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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: --> Zivildienst beenden <--  (Gelesen 879 mal)
Innervision
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Beiträge: 2


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« am: 9. März 2010, 21:18:40 »

Hallo erstmal...

zuerst möchte ich ein paar Punkte erläutern warum genau ich keine Lust mehr auf meinen Zivildienst habe.

Meine Arbeitszeiten sehen wie folgt aus:


Frühdienst (Woche1):

Montag bis Donnerstag / 10:30 - 18:00
Freitag / frei
Samstag und Sonntag / 12:30 - 18:00


Nachtdienst (Woche 2):

Montag bis Freitag / 17:45 - 07:00 feiertags sogar bis 7:30
Samstag und Sonntag / 17:45 - 08:30   


Woche 3:

Montag bis Sonntag / frei


Sprich ich arbeite in "Woche 1" 38,5 Stunden. In "Woche 2" leiste ich gleichzeitig "Woche 3" mit ab. In "Woche 2" habe ich jedoch ca. 95 Arbeitsstunden zu verrichten ergo müsste pro 3-Wochen-Rhythmus etwa 15 überstunden erhalten.

Statt Überstunden angeschrieben zu bekommen verrechnet mein Betrieb jedoch meine Arbeitsstunden in der Nachtschicht wie folgt:

17:45 - 24:00               = 100%     sprich 6 Stunden, 15 Minuten.
00:00 - 07:00 (bzw. 8:30)   =  50%     sprich 3 Stunden, 30 Minuten.

Somit komme ich laut meinem Betrieb pro Monat nicht auf 15 Überstunden sondern auf ca. 9 Minusstunden welche ich durch Bereitschaftsdienste und Ähnliches ableisten soll.

Nun habe ich im ZDG nachgelesen und herrausgefunden, dass Minusstunden unzulässig sind. Weiterhin müssen mindestens 12 Stunden zwischen Schicht und Schicht vergehen. Tägliche Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden ist nicht erlaubt bzw. in Ausnahmefällen maximal 10 Stunden.
Ich soll aber im Nachtdienst 13 bzw. an Wochenenden fast 15 Stunden Dienst leisten.
Auch glaube ich, dass sich die Arbeitszeit nach den normalen Kräften im Betrieb leisten sollen, diese Arbeiten allerdings nur im Frühdienst und zu wesentlich besseren Zeiten (08:30 - 13:30 usw.)

Hinzu kommt, dass ich quasi wie Dreck behandelt werde (Ich komme mir vor wie eine Vollzeitputzkraft).

Es gibt durchaus weitere Gründe warum ich den Dienst beenden möchte jedoch wird der Text schon jetzt viel zu lang.


Also meine Frage:

1. Kann ich nach der Musterung und Eignungsuntersuchung nochmal eine "Nachmusterung" oder Ähnlich beantragen?

2. Ist es Möglich wenn die oben stehende Frage nur mit einem "Nein" beantwortet werden kann ohne Probleme die Stelle zu wechseln?

3. Gibt es weitere Möglichkeiten "legal" aus dem Dienst raus zukommen?
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 10. März 2010, 07:37:10 »

Zitat
1. Kann ich nach der Musterung und Eignungsuntersuchung nochmal eine "Nachmusterung" oder Ähnlich beantragen?
du kannst selbstverständlich eine weitere untersuchung beantragen, in der deine dienstfähigkeit geprüft wird. voraussetzung ist aber eine geänderter gesundheitszustand. zu den untersuchungen ausnahmsweise mal ein link zum BAZ:

http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_151012/Content/de/DienstLeisten/Tauglichkeit/TauglichkeitTeil2.html__nnn=true

gehe davon aus, dass das BAZ nicht sehr kooperativ ist und alles tun wird um eine ausmusterung zu verhindern.

Zitat
2. Ist es Möglich wenn die oben stehende Frage nur mit einem "Nein" beantwortet werden kann ohne Probleme die Stelle zu wechseln?
bzl. stellenwechsel scheint das BAZ etwas kooperativer zu sein.
die frage ist natürlich, ob du dann vom regen in die traufe kommst.

Zitat
3. Gibt es weitere Möglichkeiten "legal" aus dem Dienst raus zukommen?
in welchem dienstmonat bist du? man könnte das zurückziehen des kdv antrags erwägen.
grundsätzlich kann ein kundiger anwalt helfen, oder auch herr zickenrott (siehe google).
kurzfristig kann eine krankschreibung helfen.
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Innervision
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 11. März 2010, 23:38:33 »

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich bin im 3. Dienstmonat also wird Krankschreiben mir sicher nicht helfen. : (
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 13. März 2010, 08:38:46 »

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich bin im 3. Dienstmonat also wird Krankschreiben mir sicher nicht helfen. : (
krankschreiben ist ja auch nur eine kurzfristige lösung, falls du dem druck nicht mehr gewachsen bist.
ansonsten gilt: wenn du aus dem zivi raus willst mußt du auch was dafür tun!
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FlamIN
Newbie
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Beiträge: 11


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« Antworten #4 am: 14. März 2010, 12:42:26 »

Also beschwer dich doch! Du hast doch schon einige Dinge gesagt, die nicht zulässig sind! Das steht so im Arbeitsgesetz. da muss man sich daranhalten!

Seid wann dürfen Zivis  " im Betrieb" beschöftigt werden?

Wenn du am Sonntag arbeitest, muss dir in der darauffolgenden Woche ein Werktag als Ruhepause gegeben werden!

Setzt dich mal mit dem Regionalbetreuer auseinander! Du tust den Zivis,, die nach dir kommen, einen Gefallen!
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