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Autor Thema: Zivildienst/FSJ - Ich halte das nicht durch und will abbrechen  (Gelesen 4538 mal)
MundMs
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« am: 13. August 2009, 21:35:32 »

Hallo liebes Forum,

habe seit dem 01.01.2009 ein FSJ bei der Caritas begonnen und war am Anfang froh eine Stelle in der Küche/Hauswirtschaft bekommen zu haben. Habe nun bis zum 12. August dort gearbeitet und es war die Hölle. Obwohl ich eine gute Auffassungsgabe hab ging alles schief und der ganze Zeitdruck und Stress hat es nicht leichter gemacht und ich konnte meine Arbeit einfach nicht gut genug ausführen und bin letztendlich unter dem ganzen Druck zusammengebrochen. Nun war ich FROH, dass der Heimleiter mir die Alternative im Bereich Pflege anbieten konnte. Hatte heute sofort meinen ersten Schnuppertag und morgen bin ich auch nochmal dort zum schnuppern. Im Bereich Küche/Hauswirtschaft war ich mir ganz zu Anfang sicher, dass ich dort keine Probleme bekommen würde aber es hat sich als falsch herausgestellt. Die Pflege hingegen war von Beginn an ein Horrorszenario. Ich dachte aber wirklich, dass nun nach den anderthalb Wochen Küche NICHTS schlimmer sein kann als die Arbeit in einer Großküche im Altersheim. Tja falsch gedacht. Die Arbeit ist schätzungsweise (bisher durfte ich nur beobachten) nicht so schlauchend wie die Küchenarbeit aber dennoch ist die Ekelgrenze wirklich sehr niedrig und ich war heute wirklich 3 mal kurz davor zu brechen. Zudem ist das Leid der alten Menschen die teilweise dort liegen und die man pflegen muss einfach unerträglich. Außerdem dachte ich noch, dass gerade bei einer katholischen EInrichtung alles strikt getrennt ist und ich nur Männer pflegen müsste aber dem ist nicht so. Ich werde morgen dennoch zum zweiten Schnuppertag erscheinen und nicht doch gucken ob ich es nicht dorch irgendwie aushalten kann und mich in irgendeiner Form zusammenreissen kann (glauben daran tue ich nicht, Ich kenne mich gut genug dafür)

Die frage ist jetzt was ich nun tun kann wenn gar nichts mehr geht?

- Ich mache das FSJ als Ersatz für den Zivildienst.
- Hatte seit dem 1. Juli eine zweimonatige Frist mir eine Stelle zu   suchen (bis 1. September 09)
- für dieses Jahr ist in meiner Stadt was Zivi oder FSJ-Stellen angeht die mir liegen gar nichts mehr möglich. Die Bundeswehr hat sich netterweise mit der Verweigerungsbestätigung die ich nunmal für die Bewerbungen brauche sehr spät gemeldet  Traurig

Was passiert wenn ich kündige? Gilt meine alte Frist zum 1. September wieder?

Was sollte ich nun tun? Welche Möglichkeiten bleiben mir heile da rauszukommen? Arbeitsfaul bin ich keineswegs. Hätte ich eine Stelle im sozialen Dienst oder im hausmeisterlichen Bereich würde ich mich voll reinhängen. Ebenso bei Essen auf Rädern oder im Behindertenfahrdienst. Auch im gärtnerischen Bereich wär ich super aufgehoben.
Dennoch, aus meiner Situation ergibt sich, dass ich vom BAZ dann nur eine andere Stelle in der Pflege zugewiesen bekommen würde.

Was würdet ihr mir raten? Ich hab schon in diesem Forum ein bischen rumgeguckt und hab diverse Möglichkeiten gesehen.

- Verweigerung zurückziehen und hoffen nicht gezogen zu werden (wurde T2 gemustert)
- Sich nachmustern lassen und sich nachträglich dadurch ausmustern lassen (Ich denke es ist ein Gerücht, dass ein bischen THC im Blut nicht ausreicht sich ausmuster zu lassen, falls doch würde ich öfters mal kiffen  Zwinkernd, was ich in meinem Leben erst 2-3 mal gemacht habe)
- Nachträgliches Ausmustern durch ein Attest eines Psychologen?
Ich war tatsächlich mal in psychologischer Behandlung nach der Scheidung meiner Eltern vor ein paar Jahren. Der Psychologe hat dann sowas wie eine art "Anpassungsstörung" diagnostiziert. Also die Angst vor Veränderung (Knackpunkt war die Scheidung meiner Eltern) und ich hab diese Angst tatsächlich immer noch (wollte deswegen auch krampfhaft verhindern, dass mir das BAZ IRGENDWO ne Stelle zuweist und nicht in meiner Stadt) Wenn ich also wieder zum Psychologen gehe und glaubhaft rüberbringe, dass sich diese Störung wieder bemerkbar macht kann er mir so ein Attest mitgeben? Bringt es überhaupt etwas?

Ich bin froh und dankbar über jede Antwort die ihr mir gebt und ich hoffe, dass ihr diverse Tipps für mich habt, wie ich aus der ganzen Sache rauskomme oder wie ich evtl doch noch eine Stelle in den oben beschrieben Tätigkeiten innerhalb einer neuen Frist bekommen könnte.


