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Neuestes Mitglied: rinja

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Autor Thema: Zivi abbrechen  (Gelesen 4739 mal)
MaRc1b0i
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« Antworten #30 am: 24. Februar 2010, 21:39:39 »

Habe mich nun an einer Uni eingeschrieben. Am 1.4. gehts los. Krank geschrieben bin ich bis zum 31.3.2010. Wann sollte ich eurer Meinung nach die KDV zurückziehen?

Vielen Dank! =)
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #31 am: 28. Februar 2010, 17:42:57 »

Wann sollte ich eurer Meinung nach die KDV zurückziehen?

Gut 2 Wochen vorher, so sollte es dann auch keine Probleme mit dem Bafög geben.
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MaRc1b0i
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Beiträge: 18


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« Antworten #32 am: 8. März 2010, 15:14:28 »

So ein Mist, ich stecke immer noch in diesem scheiß Dienstfähigkeitsverfahren. Kann ich dennoch meine KDV zurückziehen? So langsam wirds ja schon eng...
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MaRc1b0i
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Beiträge: 18


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« Antworten #33 am: 15. März 2010, 11:58:33 »

Hallo Leute,

leider komme ich mit schlechten Nachrichten.

Letzte Woche habe ich am 9. März 2010 meinen Verzicht rausgeschickt. Heute morgen mal mit dem BAZ telefoniert, wo sie mir bestätigt haben, dass diese am 10.3. eingegangen ist und seitdem in Bearbeitung beim Sachbearbeiter liegt. Daraufhin mit dem Sachbearbeiter telefoniert, der mir sagte, dass er im Moment nichts für mich tun kann, da ich ja noch im Dienstfähigkeitsverfahren stecke und er auf die Akten der Ärzte warten muss, da diese ja mit an das KWEA geschickt werden.

Jetzt habe ich versucht mit dem ärztlichen Dienst in Kontakt zu treten, diese können mir jedoch keine Auskunft geben. Das Problem ist, dass ich nur noch bis zum 31.3.2010 krank geschrieben bin. Was würde passieren, wenn ich bis dahin immer noch nix vom BAZ zwecks Entlassung gehört habe? Mein Studium geht ja am 1. April bzw. offiziell am 6. April los.

Zur Erinnerung, die Überprüfungsuntersuchung hatte ich am 2. Februar, das heißt, dass das BAZ schon länger an meinem Fall sitzt. Der Bundesarzt hatte mich damals nur eingeschränkt, nicht gänzlich als untauglich befunden. Wie stehen denn die Chancen, dass ich vllt doch noch komplett aufgrund meines Verzichtes, der kurzen Restdienstzeit und der Empfehlung meines Arztes nachträglich ausgemustert werde?

Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Marc
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MaRc1b0i
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Beiträge: 18


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« Antworten #34 am: 18. März 2010, 14:10:55 »

Etwas Hilfe wäre echt nett...
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #35 am: 18. März 2010, 14:22:26 »

Jetzt habe ich versucht mit dem ärztlichen Dienst in Kontakt zu treten, diese können mir jedoch keine Auskunft geben. Das Problem ist, dass ich nur noch bis zum 31.3.2010 krank geschrieben bin. Was würde passieren, wenn ich bis dahin immer noch nix vom BAZ zwecks Entlassung gehört habe? Mein Studium geht ja am 1. April bzw. offiziell am 6. April los.

Ich würd mich einfach nochmals schriftlich beschweren, DIenstaufsichtsbeschwerde androhen und den Bundesbeauftragten für den Zivildienst einschalten.

Zur Erinnerung, die Überprüfungsuntersuchung hatte ich am 2. Februar, das heißt, dass das BAZ schon länger an meinem Fall sitzt. Der Bundesarzt hatte mich damals nur eingeschränkt, nicht gänzlich als untauglich befunden. Wie stehen denn die Chancen, dass ich vllt doch noch komplett aufgrund meines Verzichtes, der kurzen Restdienstzeit und der Empfehlung meines Arztes nachträglich ausgemustert werde?

Warum soll deine kurze Restdienstzeit den Ausschlag dafür geben, was der "Bundesarzt" (?) vorschlägt, bzw. was das BAZ in Bezug auf deine Zivildienstfähigkeit entscheidet. Letztlich ist die (zwingende) Entlassung von der Entscheidung über den Tauglichkeitsgrad vollkommen unabhängig.
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