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Autor Thema: Will beim THW kündigen  (Gelesen 4039 mal)
Shadon
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« am: 25. Oktober 2008, 04:36:26 »

Also folgendes ist mein problem:

Ich heirate nächsten Monat und im März werde ich Vater, habe mich aber ende 2006 für 6 jahre beim thw verpflichtet!!!!

Ich weiß das ich ab nächsten monat freigestellt bin vom Bundeswehrdienst wegen der hochzeit!

Heute hatte ich thw und habe das meinem chef dort erzählt und dieser machte natürlich einen auf unverständlich und sagte mir ich habe einen vertrag unterschreiebn und MUSS 6 jahre ableisten und er werde meine kündigung aufgrund der hochzeit und des kindes nicht akzeptieren...

Voll doof weil ich habe mich schon gefreut, ich will nicht mehr zum thw, finde die arbeit stupide die leute da nochmehr und ich kann mich damit nicht identifizieren!

Habe jetzt überlegt einfach nicht mehr zu kommen und dann auf den rausschmiss zu warten...
Natürlich sagte er mir das das böse enden wird mit geldstrafe und bla bla...

Jetzt meine fragen:
1. Wie hoch kann das Bußgeld maximal sein weil ich würde auch zahlen um da nicht mehr hin zu müßen!

2. Kann er die kündigung einfach ablehnen wenn ich da rein schreibe das ich nicht mehr bereit bin meine arbeitskraft für den THW bereit zu stellen und ich die arbeit des THW's nicht schätze?


Der Bund wird mich ja auch bei einem rausschmiss nicht mehr ziehen wegen meinem kind dann!

Hoffe auf baldige antwort und vielleicht noch nen hinweis was in die kündigung soll

PS: habe was gelesen das jeder auch kündigen kann(auch verpflichtete) 4 wochen vor quartal oder so

Dankesehr
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svennie
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Beiträge: 5.649


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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2008, 16:27:11 »

Ich weiß das ich ab nächsten monat freigestellt bin vom Bundeswehrdienst wegen der hochzeit!

Nein, befreit bist du dann, wenn über deinen Antrag auf Befreiung entschieden wurde.

Heute hatte ich thw und habe das meinem chef dort erzählt und dieser machte natürlich einen auf unverständlich und sagte mir ich habe einen vertrag unterschreiebn und MUSS 6 jahre ableisten und er werde meine kündigung aufgrund der hochzeit und des kindes nicht akzeptieren...

Was (leider) zu erwarten war.

Habe jetzt überlegt einfach nicht mehr zu kommen und dann auf den rausschmiss zu warten...
Natürlich sagte er mir das das böse enden wird mit geldstrafe und bla bla...

Geldstrafe ist nicht, nur Geldbuße

Jetzt meine fragen:
1. Wie hoch kann das Bußgeld maximal sein weil ich würde auch zahlen um da nicht mehr hin zu müßen!

2. Kann er die kündigung einfach ablehnen wenn ich da rein schreibe das ich nicht mehr bereit bin meine arbeitskraft für den THW bereit zu stellen und ich die arbeit des THW's nicht schätze?

Ich kenne mich im Katastrophenschutzrecht nicht aus, zuständig für die ganze Verpflichtungsgeschichte ist aber nicht das THW sondern die zuständige Katastrophenschutzbehörde, in der Regel ist das die Kreisverwaltung.

Der Bund wird mich ja auch bei einem rausschmiss nicht mehr ziehen wegen meinem kind dann!

"Der Bund" wird dich dann nicht einberufen, wenn eine Wehrdienstausnahme vorliegt und du dich auf diese berufen hast.