EDIT: Nachträgliche Info, weil ich es doch hier ein bischen schwammig formuliert habe. Ich mache das FSJ nur, weil es als Ersatz für den Zivildienst anerkannt ist. Hätte also das Problem, dass wenn ich das FSJ abbreche sich das BAZ jederzeit wieder melden kann um mich irgendwo anders zu versetzen, weil ich auch eine Frist hatte bis zum 1. September mir eine Stelle zu suchen.
« Letzte Änderung: 15. August 2009, 11:58:21 von MundMs » Gespeichert
HansHans
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« Antworten #1 am: 14. August 2009, 14:01:09 »

Zitat
- Nachträgliches Ausmustern durch ein Attest eines Psychologen?

Ja da würd ich anfangen. Als erstes am besten krankschreiben lassen. Sollte auch drin sein wenn du während der Arbeit zusammengebrochen bist. Falls sich da einer querstellt einfach mal nen netten Hinweis auf Spätschäden oder Gefahren in der Küche. Dann zum Psycho und das alles nochmal etwas übertrieben beschreiben, deine alten Atteste dem auch zeigen und dann nimmt das seinen Lauf.


Das ganze kann sogar dann zur "Freiheit" führen.

Nachmustern in dem Sinne gibts eigentlich nicht und das mit den Drogen würd ich an deiner Stelle auch net machen.



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svennie
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« Antworten #2 am: 14. August 2009, 17:50:19 »

Die frage ist jetzt was ich nun tun kann wenn gar nichts mehr geht?

- Ich mache das FSJ als Ersatz für den Zivildienst.
- Hatte seit dem 1. Juli eine zweimonatige Frist mir eine Stelle zu   suchen (bis 1. September 09)
- für dieses Jahr ist in meiner Stadt was Zivi oder FSJ-Stellen angeht die mir liegen gar nichts mehr möglich. Die Bundeswehr hat sich netterweise mit der Verweigerungsbestätigung die ich nunmal für die Bewerbungen brauche sehr spät gemeldet  Traurig

Die genannte Frist hatte aber mit dem FSJ nichts zu tun? Ansonsten gibt es keine "Verweigerungsbestätigungen" der Bundeswehr.

Was sollte ich nun tun?

Das musst du mit dir selbst ausmachen, dass ein FSJ kein Zurckerschlecken sein muss ist klar. Die Frage ist, was genau da mit dir passiert ist, ich würde also schleunigst einen Arzt aufsuchen und mich auch erstmal krank schreiben lassen.

Welche Möglichkeiten bleiben mir heile da rauszukommen? Arbeitsfaul bin ich keineswegs. Hätte ich eine Stelle im sozialen Dienst oder im hausmeisterlichen Bereich würde ich mich voll reinhängen. Ebenso bei Essen auf Rädern oder im Behindertenfahrdienst. Auch im gärtnerischen Bereich wär ich super aufgehoben.

Ggf. solltest du nochmals mit dem Träger der Einrichtung sprechen, vielleicht ist da was möglich in Richtung Hausmeister. Ggf. wäre auch ein Trägerwechsel denkbar, du schreibst aber, dass alle Plätze in der Nähe in der nächsten Zeit belegt sind.

Dennoch, aus meiner Situation ergibt sich, dass ich vom BAZ dann nur eine andere Stelle in der Pflege zugewiesen bekommen würde.

Das BAZ weist Stellen im freiwilligen solzialen Jahr zu? Das wäre neu. Es stimmt allenfalls einer Ableistung eines FSJ zu.

- Verweigerung zurückziehen und hoffen nicht gezogen zu werden (wurde T2 gemustert)

Die Hoffnung stirbt zuletzt... Das Risiko besteht aber.

- Sich nachmustern lassen und sich nachträglich dadurch ausmustern lassen (Ich denke es ist ein Gerücht, dass ein bischen THC im Blut nicht ausreicht sich ausmuster zu lassen, falls doch würde ich öfters mal kiffen  Zwinkernd, was ich in meinem Leben erst 2-3 mal gemacht habe)

"Nachmustern" gibts nicht, du kannst - allerdings nur wenn eine Einberufung noch möglich ist - im BAZ eine ärztliche Untersuchung bzw. nach Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ein Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung gestellt werden. Beim BAZ wird dir der Drogenkosum nichts bringen, beim KWEA führt ein solcher (aktueller) Drogenkonsum zur Zurückstellung in der Regel für 6 Monate.

- Nachträgliches Ausmustern durch ein Attest eines Psychologen?

Wenn du ein psychologisches Problem hast, dann macht das Sinn.

Ich war tatsächlich mal in psychologischer Behandlung nach der Scheidung meiner Eltern vor ein paar Jahren. Der Psychologe hat dann sowas wie eine art "Anpassungsstörung" diagnostiziert. Also die Angst vor Veränderung (Knackpunkt war die Scheidung meiner Eltern) und ich hab diese Angst tatsächlich immer noch (wollte deswegen auch krampfhaft verhindern, dass mir das BAZ IRGENDWO ne Stelle zuweist und nicht in meiner Stadt) Wenn ich also wieder zum Psychologen gehe und glaubhaft rüberbringe, dass sich diese Störung wieder bemerkbar macht kann er mir so ein Attest mitgeben? Bringt es überhaupt etwas?

Du solltest dich unbeingt noch einmal mit deinem Psychologen in Verbindung setzen, gerade jetzt, wo das Kind offenbar "in den Brunnen gefallen" ist. Bestehen derartige Probleme, dann führt das natürlich auch zur "Ausmusterung", was aber an deinem jetzigen Rechtsverhältnis zum Träger des FSJ erstmal nichts ändert.

Ich bin froh und dankbar über jede Antwort die ihr mir gebt und ich hoffe, dass ihr diverse Tipps für mich habt, wie ich aus der ganzen Sache rauskomme oder wie ich evtl doch noch eine Stelle in den oben beschrieben Tätigkeiten innerhalb einer neuen Frist bekommen könnte.

