Was muss ich nun tun ?
dort wieder erscheinen oder zumindeswt Urlaub beantragen.
Ich habe bereits ein Termin mit dm Regionalbetreuer vereinbart, um ein Antrag auf Versetzung zu stellen.
Dann hättest du wohl besser keine vollendeten Tatsachen schaffen sollen.
Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen ?
Du befindest dich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgrund der Wehrpflicht (hier in Form der Pflicht, Zivildienst leisten zu müssen). Eine "Kündigung" sieht das Gesetz aus eigentlich recht naheliegenden Gründen nicht vor. In der Kaserne kannst du auch nicht "kündigen".
Bekomme ich die 2 Tage Arbeit bezahlt ?
Natürlich bekommst du die geleisteten Tage bezahlt. I(ch fürchte allerdings, dass du dir jetzt schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger suchen solltest...
Was muss ich befürchten ?
Das kommt auf die Zahl der Tage deiner Abwesenheit an. Mit einer guten Verteidiung dürfte eine Geldstrafe noch zu machen sein. Ansonsten droht dir - neben disziplinarischem Ärger - zumindest theoretisch eine Haftstrafe ohne Bewährung.