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Autor Thema: Zivi abbrechen (durch Einstellungsuntersuchung)  (Gelesen 1938 mal)
Achim
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Beiträge: 3


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« am: 3. September 2010, 14:39:34 »

Hallo,

Meine Situation:
- Ich wurde im Januar T2 gemustert.
- habe meinen Zivildienst diesen Monat angetreten, wurde bei der Einstellungsuntersuchung jedoch für "vorübergehend nicht einsatzfähig" befunden (wegen einer Sportverletzung)
- bin nun den ganzen Monat krankgeschrieben, habe mein erstes Gehalt aber schon bekommen
- Anfang nächsten Monats kommt dann eine erneute Einstellungsuntersuchung (ich darf erst arbeiten, wenn ich für "voll einsatzfähig" befunden werde)

Ich habe keine Lust auf den Zivildienst, habe es nur versäumt mich damals bei der Musterung ausmustern zu lassen.

Was ich jetzt vorhabe:
- Ich will mir den Tag vor der erneuten Einstellungsuntersuchung einen Joint durchziehen und dann regelmäßigen Cannabiskonsum angeben
-> natürlich mit der Hoffnung, für "nicht einsatzfähig" befunden zu werden.

Das würde ja, wenn ich es richtig verstanden habe, eine nachträgliche Ausmusterung nach sich ziehen.

Nun meine Fragen:
- reicht das aus? Oder darf sie mich trotz regelmäßigen Cannabiskonsums für einsatzfähig erklären? (Ich mache KEINEN Fahrdienst; hoffe dass es trotzdem reicht)
- Muss ich befürchten, zu einer Entzugstherapie oder Ähnlichem gezwungen zu werden?
- Was kann ich tun wenn sie mich trotzdem für einsatzfähig erklärt? Ich kann ja bei so einem Sachverhalt schlecht klagen, oder? (wegen meiner eigenen "Kriminalität")
- Habt ihr irgendwelche besseren Ideen oder ist das schon aussichtsreich?

Ich muss dazu sagen, ich habe echt KEINE Lust auf den Zivildienst, halte es für unsinnige Zwangsarbeit, fühle mich meiner Freiheit beraubt und bei der Musterung damals eh ungerecht behandelt

DANKE im Vorraus!
« Letzte Änderung: 3. September 2010, 14:45:35 von therealschulz » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 3. September 2010, 14:49:49 »

- habe meinen Zivildienst diesen Monat angetreten, wurde bei der Einstellungsuntersuchung jedoch für "vorübergehend nicht einsatzfähig" befunden (wegen einer Sportverletzung)

Über den Tauglichkeitsgrad hat man aber nicht entschieden!?

- Anfang nächsten Monats kommt dann eine erneute Einstellungsuntersuchung (ich darf erst arbeiten, wenn ich für "voll einsatzfähig" befunden werde)

Ganz so kann (und darf) es nicht sein.

Ich habe keine Lust auf den Zivildienst, habe es nur versäumt mich damals bei der Musterung ausmustern zu lassen.

Ähm aber du hast es geschafft einen KDV-Antrag zu stellen um damit die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung zu verdoppeln!?

- Ich will mir den Tag vor der erneuten Einstellungsuntersuchung einen Joint durchziehen und dann regelmäßigen Cannabiskonsum angeben
-> natürlich mit der Hoffnung, für "nicht einsatzfähig" befunden zu werden.

Das würde ja, wenn ich es richtig verstanden habe, eine nachträgliche Ausmusterung nach sich ziehen.

Du würdest entlassen werden, wenn eine Wiederherstellung der Zivildienstfähigkeit innerhalb der vorgesehenen Dienstzeit (und das sind derzeit formal noch 9 Monate) nicht zu erwarten ist. Du würdest auch entlassen werden, wenn der Tauglichkeitsgrad "nicht zivildienstfähig" vom Bundesamt festgesetellt wird.

- reicht das aus? Oder darf sie mich trotz regelmäßigen Cannabiskonsums für einsatzfähig erklären?

"Sie" entscheidet nicht, es entscheidet das Bundesamt.

- Muss ich befürchten, zu einer Entzugstherapie oder Ähnlichem gezwungen zu werden?

nein.

- Was kann ich tun wenn sie mich trotzdem für einsatzfähig erklärt? Ich kann ja bei so einem Sachverhalt schlecht klagen, oder? (wegen meiner eigenen "Kriminalität")

Drogenkonsum ist nicht strafbar und bevor du klagst, müsstest du erstmal Widerspruch einlegen.

- Habt ihr irgendwelche besseren Ideen oder ist das schon aussichtsreich?

Um da überhaupt etwas zu sagen zu können, müsste man wissen, wie es um deine Sportverletzung bestellt ist.