Sieht dein Vertrag mit dem Träger eine Probezeit vor? Ggf. kannst du dich während der gesamten Zeit des FSJ krankschreiben lassen (wenn du denn arbeitsunfähig krank bist) und am Ende gilt die geleistete Zeit (12 Monate) als erbracht. Dies mal Gedankenspiel.
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MundMs
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« Antworten #3 am: 15. August 2009, 11:56:00 »

Zitat
- Nachträgliches Ausmustern durch ein Attest eines Psychologen?

Ja da würd ich anfangen. Als erstes am besten krankschreiben lassen. Sollte auch drin sein wenn du während der Arbeit zusammengebrochen bist. Falls sich da einer querstellt einfach mal nen netten Hinweis auf Spätschäden oder Gefahren in der Küche. Dann zum Psycho und das alles nochmal etwas übertrieben beschreiben, deine alten Atteste dem auch zeigen und dann nimmt das seinen Lauf.


Das ganze kann sogar dann zur "Freiheit" führen.

Nachmustern in dem Sinne gibts eigentlich nicht und das mit den Drogen würd ich an deiner Stelle auch net machen.





Das mit dem krankschreiben mach ich auch erstmal um mir ein Zeitfenster zu verschaffen. Ich hab mich allerdings in dem thread mit dem Datum vertan sry. Ich mache seit dem 1. AUGUST 2009 das FSJ... und ich mache dieses FSJ als ERSATZ FÜR DEN ZIVILDIENST den ich nach meiner Verweigerung ableisten soll. In der Küche bin ich derzeit ja nicht mehr sondern in der Pflege aber die liegt mir noch weniger. Aber eine Frage:

Wieso soll es denn Nachmustern in dem Sinne nicht geben? Ich kann doch einfach meine Verweigerung zurückziehen und bei der Bundeswehr eine Nachmusterung beantragen und mich dann als nicht tauglich einstufen lassen (wenn es klappt mit Attesten und den so üblichen Tipps). Desweiteren hab ich recherchiert, dass man auch vom Arzt vom Bundesamt für Zivildienst direkt "ausgemustert" werden kann. Inwieweit stimmt das und welche Methode ist die bessere?
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« Antworten #4 am: 15. August 2009, 12:06:22 »

Wieso soll es denn Nachmustern in dem Sinne nicht geben?

Fangen wir mal ganz grundsätzlich an: Schon das Wort "Nachmusterung" gibt es nicht.

Ich kann doch einfach meine Verweigerung zurückziehen

Nein, du kannst auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Zurückziehen kannst du nichts mehr, da über deinen Antrag bereits rechtskräftig entschieden ist.

und bei der Bundeswehr eine Nachmusterung beantragen

Du kannst dann eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

und mich dann als nicht tauglich einstufen lassen (wenn es klappt mit Attesten und den so üblichen Tipps).

Dann würde in der Tat eine Tauglichkeitsüberprüfung durchgeführt werden.

Desweiteren hab ich recherchiert, dass man auch vom Arzt vom Bundesamt für Zivildienst direkt "ausgemustert" werden kann.

nein, der Arzt kann das nicht, nur eine entsprechende Abteilung des BAZ auf Vorschlag des Arztes.

Inwieweit stimmt das und welche Methode ist die bessere?

Grundsätzlich setzt beides doch voraus, dass du mit dem FSJ aufhörst. Und ob das im Ergebnis wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Solange das FSJ läuft, wird es keine Tauglichkeitsüberprüfung geben.
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« Antworten #5 am: 15. August 2009, 13:01:39 »

Das FSJ abbrechen. Darauf läuft es definitiv hinaus und ich seh da nicht die Alternative mich durch dieses FSJ durchzuquälen. Es macht durchaus Sinn es abzubrechen, weil ich sonst wirklich daran kaputtgehen würde.

Also können wir eins schonmal festhalten. Es ist beides möglich, entweder ich muss den Zivildienst bzw das FSJ als Ersatz für den Zivildienst nicht mehr machen, weil der Arzt vom BAZ mich untersucht und befragt und danach dem BAZ selbst VORSCHLÄGT, dass ich nicht geignet bin für den Zivildienst.

Desweiteren gibt es dann noch die Möglichkeit, dass ich auf meinen Anspruch als Kriegstdienstverweigerer verzichte und somit nochmals eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, bei der Ich dann hoffentlich als T5 und damit nicht wehrdienstfähig eingestuft werde, gleichbedeutend, dass ich auch keinen Zivildienst mehr ableisten muss.

jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage was mehr Sinn macht bzw wo die Chancen höher stehen. Ich glaube nämlich, dass es auf beide Arten trotz massiven Gründen schwer ist vom Zivildienst loszukommen. Falls man bei der Tauglichkeitsuntersuchung der Bundeswehr dann nochmals als T2 eingestuft wurde (so wie ich bei meiner ersten Musterung) besteht ja zudem noch die Gefahr zur Bundeswehr gehen zu müssen. Also lieber erst versuchen  über das BAZ und dem sicherlich dort ansässigen Arzt (dem ich dann selbstredend auch gleich Atteste mitbringe) selbst vom Zivildienst loszukommen und wenn alle Stricke reissen doch über die Bundeswehr und die erneute Tauglichkeitsprüfung`?
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« Antworten #6 am: 15. August 2009, 15:29:51 »

Also können wir eins schonmal festhalten. Es ist beides möglich, entweder ich muss den Zivildienst bzw das FSJ als Ersatz für den Zivildienst nicht mehr machen,

Das FSJ musst du sowieso nicht machen, da bist du allenfalls vertraglich dran gebunden.

weil der Arzt vom BAZ mich untersucht und befragt und danach dem BAZ selbst VORSCHLÄGT, dass ich nicht geignet bin für den Zivildienst.

