Jetzt habe ich versucht mit dem ärztlichen Dienst in Kontakt zu treten, diese können mir jedoch keine Auskunft geben. Das Problem ist, dass ich nur noch bis zum 31.3.2010 krank geschrieben bin. Was würde passieren, wenn ich bis dahin immer noch nix vom BAZ zwecks Entlassung gehört habe? Mein Studium geht ja am 1. April bzw. offiziell am 6. April los.
Ich würd mich einfach nochmals schriftlich beschweren, DIenstaufsichtsbeschwerde androhen und den Bundesbeauftragten für den Zivildienst einschalten.
Zur Erinnerung, die Überprüfungsuntersuchung hatte ich am 2. Februar, das heißt, dass das BAZ schon länger an meinem Fall sitzt. Der Bundesarzt hatte mich damals nur eingeschränkt, nicht gänzlich als untauglich befunden. Wie stehen denn die Chancen, dass ich vllt doch noch komplett aufgrund meines Verzichtes, der kurzen Restdienstzeit und der Empfehlung meines Arztes nachträglich ausgemustert werde?
Warum soll deine kurze Restdienstzeit den Ausschlag dafür geben, was der "Bundesarzt" (?) vorschlägt, bzw. was das BAZ in Bezug auf deine Zivildienstfähigkeit entscheidet. Letztlich ist die (zwingende) Entlassung von der Entscheidung über den Tauglichkeitsgrad vollkommen unabhängig.