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Autor Thema: Alle Möglichkeiten erschöpft?  (Gelesen 739 mal)
gabe
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Beiträge: 3


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« am: 24. Februar 2010, 11:55:40 »

Hallo Gemeinde!

Mein Fakten:

Alter: 24
Geb. 19.07.1985

2006 gemustert
--> T2

Ausbildung begonnen
--> zurückgestellt

2009 Ausbildung erfolgreich
beendet und einen befristeten
Vertrag bis 30.06.2010 erhalten
--> bis 30.06.2010 zurückgestellt

Vertrag wurde bis 31.12.2010 verlängert
--> Änderungsvetrag dem KWEA mitgeteilt
--> Antrag auf Zurückstellung/Freistellung
Wehrdienst abgelehnt
--> Widerspruch gegen Ablehnung eingelegt
--> WS wird abgeschmettert

Das bedeutet ich werde zum 01.07. eingezogen

Hab ich jetzt noch irgendeine Möglichkeit
weiterhin in meiner Firma zu arbeiten ohne
zum Bund zu müssen bzw. Zivi zu machen?

Antrag auf Unabkömmlichkeit wird nichts bringen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 24. Februar 2010, 14:44:32 »

Hallo Gemeinde!

Oh, wir trinken hier aber nicht so viel, wie die Evangelen ...  Grinsend

Alter: 24
Geb. 19.07.1985

Spätestens hier sollte klar, sein, dass du um den Dienst herumkommst.

Vertrag wurde bis 31.12.2010 verlängert
--> Änderungsvetrag dem KWEA mitgeteilt
--> Antrag auf Zurückstellung/Freistellung
Wehrdienst abgelehnt

Die Entscheidung drängte sich ja förmlich auf. Wo ist die besondere Härte? Warum sollte man dich befreien? Für eine Befreiung gäbe es in diesem Fall nicht mal theoretisch eine Grundlage.

--> Widerspruch gegen Ablehnung eingelegt
--> WS wird abgeschmettert

Auch das war letztlich zwingend. Es mangelte schlicht an einem Zurückstellungsgrund.

Das bedeutet ich werde zum 01.07. eingezogen

Bedeutet es das? Bist du denn einberufen?

Hab ich jetzt noch irgendeine Möglichkeit
weiterhin in meiner Firma zu arbeiten ohne
zum Bund zu müssen bzw. Zivi zu machen?

Natürlich.

Antrag auf Unabkömmlichkeit wird nichts bringen.

In der Tat, sowas geht nur noch in Kriegszeiten, in Friedenszeiten heist das Zauberwort Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit. Das wäre eine Option, den Antrag sollte der Arbeitgeber stellen, er dürfte aber nur Sinn ergeben, wenn noch keine Einberufung erfolgt ist. Auch könnte ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung dafür sorgen, eine etwaige Einberufung erstmal herauszuzögern.

Liegt dann doch eine Einberufung vor, dann solltest du einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen und nach Anfang Juni 2010 auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, falls das BAZ dich zum Zivildienst heranziehen möchte.
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gabe
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 24. Februar 2010, 15:16:09 »

Spätestens hier sollte klar, sein, dass du um den Dienst herumkommst.

Genau hier sieht das KWEA aber DEN Grund mich unbedingt dieses Jahr noch zu ziehen. Und die sind so "scharf" auf mich, dass die sich mit nem Antrag auf Unentbehrlichkeit sicher nicht zufrieden geben werden.
Dann müsste da schon eine sehr ausgezeichnter Begründung drin stehen. Was ich bei einer Behörde mit über 1000 MA nicht wirklich erwarte.



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gabe
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 24. Februar 2010, 15:21:23 »

Bedeutet es das? Bist du denn einberufen?

Dieser Termin wurde mir am Montag bei meiner EUF mitgeteilt. Is auch der letzte Termin an dem sie mich ziehen können.

Den Einberufungsbescheid habe ich noch nicht.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 24. Februar 2010, 15:23:52 »

Spätestens hier sollte klar, sein, dass du um den Dienst herumkommst.

Genau hier sieht das KWEA aber DEN Grund mich unbedingt dieses Jahr noch zu ziehen.

Liegt das nicht vielmehr daran, dass deine Abwehrmaßnahmen bislang völlig untauglich waren?

Und die sind so "scharf" auf mich, dass die sich mit nem Antrag auf Unentbehrlichkeit sicher nicht zufrieden geben werden.

Du weißt also jetzt schon, wie das KWEA auf den Antrag reagiert!?

Dann müsste da schon eine sehr ausgezeichnter Begründung drin stehen.

ja, z.B., dass kein anderer geeigneter Mitarbeiter zur Verfügung steht und auch am Arbeitsmarkt nicht zu bekommen ist. Das ist Sinn und Zweck der Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit.

Wie du um die Einberufung zum 01.07. herumkommst, hab ich dir geschrieben, stelle rechtzeitig vor dem 1.7. einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Du müsstest aber eigentlich vor einer Einberufung noch (schriftlich) angehört werden, im Rahmen dieser Anhörung solltest du einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen.
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