Das hoffst du, aber die Zusammenhänge hast du offenbar noch nicht so ganz realisiert.

Also nochmal:

Du leistest ein freiwilliges soziales Jahr. Dies tust du freiwillig. Wegen einer gesetzlichen Regelung wird dieses FSJ nach vorher erteilter Zustimmung hinterher teilweise (sprich: bis auf die ersten 2 Monate) auf den in Friedenszeiten zu leistenden Zivildienst angerechnet.

Solange du das FSJ leistest, wird es nicht zu einer ärztlichen Untersuchung durch einen vom BAZ beauftragten Arzt kommen.

Desweiteren gibt es dann noch die Möglichkeit, dass ich auf meinen Anspruch als Kriegstdienstverweigerer verzichte und somit nochmals eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt wird,

so, stopp mal. Das ist rein formal nichts anderes als oben beim BAZ, nur das die Untersuchung anders heißt und das im Unterschied zum BAZ etwas fairer beurteilt wird.

bei der Ich dann hoffentlich als T5 und damit nicht wehrdienstfähig

Einzig allein "nicht wehrdienstfähig" ist die richtige Bezeichnung, auch hier entscheidet aber die Behörde (KWEA) und nicht der Arzt.

eingestuft werde, gleichbedeutend, dass ich auch keinen Zivildienst mehr ableisten muss.

Du musst schon allein deshalb keinen Zivildienst leisten, weil es an der (gültigen und wirksamen) Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mangelt, denn auf die wurde ja verzichtet.

jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage was mehr Sinn macht bzw wo die Chancen höher stehen.

Beim Kreiswehrersatzamt stehen die Chancen höher, aber offenbar nicht so, wie du dir das so vorstellst.

Ich glaube nämlich, dass es auf beide Arten trotz massiven Gründen schwer ist vom Zivildienst loszukommen.

Vom Zivildienst kommt man ganz einfach weg (du leistest ja auch keinen). Das ist aber auch kein Argument, denn die Frage ist doch, was die Alternative ist.

Falls man bei der Tauglichkeitsuntersuchung der Bundeswehr dann nochmals als T2 eingestuft wurde

Auch das heißt ganz banal "wehrdienstfähig", Tauglichkeitsgrade haben jkeine Nummern.

(so wie ich bei meiner ersten Musterung) besteht ja zudem noch die Gefahr zur Bundeswehr gehen zu müssen.

Bingo.

Also lieber erst versuchen  über das BAZ und dem sicherlich dort ansässigen Arzt

Der ist dort in der Regel nicht ansässig oder möchtest du nach Köln fahren?

Und auch hier das gleiche Problem: Erst musst du aus dem FSJ raus sein, sonst wird man dich nicht untersuchen, da man es nicht tun muss.

(dem ich dann selbstredend auch gleich Atteste mitbringe)

Ganz so, als ob es auf Atteste ankommen würde...

selbst vom Zivildienst loszukommen und wenn alle Stricke reissen doch über die Bundeswehr und die erneute Tauglichkeitsprüfung`?

Und warum sollte das KWEA dann auch noch eine Tauglichkeitsüberprüfung durchführen? Dazu müsste sich dann in der Tat der Gesundheitszustand geändert haben, um überhaupt einen Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung zu bekommen.

Mein Vorschlag ist halt eher, das Problem mit dem FSJ mit Krankschreibung erstmal auszusitzen. Alternativ solltest du dich ggf. nach Beendigung des FSJ (wie auch immer) mit (erfahrenem) anwaltlichem Beistand der Tauglichkeitsüberüfung stellen, der Anwalt wird dabei wohl das KWEA bevorzugen.
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« Antworten #7 am: 15. August 2009, 17:10:12 »

Zitat
Das hoffst du, aber die Zusammenhänge hast du offenbar noch nicht so ganz realisiert.

Also nochmal:

Du leistest ein freiwilliges soziales Jahr. Dies tust du freiwillig. Wegen einer gesetzlichen Regelung wird dieses FSJ nach vorher erteilter Zustimmung hinterher teilweise (sprich: bis auf die ersten 2 Monate) auf den in Friedenszeiten zu leistenden Zivildienst angerechnet.

Okay also kann ich davon ausgehen, dass das BAZ von meinem FSJ noch rein GAR NICHTS mitbekommen hat? Ich dachte, die Insitution bei der ich mein FSJ mache sagt dem BAZ schon automatisch bescheid wenn ich mein FSJ beginne. Schliesslich hab ich auch im Anmeldungsbogen für mein FSJ "FSJ statt Zivildienst" angekreuzt. Mein Problem ist auch, dass ich seit dem 1. Juli eine zweimonate Frist bis zum 1. September vom BAZ bekommen habe mir eine Zivildienststelle zu suchen. Mir wurde gesagt,dass ich erstmal keine Panik haben brauche, dass sie mir nach dieser Zeit ne Stelle zuweisen denn nach dieser 2-Monatsfrist soll noch eine kürzere Frist kommen und dann ist immer noch nicht sichergestellt ob sie mir nach dieser nochmaligen kürzeren Frist einfach so ne Stelle irgendwo zuweisen können.