Hoffe auf baldige antwort und vielleicht noch nen hinweis was in die kündigung soll

PS: habe was gelesen das jeder auch kündigen kann(auch verpflichtete) 4 wochen vor quartal oder so

Du musst unterscheiden zwischen einer (freiwillig) eingegangenen Verpflichtung gegenüber dem THW und der Verpflichtungserklärung gegenüber der zuständigen Katastrophenschutzbehörde.
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Shadon
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« Antworten #2 am: 25. Oktober 2008, 20:41:58 »

Hab ja schon mit dem Kreiswehrersatzamt gesprochen und sie sagte mir das sobald ich verheiratet bin ich mich freistellen lassen kann, einfach die heiratsurkunde abgeben und dann füllt sie die freistellung aus!

Das mit den Vier wochen ist der folgende Wortlaut:

Das Dienstverhältnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Bei Helfern, die nicht mehr aktiv im Katastrophenschutz mitwirken, entfallen die Voraussetzungen für ihre Freistellung vom Wehrdienst. Helferinnen und Helfer im THW können während der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie können ferner ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden. Vom Wehr- oder Zivildienst freigestellte Helfer, die während der sechsjährigen Mindestverpflichtungszeit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen werden.

Der letzte Absatz betrifft ja mich und somit könnte ich ja kündigen und müßte wieder zum Bund, kann mich dann aber auf meine freistellung berufen aufgrund der Hochzeit!

Weißt du vielleicht wie hoch die Geldbuße ausfallen kann?
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svennie
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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2008, 22:28:17 »

Der letzte Absatz betrifft ja mich und somit könnte ich ja kündigen

richtig.

und müßte wieder zum Bund,

Das ist ein bißchen schwammig formuliert im Ergebnis aber richtig.

kann mich dann aber auf meine freistellung berufen aufgrund der Hochzeit!

Keine "Freistellung" sondern "Befreiung", ein kleiner aber feiner Unterschied.

Weißt du vielleicht wie hoch die Geldbuße ausfallen kann?

Nein, das Schlimme ist aber, dass diese Geldbuße ggf. mehrfach festgesetzt werden könnte (z.B. am 8. November 2008 nicht an einer Übung teilgenommen und dann später am 14. November nicht an einem Einsatz teilgenommen).

Ansonsten würde ich jetzt erstmal versuchen mich beurlauben zu lassen bis zum Jahresende (Hochzeitsvorbereitung, Hochzeitsreise, geplanter Umzug und bla bla) und aus dieser Beurlaubung heraus dann kündigen. Das sollte dann ohne größere Diskussionen über die Bühne gehen.
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Shadon
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2008, 12:33:58 »

ok cool, besten dank!

aber über den urlaub wird dann wohl wieder der OB entscheiden und der mag mich ja net lol...

Naja wird schon gehen, hatte irgendwie im Kopf das man aus persönlichen gründen kündigen kann, da wird mir schon was einfallen Zwinkernd
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Shadon
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« Antworten #5 am: 28. Oktober 2008, 22:48:20 »

So jetzt habe ich leider noch ein kleines problem....

Muß meine Kündigung ja bei meinem chef abgeben, diesem trau ich aber alles zu!

Der sagte mir er muß die weiterreichen (weiß aber net ob er das tut)!!!

Wo geht die kündigung dann weiter hin, wissen sie das vielleicht?
Er sagte was von ner Kreisverwaltung in Bonn aber die finde ich net beim googlen!
So wie ich das verstanden hab schickt er das an den Katastrophenschutz in Bonn und net an die Geschäftsstelle in Gelsenkirchen, richtig?

Kann man die adresse irgendwie rausfinden weil dann würde ich ne woche später dort nachfragen ob alles angekommen ist...

danke
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svennie
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« Antworten #6 am: 28. Oktober 2008, 23:01:46 »

Wo geht die kündigung dann weiter hin, wissen sie das vielleicht?
Er sagte was von ner Kreisverwaltung in Bonn aber die finde ich net beim googlen!

Bonn hat keine Kreisverwaltung, denn Bonn ist eine kreisfreie Stadt.

Zuständig könnte dieses Amt sein:

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/00632/index.html?lang=de

Du solltest dich ggf. direkt dorthin wenden.
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