User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: 1 [2] 3
Drucken
Autor Thema: Zivi abbrechen  (Gelesen 8749 mal)
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #15 am: 14. Januar 2010, 10:57:44 »

So, ich bin zurück mit neuen Infos.

Hatte am 16.12.2009 einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung zusammen mit dem orthopädischen Gutachten an das BAZ geschickt. Seit dem 18.12.2009 wurde dies von den Ärzten geprüft. Heute mit denen in Köln telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass ich in den nächsten Tagen Post bekomme, mit der Aufforderung, zum Amtsarzt zu gehen, damit der über meine Diensttauglichkeit entscheidet. Soweit so gut, hoffe doch, dass der Mann fähig ist und den Herren in Köln in attestiert, dass ich aufgrund meiner Probleme im Knie nicht mehr weiterarbeiten kann.

Variante 1: Angenommen, der Amtsarzt würde mich für zivildienstunfähig erklären, wann wäre ich dann aus dem Laden draußen? Und wie sieht das mit dem Entlassungsgeld aus?

Variante 2: Der Amtsarzt sag ich solle arbeiten und schreibt mich zivildienstfähig. Was müsste ich dann tun, um dieses Ergebnis anzufechten? Bin vom Orthopäden noch offiziell bis zum 31.1.2010 krank geschrieben. Kann ich das Ergebnis anfechten oder muss ich dann sofort wieder auf die Arbeit? Krank geschrieben bin ich seit dem 16.11. durchgehend bis zum heutigen Tag. Meine Dienststelle drohte mir bereits, falls der Amtsarzt mir zivildienstfähigkeit attestiert von der 24 Tage Regelung gebrauch zu machen und mich die Zeit die ich gefehlt habe, nachholen zu lassen. Geht das so einfach?

Hoffe ja sehr, dass Variante 1 in Kraft tritt. Was könnte theoretisch denn noch passieren?

Schonma vielen Dank!

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #16 am: 14. Januar 2010, 12:09:08 »

Variante 1: Angenommen, der Amtsarzt würde mich für zivildienstunfähig erklären, wann wäre ich dann aus dem Laden draußen? Und wie sieht das mit dem Entlassungsgeld aus?

Du würdest dann einen entsprechenden Entlassungsbescheid bekommen und würdest dann auch entlassen werden, das dürfte so rd. 2 Wochen ab dem Tag der Untersuchung dauern, allerdings nur, wenn das BAZ dem VOrschlag des Arztes folgt. Das Entlassungsgeld würdest du dann - anteilig gekürzt - erhalten.

Variante 2: Der Amtsarzt sag ich solle arbeiten und schreibt mich zivildienstfähig. Was müsste ich dann tun, um dieses Ergebnis anzufechten?

Du kannst den entsprechenden Bescheid des BAZ natürlich anfechten, es steht dir auch frei, selbst ein Gutachten erstellen zu lassen.

Bin vom Orthopäden noch offiziell bis zum 31.1.2010 krank geschrieben. Kann ich das Ergebnis anfechten oder muss ich dann sofort wieder auf die Arbeit?

Das hängt davon ab, was genau der Arzt so feststellt.

Krank geschrieben bin ich seit dem 16.11. durchgehend bis zum heutigen Tag. Meine Dienststelle drohte mir bereits, falls der Amtsarzt mir zivildienstfähigkeit attestiert von der 24 Tage Regelung gebrauch zu machen und mich die Zeit die ich gefehlt habe, nachholen zu lassen. Geht das so einfach?

Nein. Und eine "24-Tage-Regelung" ist mir nicht bekannt.

Es gibt den § 24 (4) Zivildienstgesetz:

Zitat
Tage, an denen ein Dienstpflichtiger während des Zivildienstverhältnisses infolge

1. schuldhafter Abwesenheit vom Zivildienst,
2. schuldhafter Dienstverweigerung,
3. Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides,
4. Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest oder
5. Untersuchungshaft, der eine rechtskräftige Verurteilung gefolgt ist,

keinen Dienst geleistet hat, sind nachzudienen.

Davon trifft nichts zu, du handelst nicht schuldhaft, du bist krankgeschrieben.
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #17 am: 19. Januar 2010, 16:38:27 »

Vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich noch nichts vom Arzt bzw. Diensstelle gehört, obwohl mir letzte Woche Donnerstag vom Bundesamt gesagt wurde, dass die Aufforderung auf Überprüfungsuntersuchung verschickt wurde.

Jetzt habe ich mich letzte Woche noch schnell bei diversen Universitäten beworben, da ich ja im Falle eines nachträglichen Ausscheidens aus dem Dienst schon zum Sommersemester studieren könnte.