Zitat
Solange du das FSJ leistest, wird es nicht zu einer ärztlichen Untersuchung durch einen vom BAZ beauftragten Arzt kommen.

Würde bedeuten, dass es keine Rolle spielt ob ich die Arbeit in der Pflege im Altersheim im Bereich FSJ einfach psychisch nicht aushalte. Das interessiert das BAZ also gar nicht und die weisen dann einfach wenns hart auf hart kommt einem nochmal eine Stelle im Altersheim in der Pflege zu und wenn diese Spezialisten auch da sehen, dass ich die Arbeit auch dort nicht aushalte (was sie auch vorher hätten wissen können weil es genau die gleiche Arbeit wie beim FSJ war) erst DANN habe ich ein Recht auf eine Untersuchung? Na Bravo!

Desweiteren gibt es dann noch die Möglichkeit, dass ich auf meinen Anspruch als Kriegstdienstverweigerer verzichte und somit nochmals eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt wird,

Zitat
so, stopp mal. Das ist rein formal nichts anderes als oben beim BAZ, nur das die Untersuchung anders heißt und das im Unterschied zum BAZ etwas fairer beurteilt wird.

Moment das verstehe ich nicht. Meinst du mit "nichts anderes" genau die gleiche Untersuchung? Was genau meinst du damit? Wird darauf nur auf Antrag von mir eine neue Tauglichkeitsprüfung durch geführt oder automatisch?

Zitat
Vom Zivildienst kommt man ganz einfach weg (du leistest ja auch keinen). Das ist aber auch kein Argument, denn die Frage ist doch, was die Alternative ist.

Die Alternative ist endgültige Ausmusterung kein Zivildienst UND keine Bundeswehr. So wie es alle haben die halt ausgemustert sind. Alternativen im Zivildienst oder FSJ die ich machen könnte gibt es für dieses Jahr leider keine mehr. Gärtnerische und hausmeisterliche Tätigkeiten sowieo Jobs im Behndertenfahrdienst oder im sozialen Dienst die ich ohne Probleme machen könnte sind für dieses Jahr leider schon weg.

Zitat
Und auch hier das gleiche Problem: Erst musst du aus dem FSJ raus sein, sonst wird man dich nicht untersuchen, da man es nicht tun muss.

andere Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit im dem Bereich von anderen Ärzten und Psychologen zählen da auch nicht richtig?

Zitat
Und warum sollte das KWEA dann auch noch eine Tauglichkeitsüberprüfung durchführen? Dazu müsste sich dann in der Tat der Gesundheitszustand geändert haben, um überhaupt einen Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung zu bekommen.

Oder meine psychische Situation oder sind die schon so unmenschlich, dass das gar nicht mehr zählt. Sehe ich das jetzt richtig, dass eine Tauglichkeitsprüfung nach dem Verzicht auf meine Verweigerung nicht gleich selbstredend der Fall ist. Die findet also erst auf Antrag statt?

Zitat
Mein Vorschlag ist halt eher, das Problem mit dem FSJ mit Krankschreibung erstmal auszusitzen. Alternativ solltest du dich ggf. nach Beendigung des FSJ (wie auch immer) mit (erfahrenem) anwaltlichem Beistand der Tauglichkeitsüberüfung stellen, der Anwalt wird dabei wohl das KWEA bevorzugen.

Also krankschreiben lassen bis ich gefeuert werde? Denn darauf wirds hinauslaufen wenn ich ständig und lange krank bin. Weisst du zufällig ob die oben angesprochene 2-Monatsfrist vom BAZ wieder gilt wenn ich vor dem 1. September selbst kündigen sollte?
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svennie
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« Antworten #8 am: 15. August 2009, 17:39:30 »

Okay also kann ich davon ausgehen, dass das BAZ von meinem FSJ noch rein GAR NICHTS mitbekommen hat?

Das weiß ich nicht, erfüllt denn da FSJ die Bedingungen des § 14c Zivildienstgesetz?

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__14c.html

Ich dachte, die Insitution bei der ich mein FSJ mache sagt dem BAZ schon automatisch bescheid wenn ich mein FSJ beginne. Schliesslich hab ich auch im Anmeldungsbogen für mein FSJ "FSJ statt Zivildienst" angekreuzt.

Es mag sein, dass dies passiert ist, kann auch sein, dass dies nicht passiert ist, ggf. solltest du dich deswegen beim BAZ erkundigen.

Würde bedeuten, dass es keine Rolle spielt ob ich die Arbeit in der Pflege im Altersheim im Bereich FSJ einfach psychisch nicht aushalte.

nein, das würde es nicht bedeuten.

Das interessiert das BAZ also gar nicht

Es ist ganz einfach so, dass das BAZ nur dann verpflichtet ist, dich auf deinen Antrag hin zu untersuchen, wenn eine Heranziehung zum Zivildienst noch möglich ist, dann muss vor dieser Heranziehung eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Das BAZ plant doch aber garkeine Heranziehung zum Zivildienst, da du derzeit ein FSJ leistest und genau deswegen zumindest derzeit nicht zum Zivildienst herangezogen werden kannst.

und die weisen dann einfach wenns hart auf hart kommt einem nochmal eine Stelle im Altersheim in der Pflege zu und wenn diese Spezialisten auch da sehen, dass ich die Arbeit auch dort nicht aushalte (was sie auch vorher hätten wissen können weil es genau die gleiche Arbeit wie beim FSJ war) erst DANN habe ich ein Recht auf eine Untersuchung? Na Bravo!

Nein, du hast erst dann einen Anspruch auf eine Untersuchung, wenn du das FSJ abbrichst.

