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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Vorgehen beim Versuch der nachträglichen Ausmusterung  (Gelesen 1364 mal)
Mutzpuckl
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« am: 5. August 2010, 09:48:41 »

Hey Leute!
Also es geht um folgendes. Vor etwas weniger als zwei Jahren wurde ich T2 gemustert, befand mich allerdings noch in der Ausbildung wurde also zurückgestellt. Die Ausbildung hab ich jetzt vorletzten Monat beendet und wurde auch bei meiner Firma übernommen.
Verweigert habe ich bereits letztes Jahr im Sommer, und hab mir auch gleich meine Zivildienststelle gesucht.
Jetzt ist es aber soweit und es kommen aufgrund persönlicher Umstellungen einfach zu viele Faktoren zusammen die gegen den Zivildienst sprechen. Versteht mich nicht falsch, ich bin mir nicht um die Arbeit zu schade aber wer würde denn den Zivisold einem Facharbeiter Gehalt vorziehen!
Insofern will ich möglichst schnell wieder aus der Sache raus, hab auch schon ein paar Überlegungen angestellt, die Frage ist nur in welcher Reihenfolge sollte ich das ganze abwickeln.

Ich habe bis jetzt:
- Einen Orthopäden von dem ich weiß dass er schon mehrere Zivis nachtrglich hat "ausmustern" lassen
- Diverse "Krankheitsbilder" wie z.B. einen Spreizfuß der mir auch längeres stehen oder längeres Gehen sehr erschwert, Beschwerden im Brustkorb (stechen, ziehen), bin sehr schnell verspannt mit einhergehendem starken Kopfweh, habe eine Nasenverengung wodurch ich fast nur durch den Mund atme, eine mittlerweile ganz gut abgeheilte Entzündung an beiden Daumen, nach längerem Stehen tut mir meine Hüfte weh etc. sowie Heuschnupfen.
Allerdings ist bis auf den Heuschnupfen nichts davon attestiert.

Ich hab mir gedacht ich geh jetzt erstmal zum Hausarzt, berichte über die Schmerzen in meinem Beim (welche erst seit ca. 3 Monaten da sind),  lasse mich krank schreiben und dann zu dem besagten Orthopäden überweisen. Des weiteren noch zu einem HNO wg der Nasenatmung.
Beim Orthopäden bringe ich das ganze zur Ansprache, lasse mir meine Defizite attestieren und beantrage mit Hilfe der Atteste beim BAZ eine Nachuntersuchung! Würde das so gehen ? Bzgl. ich lasse mich natürlich auch vom Orthopäden wegen meinem Fuß krankschreiben.

So jetzt hab ich noch eine Frage dazu. Bei der Nachuntersuchung, wie wird dort geurteilt. Wird man dort unter Berücksichtigung der Verwendung im aktuell eingesetzten Zivildienst bewertet oder strikt nach Wehrdienstbefähigung. Denn die Punkte wie z.B. 2h Marschieren ohne Gepäck oder ähnliches sind in meinem aktuellen Zustand nicht durchfürbar, der Zivildienst zwar schon aber es ist halt ne Qual.

Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir ne gute Reihenfolge mitgeben könnten wie ich das ganze bewerkstelligen könnte!
Vielen Dank schommal!
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svennie
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« Antworten #1 am: 5. August 2010, 19:38:09 »

Ich habe bis jetzt:
- Einen Orthopäden von dem ich weiß dass er schon mehrere Zivis nachtrglich hat "ausmustern" lassen

Der Orthopäde hat ausmustern lassen!? Oder hat er etwa Anfragen des ärztlichen Dienstes im Sinne des Dienstpflichtigen beantwortet bzw. entsprechende Gutachten erstattet?

- Diverse "Krankheitsbilder" wie z.B. einen Spreizfuß der mir auch längeres stehen oder längeres Gehen sehr erschwert, Beschwerden im Brustkorb (stechen, ziehen), bin sehr schnell verspannt mit einhergehendem starken Kopfweh, habe eine Nasenverengung wodurch ich fast nur durch den Mund atme, eine mittlerweile ganz gut abgeheilte Entzündung an beiden Daumen, nach längerem Stehen tut mir meine Hüfte weh etc. sowie Heuschnupfen.

