1.erfülle ich die Wehrpflichtvorraussetzungen ? (wahrscheinlich ja, da ich einen deutschen Reisepass besitze.
Wesentliche Voraussetzung um Wehrpflichtiger zu sein ist, dass man männlich ist und deutscher Staatsangehöriger. Der bloße Besitz eines Passes ist hierfür nicht maßgeblich. Zur Erfassung ist es jedoch nur durch den deutschen Wohnsitz gekommen.
Die Wehrpflicht
ruht aber, wenn und
"solange Wehrpflichtige ihren
ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.
§ 1 (2) WPflG
2. soll ich (nachträglich einen Auslandsaufenthalt von länger als 3 Monaten beantragen? Ich gehe noch bis Juni 2010 zur Schule und beabsichtige dann, In Kanada zu studieren.
nein, du sollst dich auf die oben genannte Regelung berufen.
3. oder soll ich versuchen den Wehrdienst ruhen zu lassen. Mein Lebensmittelpunkt und -grundlage ist in Kanada: Lebe hier seit meinem 1 .Lebensjahr mit meinen Eltern.
Richtig.
Generell, was wäre die beste Strategie (ich muß dem Kreiswehrersatzamt bis zum 10.Juli bantworten).
Niemand muss müssen. Aber letztlich gibt es nur zwei Möglichkeiten.
a) Deine Großeltern schreiben dem KWEA, dass du nicht dort sondern seit 16 Jahren in Kanada wohnst
b) Du schreibst, dass du in Kanada wohnst, deinen Lebensmittelpunkt hast und - zumindest auf absehbare Zeit - nicht vorhast, nach Deutschland zurückzukehren.