Ich müsste doch einen Antrag auf Nachmusterung stellen??
Das kommt darauf an, nämlich darauf, ob sich dein Status durch eine Entscheidung des KReiswehrersatzamtes geändert hat oder nicht. Die Tatsache, dass du aus der Truppe entlassen wurdest ändert für sich nichts am Tauglichkeitsgrad.
Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, nur eine Überprüfungsuntersuchung.
Du solltest dich an das KWEA wenden. Einen Rechtsanspruch auf eine Einberufung zum Grundwehrdienst gibt es aber nicht.
kennt sich jemand damit aus??
ja.