Nun das klignt aber nach Allerweltsbeschwerden. In ähnlicher Zusammensetzung dürfte dies fast jeder zweite taugliche Wehrpflichtige haben.

Ich hab mir gedacht ich geh jetzt erstmal zum Hausarzt, berichte über die Schmerzen in meinem Beim (welche erst seit ca. 3 Monaten da sind),  lasse mich krank schreiben und dann zu dem besagten Orthopäden überweisen. Des weiteren noch zu einem HNO wg der Nasenatmung.
Beim Orthopäden bringe ich das ganze zur Ansprache, lasse mir meine Defizite attestieren und beantrage mit Hilfe der Atteste beim BAZ eine Nachuntersuchung!

Na ich glaube bei eienr so lange andauernden Kranskchreibung kommt das BAZ ganz von selbst drauf.

Würde das so gehen ? Bzgl. ich lasse mich natürlich auch vom Orthopäden wegen meinem Fuß krankschreiben.

Du kannst dich gerne wegen deines Fußes krankschreiben lassen, ob du deshalb aber tatsächlich auf längere Sicht von allen Diensten zu befreien bist, entscheidet der ärztliche Dienst des Bundesamtes.

So jetzt hab ich noch eine Frage dazu. Bei der Nachuntersuchung, wie wird dort geurteilt. Wird man dort unter Berücksichtigung der Verwendung im aktuell eingesetzten Zivildienst bewertet oder strikt nach Wehrdienstbefähigung.

Es geht um zwei Sachen:

- Die (aktuelle) Dienstfähigkeit bezogen auf die jetzt ausgeübte Tätigkeit

- Die (generelle) Zivildienstfähigkeit im Sinne von Wehrdienstfähigkeit nach dem Wehrpflichtgesetz.

EIne nicht mehr gegebene Zivildienstfähigkeit (=Wehrdienstfähigkeit) würde zur Entlassung aus dem Zivildienst führen, eine nur nicht mehr gegebene Dienstfähigkeit zur Befreiung von einzelnen Diensten oder halt zur Befreiung von allen Diensten, wobei man sich dann aber weiterhin im Zivildienst befindet.
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Mutzpuckl
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« Antworten #2 am: 5. August 2010, 23:05:02 »

Danke schon mal für die Antwort!

Ok das der Orthopäde ausmustern hat lassen war schlecht ausgedrückt, aber es wurde von ihm sozusagen attestiert dass mit derartigen Erkrankungen kein Dienst möglich sei.

Gut, zu den "Allerweltsbeschwerden" kommt eben auch noch mein rechts Bein dazu, das hab ich wohl vergessen genauer zu beschreiben. Habe seit ca. 3 Monaten ein Schmerzhaftes ziehen und stechen am rechten Fuß im Zehenbereich welches sich bei Belastung bis in das Schienbein ausbreiten kann. Ich bin so schon die ganze Zeit am humpeln, und Dinge die ein Wehrpflichtiger ausführen muss wie eben einen 5 km Marsch o.ä. sind damit auf keinen Fall möglich!
Daher auch die Frage unter welchen Gesichtspunkten die Nachuntersuchung läuft. Aber so wie ich heute rumgelaufen bin, ist weder Bundeswehr noch irgendeine Zivildiensttätigkeit möglich.
Wie würde das dann ausschaun wenn man von allen Diensten befreit ist aber sich trotzdem noch im Zivildienst befindet ?

Aber gut dann werd ich erstmal so vorgehen:
Hausarzt -> Krankschreiben
-> Überweisung zum Orthopäden
-> Warten ob BAZ von alleine eine Nachuntersuchung anordnet (hatte aber vor kurzem erst meine Einstellungsuntersuchung, habe dort auch den Fuß erwähnt, der wurde aber ignoriert!)
-> Wenn nicht dann selbst Antrag auf Nachuntersuchung aufgrund verschlechtertem Gesundheitszustand stellen und abwarten / krank geschrieben sein!


