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Autor Thema: Einzug nach der Ausbildung  (Gelesen 1102 mal)
joeblack85
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Beiträge: 1


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« am: 26. Februar 2008, 09:00:35 »

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. ICh hab mir das Gesetz § 5 Wehrpflichtgesetz mal durchgelesen.Ich wurde daraus nicht ganz schlau. Und mein Problem ist folgendes. Ich wurde während meine Abiturzeit gemustert und wurde als T2 mit zwei Einschränkungen eingestuft. Und wurde wegen meiner Ausbildung die ich im Moment absolviere bis zum Ende dieser zurückgestellt. Das wäre Ende Sept. im nächsten Jahr. Offiziel ist diese aber Ende Juli beendet. Da aich dort meine letzte prüfung habe. Dann wäre ich 24. Jahre alt. Eigentlich wollte ich danach direkt ins Ausland. Werde ich noch eingezogen??? Ich bin Jahrgang 85 und noch in der Freiwilligen Feuerwehr. Evtl. könnt ihr mir helfen.

Danke
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 26. Februar 2008, 11:03:56 »

...wurde als T2 mit zwei Einschränkungen eingestuft...

So steht das bestimmt nicht im Musterungsbescheid...  Cool

Werde ich noch eingezogen???

Dazu müsste man Hellseher sein, die Frage ist doch vielmehr, ob du einberufen werden könntest.

Ich bin Jahrgang 85 und noch in der Freiwilligen Feuerwehr.

Hast du dich verpflichtet, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten?

Wenn nicht, dann bist du bis zum 25. Geburtstag (Dienstantrittstermin) einberufbar. Wenn doch, wirds unter Umständen haarig.
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