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Autor Thema: Zivildienst verlängerung nach 7 Monaten abbrechen  (Gelesen 972 mal)
der Lehmann
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 15. April 2011, 17:35:03 »

Hallo, ich hoffe man kann mir hier helfen

Ich leiste seit dem 1. Oktober 2010 Zivildienst, der damals für 9 Monate angesetzt war. In dieser Zeit wurde der Zivildienst auf 6 Monate verkürzt. Deshalb bekam ich im im Dezember ein Schreiben vom Bundesamt für Zivildienst in dem ich ausfüllen konnte, ob ich dennoch die zuvor beschlossenene 9 Monate ableisten will. Das habe ich leider auch getan. Nun bin ich im 7ten Monat, und habe letzte Woche psychische Probleme bekommen, habe die Situation fairer Weise meiner Dienststelle mitgeteilt, und mich für 3 Wochen krank schreiben lassen. Jetzt, eine Woche später fühle ich mich wieder gut, habe aber Angst, meinen Dienst wieder aufzunehmen.

Also wie soll nun ich vorgehen, wenn ich rein vom Gefühl der Meinung bin, keine psychologische Hilfe zu benötigen? Meine Dienststelle hat sich mit meinem Ausscheiden abgefunden, die frage bleibt noch wie ich das Bundesamt daran hindere, mich am Ende noch für die letzten 2 Monate in eine andere Einrichtung zu zwingen?
Reicht es, wenn ich denen alles mitteile, was ich hier geschrieben habe?

Wäre für schnelle Hilfe dankbar!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 16. April 2011, 12:02:18 »

Also wie soll nun ich vorgehen, wenn ich rein vom Gefühl der Meinung bin, keine psychologische Hilfe zu benötigen? Meine Dienststelle hat sich mit meinem Ausscheiden abgefunden, die frage bleibt noch wie ich das Bundesamt daran hindere, mich am Ende noch für die letzten 2 Monate in eine andere Einrichtung zu zwingen?

Man wird dich nicht in eine "andere Einrichtung zwingen", du musst vielmehr deinen restlichen Zivildienst bis zu einer etwaigen Versetzung an deiner ursprünglichen EInsatzstelle ableisten.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten, um aus der Sache herauszukommen:

1. Du widerrufst deine Bereitschaft, länger Zivildienst zu leisten als gesetzlich von dir verlangt wird und beantragst die Entlassung aus dem Zivildienst. Ergänzend führst du aus, dass du eine Arbeitsstelle gefunden hast und auf das Geld angewiesen bist.

Sehr wahrscheinlich wird man dich dann entlassen.

2. Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erklärst, dass du spätestens bis zum 26. April entlassen werden möchtest.

Dann bist du auf jeden Fall zu entlassen.

Reicht es, wenn ich denen alles mitteile, was ich hier geschrieben habe?

Wenn die einen guten Tag haben, vielleicht. Ein vom Gesetz vorgesehener Grund ist das aber nicht.
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