Moment das verstehe ich nicht. Meinst du mit "nichts anderes" genau die gleiche Untersuchung?

Im Ergebnis ist das die gleiche Untersuchung mit den gleichen Rechtsfolgen.

Was genau meinst du damit? Wird darauf nur auf Antrag von mir eine neue Tauglichkeitsprüfung durch geführt oder automatisch?

Na automatisch ganz bestimmt nicht. Ob nun ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer beim BAZ eine ärztliche Untersuchung beantragt oder ein "normaler" Wehrpflichtiger beim KWEA eine Überprüfungsuntersuchung, das kommt im Prinzip aufs gleiche raus, nur mit dem Unterschied, dass beim KWEA die Feststellung von Wehrdienstunfähigkeit rein statistisch wahrscheinlicher ist.

andere Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit im dem Bereich von anderen Ärzten und Psychologen zählen da auch nicht richtig?

Als was sollen die denn zählen? Meinst du, du bringst von deinem Hausarzt ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (natürlich ohne Diagnose etc.) und das Amt verzichtet dann ganz großzügig auf eine Einebrufung?

Oder meine psychische Situation oder sind die schon so unmenschlich, dass das gar nicht mehr zählt.

Das ist doch nicht der Punkt, eine Überprüfungsuntersuchung gibt es - und das steht so im Gesetz - dann, wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat oder seit der letzten msuterungsärztlichen Untersuchung mindestens 2 Jahre vergangen sind. Wie willst du denn Erfolg haben, wenn du im September beim BAZ einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung stellst, dir das Ergebnis missfällt und dann auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest und beim KWEA im November angekrochen kommst mit der gleichen Begründung? Da wird man dir doch - zu recht - eiskalt sagen, dass du doch gerade vor ein paar Wochen untersucht wurdest.

Sehe ich das jetzt richtig, dass eine Tauglichkeitsprüfung nach dem Verzicht auf meine Verweigerung nicht gleich selbstredend der Fall ist.

Warum sollte sie? Die Tauglichkeit wurde doch festgestellt, nämlich bei der Musterung. Das ist Sinn und Zweck der Musterung, das Ergebnis der Musterung gilt auch für den Zivildienst, warum sollte sie dann nicht auch wieder für den Wehrdienst gelten?

Die findet also erst auf Antrag statt?

natürlich. Und der Antrag dürfte in dieser Konstellation auch wenig Erfolg haben. Es sei denn, du hast Glück und der Onkel vom KWEA guckt nicht richtig in die Akte rein.

Also krankschreiben lassen bis ich gefeuert werde?

Da sehe ich schon fast einen fehlenden Kündigungsgrund. Krankheit dürfte keiner sein, da müsstest du aber einen Arbeitsrechtler fragen. Primät wird es auf die Regelungen in dem geschlossenen Vertrag ankommen, diese muss nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung enthalten.

Denn darauf wirds hinauslaufen wenn ich ständig und lange krank bin. Weisst du zufällig ob die oben angesprochene 2-Monatsfrist vom BAZ wieder gilt wenn ich vor dem 1. September selbst kündigen sollte?

Das Gesetz kennt eine solche Frist nicht, nach dem Gesetz kann das BAZ jeden verfügbaren Kriegsdienstverweigerer einebrufen wann und wohin es will. In aller Regel wird man eine neue Frist setzen, wenn den dem BAZ die Sache mit dem FSJ überhaupt bekannt ist.
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« Antworten #9 am: 16. August 2009, 13:26:52 »


Zitat
Das weiß ich nicht, erfüllt denn da FSJ die Bedingungen des § 14c Zivildienstgesetz?

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__14c.html

Ich werd mich einfach mal bei dem BAZ erkundigen.

Zitat
Es ist ganz einfach so, dass das BAZ nur dann verpflichtet ist, dich auf deinen Antrag hin zu untersuchen, wenn eine Heranziehung zum Zivildienst noch möglich ist, dann muss vor dieser Heranziehung eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Das BAZ plant doch aber garkeine Heranziehung zum Zivildienst, da du derzeit ein FSJ leistest und genau deswegen zumindest derzeit nicht zum Zivildienst herangezogen werden kannst.

Okay, nur mal angenommen ich bekomme eine Stelle zugewiesen von denen und breche vorher mein FSJ ab und hab da noch nichtmal meinen ersten Tag angefangen kann und es ist die gleiche Arbeit (Pflege im Altersheim). Kann ich dann noch vor Dienstantritt meinen Antrag stellen? Falls ja, wie lange dauert die Bearbeitung dieses Antrags? 1-2 Monate und so lange arbeite ich dann theoretisch schon in der neuen Dienststelle? Okay nun hab ich nen Teil meiner Frage ja schon selsbt beantwortet. Sobald ich das FSJ abbreche hab ich einen Anspruch auf eine Untersuchung? Wie lange dauert cirka, erfahrungsweise dieser Antrag?

Zitat
Nein, du hast erst dann einen Anspruch auf eine Untersuchung, wenn du das FSJ abbrichst.

und wie läuft die Untersuchung dann ab? Wenn ich psychisch mit der Arbeit dort nicht klarkomme redet dann ein Psychologe mit mir?

Zitat
Wie willst du denn Erfolg haben, wenn du im September beim BAZ einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung stellst, dir das Ergebnis missfällt und dann auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest und beim KWEA im November angekrochen kommst mit der gleichen Begründung? Da wird man dir doch - zu recht - eiskalt sagen, dass du doch gerade vor ein paar Wochen untersucht wurdest.