Jetzt meine Frage, angenommen ich werde Ende bzw. Anfang nächster Woche untersucht und für zivildienstunfähig erklärt, wann kann ich dann mit meiner endgültigen Entlassung rechnen? Mitte Februar schicken die Unis nämlich die Bescheide raus und bis Ende Februar muss man sich dann nämlich einschreiben, allerdings wird hierzu ein Dienstzeitnachweis benötigt.

Kann ich den Vorgang irgendwie beschleunigen? Es käme mir echt sehr gelegen, schon ab April zu studieren. Was wäre, wenn ich meinen KDV Ende Januar zurückziehe, dann wäre ich ja egal wie erstma frei, wie würde das dann mit meinem Dienstfähigkeitsuntersuchung laufen? Wichtig wäre mir wie gesagt, schnell aus dem Laden rauszukommen, optimaler mit dem Attribut dienstunfähig.

Beste Grüße und vielen Dank!!
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #18 am: 21. Januar 2010, 10:00:32 »

Weiss keiner Rat?  Huch
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #19 am: 21. Januar 2010, 14:20:58 »

wann kann ich dann mit meiner endgültigen Entlassung rechnen?

Nach etwa 2 Wochen sollte das dann unter Dach und Fach sein.

Mitte Februar schicken die Unis nämlich die Bescheide raus und bis Ende Februar muss man sich dann nämlich einschreiben, allerdings wird hierzu ein Dienstzeitnachweis benötigt.

Der wird meines Wissens nur für die Berechnung der Wartesemester benötigt. Was macht ein Bewerber, der überhaupt keinen Dienst geleistet hat!?

Kann ich den Vorgang irgendwie beschleunigen? Es käme mir echt sehr gelegen, schon ab April zu studieren. Was wäre, wenn ich meinen KDV Ende Januar zurückziehe, dann wäre ich ja egal wie erstma frei,

Richtig, dann wärst du erstmal frei.

wie würde das dann mit meinem Dienstfähigkeitsuntersuchung laufen?

Die müsste dann - theoretisch - als Entlassungsuntersuchung durchgeführt werden, und zwar nach § 39 (1) Nr. 4 wenn du dies beantragst (was ja letztlich geschehen ist).

Ansonsten müsste das KWEA vor einer Einberufung noch einmal eine Überprüfungsuntersuchung durchführen, weil es ja Anhaltspunkte für eine Änderung des Gesundheitszustandes gibt.
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #20 am: 2. Februar 2010, 09:55:17 »

So, ich komme gerade von meiner Dienstfähigkeitsuntersuchung, Das Ergebnis ist jedoch nicht das, was ich mir gewünscht hatte. Der Amtsarzt hat mir zwar meine Leiden bestätigt und schickt dem Bundesamt nun, dass ich meine bisherige Tätigkeit (schwere Tätigkeiten als Hausmeister) nicht mehr ausüben kann, dienstunfähig hat er mich jedoch nicht geschrieben. Ich vermute auch, dass sich meine Gradation von ursprünglich T2 auf T3 ändert, weiss jedoch nicht ob ich da irgendwie Bescheid bekomme.

Das 1. Problem dass sich jetzt ergibt, dass meine Diensstelle nun keine Verwendung mehr für mich hat, da ich nun ausschließlich leichte Bürotätigkeiten ausüben darf. Ist eine Umsetzung erforderlich? Auf dem Zettel vom Arzt stand sogar was von Umsetzung drauf. Ich will jetzt nicht noch mehr Zeit verlieren, wenn ich mir erst ne neue Dienststelle suchen muss.

Das 2. Problem was entsteht ist folgendes, dass ich zum 1. April gerne mit dem Studium beginnen möchte, da ich wohl ziemlich sicher einen begehrten Studienplatz bekomme und es auch privat sehr sehr passen würde (Umzug, Geld,..). Hatte die ganze Zeit damit gerechnet nachträglich ausgemustert zu werden, jedoch hat sich das jetzt auch erübrigt. :-(

Hab jetzt 2 Möglichkeiten gefunden:

1.) Den Bescheid der bald kommt anfechten und erneut untersuchen lassen, was vermutlich eh nix bringen wird.

2.) Wenn der Bescheid da ist, von meiner KDV Abstand nehmen und hoffen, dass ich in meinen letzten 3 Dienstmonaten (Dienst geht offiziell bis 31.5.2010, habe allerdings noch 19 Urlaubstage) nicht mehr gezogen werde.

Zu was würdet ihr mir raten? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Bin nun erstma bis 28.2.2010 krank geschrieben.

