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Autor Thema: Auslandswohnsitz und Wehrpflichtvorraussetzungen  (Gelesen 3239 mal)
merc
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Beiträge: 1


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« am: 6. Juli 2009, 16:37:44 »

Hallo:

Hier meine Situation: Ich bin gerade 17 geworden, lebe aber seit meinem 1. Lebensjahr im Ausland (Kanada), Ich bin auch noch in D gemeldet. Habe nun an die Adresse In D (Adresse meiner Großeltern) einen Brief zur Feststellung der Wehrpflicht bekommen.
Fragen:
1.erfülle ich die Wehrpflichtvorraussetzungen ? (wahrscheinlich ja, da ich einen deutschen Reisepass besitze.
2. soll ich (nachträglich einen Auslandsaufenthalt von länger als 3 Monaten beantragen? Ich gehe noch bis Juni 2010 zur Schule und beabsichtige dann, In Kanada zu studieren.
3. oder soll ich versuchen den Wehrdienst ruhen zu lassen. Mein Lebensmittelpunkt und -grundlage ist in Kanada: Lebe hier seit meinem 1 .Lebensjahr mit meinen Eltern.

Generell, was wäre die beste Strategie (ich muß dem Kreiswehrersatzamt bis zum 10.Juli bantworten).
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 6. Juli 2009, 22:13:35 »

1.erfülle ich die Wehrpflichtvorraussetzungen ? (wahrscheinlich ja, da ich einen deutschen Reisepass besitze.

Wesentliche Voraussetzung um Wehrpflichtiger zu sein ist, dass man männlich ist und deutscher Staatsangehöriger. Der bloße Besitz eines Passes ist hierfür nicht maßgeblich. Zur Erfassung ist es jedoch nur durch den deutschen Wohnsitz gekommen.

Die Wehrpflicht ruht aber, wenn und

"solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.

§ 1 (2) WPflG

2. soll ich (nachträglich einen Auslandsaufenthalt von länger als 3 Monaten beantragen? Ich gehe noch bis Juni 2010 zur Schule und beabsichtige dann, In Kanada zu studieren.

nein, du sollst dich auf die oben genannte Regelung berufen.

3. oder soll ich versuchen den Wehrdienst ruhen zu lassen. Mein Lebensmittelpunkt und -grundlage ist in Kanada: Lebe hier seit meinem 1 .Lebensjahr mit meinen Eltern.

Richtig.

Generell, was wäre die beste Strategie (ich muß dem Kreiswehrersatzamt bis zum 10.Juli bantworten).

Niemand muss müssen. Aber letztlich gibt es nur zwei Möglichkeiten.

a) Deine Großeltern schreiben dem KWEA, dass du nicht dort sondern seit 16 Jahren in Kanada wohnst
b) Du schreibst, dass du in Kanada wohnst, deinen Lebensmittelpunkt hast und - zumindest auf absehbare Zeit - nicht vorhast, nach Deutschland zurückzukehren.
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abc123
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Beiträge: 1


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« Antworten #2 am: 3. März 2010, 00:38:06 »

Hallo

Wenn man jedoch dann wir 1-3 wochen in deutschland urlaub macht ist das dann ein Problem?

ruht die wehrpflicht auch wenn man biss vor kurzem sein ganzes leben in deutschland gelebt hat und nur jetzt erst im ausland lebt?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 9. März 2010, 23:22:48 »

Wenn man jedoch dann wir 1-3 wochen in deutschland urlaub macht ist das dann ein Problem?

Nein, das ist dann weder ein Wohnsitz noch ein ständiger Aufenthalt.

ruht die wehrpflicht auch wenn man biss vor kurzem sein ganzes leben in deutschland gelebt hat und nur jetzt erst im ausland lebt?

Das kommt - wie so oft - darauf an, nämlich darauf, ob man die Zustimmung der Behörde für den Wegzug hatte.
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