Wieso sollte mir das Ergebnis missfallen? Wenn ich psychisch mit der Arbeit da nicht klarkomme dann müsste ich doch theoretisch auch ganz aus meiner Zivildienstpflicht raus sein oder nicht, quasi über das BAZ "ausgemustert" wenn man so will? Willst du mir sagen, dass es quasi nicht möglich ist sich aus beiden Sachen zu befreien? Sprich wenn das BAZ mich von dem Zivildienst befreit kommt die Bundeswehr erneut an und will mich ziehen? Trotz der Kriegsdienstverweigerung auf die ich doch gar nicht verzichtet habe , weil ich vom BAZ vom Zivildienst befreit wurde?


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« Antworten #10 am: 16. August 2009, 15:18:57 »

Okay, nur mal angenommen ich bekomme eine Stelle zugewiesen von denen und breche vorher mein FSJ ab und hab da noch nichtmal meinen ersten Tag angefangen kann und es ist die gleiche Arbeit (Pflege im Altersheim). Kann ich dann noch vor Dienstantritt meinen Antrag stellen? Falls ja, wie lange dauert die Bearbeitung dieses Antrags?

Man wird dir ganz einfach sagen, dass du zu Beginn des Zivildienstes ohnehin utnersucht wirst (Dienstantrittsuntersuchung). Aber so schnell wird dir eh keine Stelle zugewiesen.

Sobald ich das FSJ abbreche hab ich einen Anspruch auf eine Untersuchung?

Wenn du dies beantragst und seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind oder sich dein Gesundheitszustand geändert hat (dürfte hier der Fall sein), dann ja.

Wie lange dauert cirka, erfahrungsweise dieser Antrag?

Ein paar Wochen.

und wie läuft die Untersuchung dann ab?

Du gehst zum Onkel Doktor und der untersucht dich, etwa so wie bei der Musterung.

Wenn ich psychisch mit der Arbeit dort nicht klarkomme redet dann ein Psychologe mit mir?

Wenn du dich dahingehend äußerst, dann sollte das auch geschehen.

Wieso sollte mir das Ergebnis missfallen?

Offensichtlich hast du das BAZ noch nicht von seiner unangenehmen Seite kennengelernt.

Wenn ich psychisch mit der Arbeit da nicht klarkomme dann müsste ich doch theoretisch auch ganz aus meiner Zivildienstpflicht raus sein oder nicht, quasi über das BAZ "ausgemustert" wenn man so will?

ja, oder man denkt, dass du simulierst. Oder man überlegt sich, dass das nicht so schlimm ist, weil die Tauglichkeitskriterien für den Zivildienst nichts mit deiner jetzigen Tätigkeit zu tun haben.

Willst du mir sagen, dass es quasi nicht möglich ist sich aus beiden Sachen zu befreien?

Was meinst du mit "beiden Sachen"?

Sprich wenn das BAZ mich von dem Zivildienst befreit kommt die Bundeswehr erneut an und will mich ziehen?

Warum sollte die Bundeswehr einen untauglichen Kriegsdienstverweigerer zum Grundwehrdienst einberufen (können)?

Trotz der Kriegsdienstverweigerung auf die ich doch gar nicht verzichtet habe , weil ich vom BAZ vom Zivildienst befreit wurde?

Nö.
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« Antworten #11 am: 16. August 2009, 15:31:36 »

Zitat
Man wird dir ganz einfach sagen, dass du zu Beginn des Zivildienstes ohnehin untersucht wirst (Dienstantrittsuntersuchung). Aber so schnell wird dir eh keine Stelle zugewiesen.

Das haben mir als ich den Brief mit der 2-Monatsfrist gekriegt habe viele gesagt. Zum Beispiel auch, dass nach dieser 2-Monatsfrist nochmal ne Frist kommt die diesmal kürzer ist. Selbst nach dieser nochmaligen Frist bekommt man angeblich noch lange nicht ne Stelle zugewiesen.Gibt es da auch nen Erfahrungswert? Wann man spätestens was zugewiesen bekommt?

Zitat
Wenn du dies beantragst und seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind oder sich dein Gesundheitszustand geändert hat (dürfte hier der Fall sein), dann ja.

Mein Gesundtheistzustand hat sich aber nur psychisch verändert. Hoffe das zählt auch für die.

Zitat
Offensichtlich hast du das BAZ noch nicht von seiner unangenehmen Seite kennengelernt.

Kannst du mir die unangenehmen Seiten näher erläutern?

Zitat
ja, oder man denkt, dass du simulierst. Oder man überlegt sich, dass das nicht so schlimm ist, weil die Tauglichkeitskriterien für den Zivildienst nichts mit deiner jetzigen Tätigkeit zu tun haben.

Gut dann reicht wohl das psychische nicht aus und man denkt wohl sofort, dass ich ein Simulant bin und ich sollte mich irgendwie wie es auch nur geht anders absichern und zusätzlich Beschwerden angeben die ein Arzt nicht einfach mir nichts dir nichts nachweisen kann? Wie kann ich am einfachsten durch alle Tauglichkeitskriterien "durchfallen?"

Zitat
Was meinst du mit "beiden Sachen"?


Bundeswehr und Zivildienst.

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svennie
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« Antworten #12 am: 16. August 2009, 15:50:37 »

Das haben mir als ich den Brief mit der 2-Monatsfrist gekriegt habe viele gesagt. Zum Beispiel auch, dass nach dieser 2-Monatsfrist nochmal ne Frist kommt die diesmal kürzer ist. Selbst nach dieser nochmaligen Frist bekommt man angeblich noch lange nicht ne Stelle zugewiesen.Gibt es da auch nen Erfahrungswert? Wann man spätestens was zugewiesen bekommt?