Beste Grüße und vielen Dank!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #21 am: 2. Februar 2010, 20:13:45 »

...Ich vermute auch, dass sich meine Gradation von ursprünglich T2 auf T3 ändert, weiss jedoch nicht ob ich da irgendwie Bescheid bekomme.

Es gibt keine "Gradation T2" und auch keine "Gradation T3".

Das Ergebnis der Untersuchung muss dir natürlich mitgeteilt werden.

Das 1. Problem dass sich jetzt ergibt, dass meine Diensstelle nun keine Verwendung mehr für mich hat, da ich nun ausschließlich leichte Bürotätigkeiten ausüben darf.

Das ist doch nicht dein Problem, oder?

Ist eine Umsetzung erforderlich?

Auch das ist nicht dein Problem.

Auf dem Zettel vom Arzt stand sogar was von Umsetzung drauf. Ich will jetzt nicht noch mehr Zeit verlieren, wenn ich mir erst ne neue Dienststelle suchen muss.

Das musst du ja auch nicht.

Das 2. Problem was entsteht ist folgendes, dass ich zum 1. April gerne mit dem Studium beginnen möchte, ...

Hab jetzt 2 Möglichkeiten gefunden:

1.) Den Bescheid der bald kommt anfechten und erneut untersuchen lassen, was vermutlich eh nix bringen wird.

Das wird sich zeigen.

2.) Wenn der Bescheid da ist, von meiner KDV Abstand nehmen und hoffen, dass ich in meinen letzten 3 Dienstmonaten (Dienst geht offiziell bis 31.5.2010, habe allerdings noch 19 Urlaubstage) nicht mehr gezogen werde.

Dann solltest du deinen Urlaub im März nehmen und dann auch so zeitnah auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, dass du das Studium auch antreten kannst.

Zu was würdet ihr mir raten? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Bin nun erstma bis 28.2.2010 krank geschrieben.

Von einem anderen Arzt als dem Amtsarzt?
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #22 am: 3. Februar 2010, 09:42:52 »

Ich meinte nur, dass meine derzeitige Dienststelle aufgrund meiner Einschränkung nun keine Verwendung mehr für mich hat. Bedeutet das nicht, dass ich "Zwangs-"umgesetzt werde? Verliere ich dadurch nicht sogar Zeit, weil es sein kann, dass keine Stelle für mich frei ist? Das wäre ja ein Nachteil für mich.

Ich hatte überlegt die KDV Mitte Februar zurückzuziehen, sodass ich Ende Februar etwa draußen bin. Dann hätte ich noch den März, April und Mai zu dienen, aber noch 19 Tage Urlaub.

Grüße,
Marc
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #23 am: 3. Februar 2010, 15:22:01 »

Ich meinte nur, dass meine derzeitige Dienststelle aufgrund meiner Einschränkung nun keine Verwendung mehr für mich hat. Bedeutet das nicht, dass ich "Zwangs-"umgesetzt werde?

Natürlich könntest du versetzt werden.

Verliere ich dadurch nicht sogar Zeit, weil es sein kann, dass keine Stelle für mich frei ist?

Warum solltest du Zeit verlieren? Dein Entlassungstermin steht fest,d er steht im Einberufungsbescheid. Problematisch könnte es nur werden, wen die neue Dienststelle weit weg liegt oder du keine Heimschlaferlaubnis bekommst.

Ich hatte überlegt die KDV Mitte Februar zurückzuziehen, sodass ich Ende Februar etwa draußen bin. Dann hätte ich noch den März, April und Mai zu dienen, aber noch 19 Tage Urlaub.

Kann ich nicht nachvollziehen, sinnvoller wäre es, den Erholungsurlaub zu nehmen und erst dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten.
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #24 am: 3. Februar 2010, 16:36:46 »

Das bedeutet theoretisch, dass ich überall in ganz Deutschland versetzt werden kann? Besteht auch die Möglichkeit, dass gar keine Stelle für mich gefunden wird und ich somit vorzeitig entlassen werde? Wenn ich die neue Stelle erst 3 Wochen später antreten könne und meine alte mich nicht mehr verwenden kann, was tue ich dann in den 3 Wochen? Ist das dann unbezahlter Arbeit?

Ich denke ich werde vom Orthopäden auch noch für den März krank geschrieben, zumindest hat er dies angedeutet.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #25 am: 3. Februar 2010, 16:43:50 »

Das bedeutet theoretisch, dass ich überall in ganz Deutschland versetzt werden kann?

Ja, das bedeutet es theoretisch.

