oder?
Ja, das hat etwas mit Arbeitsschutz zu tun.
und an wen soll ich mich wenden da es ja anscheinend nicht alles korrekt ist mit dem plan?
An den Regionalbetreuer oder den Vertrauensmann (sofern vorhanden).
Das Problem ist, dass die das womöglich einfach aussitzen werden. Zur Not bliebe dann noch der Bundesbeauftragte für den Zivildienst.
Sorry verstehe das irgendiwe nicht kannst du mir das vielleicht irgendwie verständlicher erklären wie ichs mir ausrechnen kann?
Das BAZ ist der Auffassung, dass unregelmäßige Dienste durchaus zulässig sind und sich der Urlaubsanspruch dann wohl nicht nach Arbeitstagen berechnen lässt, sondern nach Kalendertagen. Es ist ferner der Meinung, dass du an 27 Kalendertagen Urlaub nehmen kannst, bei zusammenhängendem Urlaub aber auch Samstage und Sonntage mitzuberücksichtigen sind. FOlgt man dieser Auffassung, so braucht man auch nichts weiter zu rechnen.