Ich muss dazu sagen, ich habe echt KEINE Lust auf den Zivildienst, halte es für unsinnige Zwangsarbeit, fühle mich meiner Freiheit beraubt und bei der Musterung damals eh ungerecht behandelt

Du hast bis jetzt alles dafür getan, dass du Zivildienst leistest. Du hast dir sicherlich sogar noch deine Dienststelle selbst ausgesucht. Und wenn man sich bei der Musterung ungerecht behandelt fühlt, dann legt man rechtzeitig Rechtsmittel ein.
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Achim
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 3. September 2010, 15:30:05 »

Nein, über den Tauglichkeitsgrad hat man nicht entschieden. Ich habe nur einen Zettel bekommen, auf dem die Ärztin folgende Optionen hätte ankreuzen können:
- voll einsatzfähig
- einsatzfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten
- vorübergehend nicht einsatzfähig
- nicht einsatzfähig
Bei mir hat sie "vorübergehend nicht einsatzfähig" angekreuzt, wobei mein Hausarzt die genaue Dauer festlegen sollte.
Mein Ziel ist wie gesagt beim nächsten Mal "nicht einsatzfähig". (so wie die Ärztin mir das erklärt hat wäre ich in diesem Fall komplett vom Dienst zurückgestellt worden.)

Zitat
Zitat von: therealschulz am Heute um 14:39:34
- Anfang nächsten Monats kommt dann eine erneute Einstellungsuntersuchung (ich darf erst arbeiten, wenn ich für "voll einsatzfähig" befunden werde)

Ganz so kann (und darf) es nicht sein.
Das hat die Ärztin mir aber so erklärt.  Huch

Zitat
Du hast bis jetzt alles dafür getan, dass du Zivildienst leistest. Du hast dir sicherlich sogar noch deine Dienststelle selbst ausgesucht. Und wenn man sich bei der Musterung ungerecht behandelt fühlt, dann legt man rechtzeitig Rechtsmittel ein.
Ja ich weiß, ich bin die Sache ziemlich blöd angegangen damals. Ich wusste nicht wie die ganze Geschichte läuft und außerdem war ich noch unentschlossen, was ich überhaupt machen will. Jetzt weiß ich aber, dass ich den Zivildienst lieber nicht ableisten will.

Was meine Sportverletzung angeht, es handelt sich um einen Bänderriss (außen am Fußgelenk). Ich glaube leider nicht, dass das reicht.  Traurig (Der Hausarzt meint, dass ich Anfang Oktober wieder einsatzfähig bin.)

Was würdet ihr mir denn raten, wie ich vorgehen soll, um möglichst schnell aus der Sache raus zu sein?
So wie ich es angedeutet hab?
Oder sollte ich vielleicht eine Nachmusterung beantragen?
Oder vielleicht ganz anders?  Zwinkernd
« Letzte Änderung: 3. September 2010, 15:34:13 von therealschulz » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 5. September 2010, 12:53:49 »

Bei mir hat sie "vorübergehend nicht einsatzfähig" angekreuzt, wobei mein Hausarzt die genaue Dauer festlegen sollte.

Sie hat sich zur Zeitdauer nicht geäußert (man fragt sich, warum eigentlich nicht) und dein Hausarzt sollte dich krankschreiben.

Das hat die Ärztin mir aber so erklärt.  Huch

Das muss ja deshalb nicht richtig sein. Die "Einstellungsuntersuchung" gibt es am Anfang des Dienstes (unverzüglich, § 39 (1) Nr. 2 Zivildienstgesetz)

So wie ich es angedeutet hab?

Das Problem ist, dass das BAZ zumindest in der Vergangenheit in Hinblick auf Drogenkonsum anders reagiert hat, als es die Bundeswehr macht. Wie es derzeit aussieht, ist nicht vorhersehbar.

Oder sollte ich vielleicht eine Nachmusterung beantragen?

Das Wort Nachmusterung gibt es nicht, als Kriegsdienstverweigerer heißt das, was bei der Bundeswehr Überprüfungsuntersuchung heißt "ärztliche Untersuchung".

Oder vielleicht ganz anders?  Zwinkernd

Raus aus der Sache kommst du ganz schnel mit einem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Angenommen, du würdest dann theoretisch tatsächlich Drogen konsumieren, so würdest du bei einer etwaigen Überprüfungsuntersuchung zurückgestellt werden, ein halbes Jahr später und bei erneutem Drogenkonsum würde dann der Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" festgestellt werden.
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Achim
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« Antworten #4 am: 6. September 2010, 22:37:18 »

Ok, ich denke ich werde es auch so machen.
Auf Anerkennung als KDV verzichten und dann eine Zurückstellung "provozieren".

Aber auch dazu habe ich noch eine Frage:

Werde ich dann erst einberufen und muss in irgendeine Kaserne, bevor irgendwann diese Untersuchung kommt, oder kann ich diese Untersuchung schon vor dem Wehrdienstantritt fordern?
Und wie beantrage ich (wenn dies möglich ist) eine solche Untersuchung?
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. September 2010, 23:46:19 »

Werde ich dann erst einberufen und muss in irgendeine Kaserne, bevor irgendwann diese Untersuchung kommt, oder kann ich diese Untersuchung schon vor dem Wehrdienstantritt fordern?
Und wie beantrage ich (wenn dies möglich ist) eine solche Untersuchung?

Du solltest nach Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim zuuständigen KWEA eine Überprüfungsuntersucdhung beantragen und den Antrag damit begründen, dass seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung eine Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.
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