Besteht auch die Möglichkeit, dass gar keine Stelle für mich gefunden wird und ich somit vorzeitig entlassen werde?

Das halte ich für eher unwahrscheinlich. Vielleicht bleibst du einfach da, wo du bist, nur du machst halt nichts mehr.

Wenn ich die neue Stelle erst 3 Wochen später antreten könne und meine alte mich nicht mehr verwenden kann, was tue ich dann in den 3 Wochen?

Mit den Häönden an den Fingern spielen.

Ist das dann unbezahlter Arbeit?

Du wirst nicht nach Stunden bezahlt, sondern nach Tagen, an denen du Dienst zu leisten hast. Diese Tage kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen.

Ich denke ich werde vom Orthopäden auch noch für den März krank geschrieben, zumindest hat er dies angedeutet.

Dann wird es wohl wenig Möglichkeiten geben, deinen Urlaub zu nehmen.
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #26 am: 5. Februar 2010, 17:44:46 »

Hi,

habe noch 2 Fragen ^^

1.) Kann ich auch entlassen werden, da meine Dienstfähigkeit nicht bis zum Ende der vorgesehenen Dienstzeit wiederhergestellt sein wird und ich ohnehin nur noch 3 Monate Dienst leisten muss.

2.) Sollte ich, sobald ich meine KDV zurückgezogen habe eine Nachuntersuchung beim KWEA beantragen? Vllt kommen diese ja zu einem anderen Ergebnis. Die Tatsache, dass ich meine Knien nicht belasten darf, sollte mich doch beim Bund doch mehr einschränken, als im Zivildienst, oder?

Es gibt ja auch soweit ich weiss Unterschiede zwischen zivildienstfähig und wehrfähig, nicht wahr?

Greetz
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #27 am: 5. Februar 2010, 19:18:03 »

1.) Kann ich auch entlassen werden, da meine Dienstfähigkeit nicht bis zum Ende der vorgesehenen Dienstzeit wiederhergestellt sein wird und ich ohnehin nur noch 3 Monate Dienst leisten muss.

Das Gesetz spricht bei der Möglichkeit zur Entlassung nicht von der (fehlenden) Dienstfähigkeit sondern von vorübergehender Zivildienstunfähigkeit. Klingt ähnlich, ist aber etwas anderes.

2.) Sollte ich, sobald ich meine KDV zurückgezogen habe eine Nachuntersuchung beim KWEA beantragen?

Das würde sich in der Tat anbieten.

Vllt kommen diese ja zu einem anderen Ergebnis. Die Tatsache, dass ich meine Knien nicht belasten darf, sollte mich doch beim Bund doch mehr einschränken, als im Zivildienst, oder?

Die Tauglichkeitskriterien sind - zumindest rein formal - identisch.

Es gibt ja auch soweit ich weiss Unterschiede zwischen zivildienstfähig und wehrfähig, nicht wahr?

nein. Die Zivildienstfähigkeit ergibt sich aus der Wehrdienstfähigkeit:

http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__7.html
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #28 am: 16. Februar 2010, 13:15:29 »

Hi,

wieder einmal vielen Dank für die raschen und kompetenten Antworten und wieder einmal habe ich Neuigkeiten. Ich habe jetzt eine feste Zusage für meine Wunschuni, an der das Semester am 1. April beginnt.

Bin wie gesagt bis zum 28.2.2010 krankgeschrieben und befinde mich im Moment in einem Dienstfähigkeitsverfahren, wobei ich im Grunde nur noch auf Post vom Bundesamt warte, wo mir mein Ergebnis  mitgeteilt wird.

Nun wollte ich fragen, wie ihr vorgehen würdet? Ich habe dann theoretisch noch, März, April und Mai zu dienen. Den März würde ich durch Urlaub bzw, Krank schreiben notfalls auch antreten. Um den 15. März rum würde ich dann meine KDV zurückziehen, sodass ich dann bis spätestens 1. April draußen bin. So hätte ich zwar noch den April und Mai zu dienen, aber hab ja evtl noch 19 Tage Urlaub, falls ich weiterhin krank geschrieben bin und sollte daher erfahrungsgemäß für 5 Wochen Bund nicht mehr gezogen werden.

Korrigiert mich bitte, wenn an meinem Plan irgendwas falsch ist, aber ich sehe eig, keine Fehler.

LG
Gespeichert
MaRc1b0i
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #29 am: 21. Februar 2010, 16:52:54 »

Kann keiner was dazu sagen? Wie gesagt, ich weiss immer noch nicht, wann genau ich meine KDV widerrufen soll.
Gespeichert
Seiten: 1 [2] 3
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits