Ich galbue es ist auch möglich die Diesntstelle zu wechseln aus besonderen Gründen und unter Anderem auch, wenn eine persönliche Härte vorliegt.
Eine persönliche Härte (was das ist, ist letztlich in § 11 Zivildienstgesetz definiert), könnte durchaus zur Entlassung führen, nur kann ich hier eine persönliche Härte nicht erkennen.
Im orliegenden Fall ist aber die Frage, wie du grundsätzlich vorgehen möchtest, also ob du (nach Kontaktaufnahme mit dem Regionalbetreuer bzw. der Zivildienstgruppe) die Dienststelle wechseln möchtest oder eben den Dienst ganz beenden möchtest.
Wenn du gesundheitliche Probleme haben solltest, dann wird wohl erstmal kein Weg darum herumführen, dich krankschreiben zu lassen und im Rahmen einer beim BAZ zu beantragenden ärztlichen Untersuchung entweder entsprechende Verwendungsausschlüsse (z.B. keine Arbeit in der Hocke und in nach vorn gebeugten Haltungen oder dergleichen) oder die Entlassung zu erreichen.