In der Regel wird dies noch einmal ganz konkret und deutlich angedroht, ca. mit dem 3. Brief.

Mein Gesundtheistzustand hat sich aber nur psychisch verändert.

Na also, er hat sich doch geändert.

Kannst du mir die unangenehmen Seiten näher erläutern?

Du kannst selbst nachlesen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/presse-zeigen.php?index=140&bereich=artikel

Nach 2 1/2 Jahren Tätigkeit hier auf Musterugnsforum.de und X Jahren in anderen Foren kann ich dies im Wesentlichen bestätigen. Faktisch gibt es kaum Entlassungen aus dem Zivildienst, dagegen werden etwa 10% aller Grundwehrdienstleistenden im ersten Monat des Grundwehrdienstes entlassen. Regelmäßig werden Anträge auf ärztliche Untersuchungen vom BAZ abgelehnt, etc.

Gut dann reicht wohl das psychische nicht aus

Das habe ich nicht behauptet, es ist nur schwierig, dies beim BAZ durchzusetzen, deshalb gebe ich auch häufig den Rat, einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

und man denkt wohl sofort, dass ich ein Simulant bin und ich sollte mich irgendwie wie es auch nur geht anders absichern und zusätzlich Beschwerden angeben die ein Arzt nicht einfach mir nichts dir nichts nachweisen kann? Wie kann ich am einfachsten durch alle Tauglichkeitskriterien "durchfallen?"

Da stellt sich doch wieder die Frage, was Tauglichkeitskriterien sind. Nachlesen kannst du sie hier:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/mindestanforderungen.html

Zitat
Was meinst du mit "beiden Sachen"?


Bundeswehr und Zivildienst.

Das dürfte doch nunmehr geklärt sein, dass es rechtlich gesehen allein auf Wehrdienstunfähigkeit ankommt. Wer diese nun feststellt, also KWEA oder BAZ, ist egal.
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MundMs
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« Antworten #13 am: 16. August 2009, 16:19:53 »

Zitat
Nach 2 1/2 Jahren Tätigkeit hier auf Musterugnsforum.de und X Jahren in anderen Foren kann ich dies im Wesentlichen bestätigen. Faktisch gibt es kaum Entlassungen aus dem Zivildienst, dagegen werden etwa 10% aller Grundwehrdienstleistenden im ersten Monat des Grundwehrdienstes entlassen. Regelmäßig werden Anträge auf ärztliche Untersuchungen vom BAZ abgelehnt, etc.

Hmm die Chancen stehen wohl schlecht für mich. Die beste Möglichkeit aus beiden "Verpflichtungen" rauszukommen (BW und Zivi) ist wohl, dass ich meine auf meine Verweigerung verzichte und a) hoffe, dass ich nicht gezogen werde oder b) mich ziehen lasse und mich im ersten Monat so dumm anstelle und ständig "zusammenbreche", sodass die mich nach einem Monat entlassen und ich zu den 10 % gehöre.

Zitat
Das habe ich nicht behauptet, es ist nur schwierig, dies beim BAZ durchzusetzen, deshalb gebe ich auch häufig den Rat, einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Auerhauerha der dürfte teuer Geld kosten.

Zitat
Das dürfte doch nunmehr geklärt sein, dass es rechtlich gesehen allein auf Wehrdienstunfähigkeit ankommt. Wer diese nun feststellt, also KWEA oder BAZ, ist egal.

Nach all meinem dank dir angesammelten Wissen (Danke hierfür schonmal  Smiley ) geht es über beide Insititutionen KWEA und BAZ. Über das BAZ ist es schwerer und über das KWEA einfacher (statistisch). Beim KWEA und beim BAZ geht es nur wenn sich mein Gesundtheitszustand geändert hat. Hat er sich soweit auch (psychisch). Also versuche ich es doch besser gleich über das KWEA und beantrage eine Nachuntersuchung der Tauglichkeit weil sich halt der Gesundtheitszustand verändert hat. Um meine Nichttauglichkeit zu unterstreichen mache ich mich bis zu dem Zeitpunkt körperlich noch ein wenig kaputter und sag evtl dass ich schwul bin  Grinsend oder ist das zu viel des Guten?
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svennie
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« Antworten #14 am: 16. August 2009, 23:10:46 »

Hmm die Chancen stehen wohl schlecht für mich.

Das kommt darauf an, wie du das anstellst. Wenn du das einfach über eine Krankschreibung lösen kannst, dann wäre das ideal.

Die beste Möglichkeit aus beiden "Verpflichtungen" rauszukommen (BW und Zivi) ist wohl, dass ich meine auf meine Verweigerung verzichte und a) hoffe, dass ich nicht gezogen werde oder b) mich ziehen lasse und mich im ersten Monat so dumm anstelle und ständig "zusammenbreche", sodass die mich nach einem Monat entlassen und ich zu den 10 % gehöre.

Hm, das ist deine Sicht der Dinge.

Auerhauerha der dürfte teuer Geld kosten.

Der kostet weniger, als du durch Wehr- oder Zivildienst verlierst.

Um meine Nichttauglichkeit zu unterstreichen mache ich mich bis zu dem Zeitpunkt körperlich noch ein wenig kaputter und sag evtl dass ich schwul bin  Grinsend oder ist das zu viel des Guten?

Nein, das ist einfach nur idiotisch. Oder sind homosexuelle automatisch wehrdienstunfähig!?
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