Ich hoffe das klappt alles so, weil zur Zeit sitze ich 7 Stunden am Tag rum, gehe komplett ein, werde quasi innerlich zermürbt, während ich weiß dass ich in meiner Firma gebraucht werde! Das macht mich auch ziemlich fertig zur Zeit, die Stimmung tendiert eigentlich immer gen Null..
Naja, drückt mir die Daumen!

Für weitere Beiträge --> nur her damit Zwinkernd



EDIT: Achja was mich noch interessieren würde, geht es das ich jetzt, trotz angefangenem Zivildienst noch auf Ersatzdienst beim z.B. THW oder bei der Feuerwehr umsteige? Weil lieber mach ich die kommenden 4 Jahre was nur einen Abend als jetzt 6 Monate hier einzugehen!
« Letzte Änderung: 6. August 2010, 11:40:24 von Mutzpuckl » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 6. August 2010, 11:53:35 »

Ich hoffe das klappt alles so, weil zur Zeit sitze ich 7 Stunden am Tag rum, gehe komplett ein, werde quasi innerlich zermürbt, während ich weiß dass ich in meiner Firma gebraucht werde!

Da haben wir doch den nächsten Grund:

Du hat ein psychisches Problem. Man könnte es als "Grübelzwang" bezeichnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCbeln

Mag jetzt auf den ersten Blick etwas hart klingen aber mit sowas ist man nicht dienstfähig, das sollte sich vielleicht doch mal ein Psychologe anhören.  Cool

Das macht mich auch ziemlich fertig zur Zeit, die Stimmung tendiert eigentlich immer gen Null..
Naja, drückt mir die Daumen!

machen wir  Zwinkernd

EDIT: Achja was mich noch interessieren würde, geht es das ich jetzt, trotz angefangenem Zivildienst noch auf Ersatzdienst beim z.B. THW oder bei der Feuerwehr umsteige?

Nein, so einfach ist das nicht. Aus dem Zivildienst heraus schon mal garnicht. Mal abgesehen davon, dass du da letztlich vor einem ähnlichen Problem stehst (die Anforderungen werden immer höher, weil man weiß, dass du im Falle der Entlassung Grundwehr- oder Zivildienst leisten müsstest, du wärst spätestens ein halbes Jahr später wieder hier und würdest fragen, wie du dort herauskommst.

Weil lieber mach ich die kommenden 4 Jahre was nur einen Abend als jetzt 6 Monate hier einzugehen!

Einen Abend, den du dir im Zweifel nicht aussuchen kannst, aus dem viele Abende werden können, wenn ein Einsatz droht und diese Einsätze werden immer häufiger und anstrengender, weil es durch die Dienstzeitverkürzung und die allgemeine wirtschaftliche Lage immer weniger Helfer gibt.

Dir ist im Zweifel nicht geholfen, wenn in der Firma Not am Mann ist und du fern der Heimat Sandsäcke füllen sollst.

Um Dienst im Katastrophenschutz leisten zu können, müsstest du erst aus dem Zivildienst herauskommen, beispielsweise durch den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Wie lange leistest du schon Zivildienst?
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Mutzpuckl
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« Antworten #4 am: 6. August 2010, 12:34:26 »

Ich hoffe das klappt alles so, weil zur Zeit sitze ich 7 Stunden am Tag rum, gehe komplett ein, werde quasi innerlich zermürbt, während ich weiß dass ich in meiner Firma gebraucht werde!

Da haben wir doch den nächsten Grund:

Du hat ein psychisches Problem. Man könnte es als "Grübelzwang" bezeichnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCbeln

Mag jetzt auf den ersten Blick etwas hart klingen aber mit sowas ist man nicht dienstfähig, das sollte sich vielleicht doch mal ein Psychologe anhören.  Cool


Hm, eigentlich gar nich mal so dumm! Danke für den Tipp auf jeden Fall! Also ich werd am Montag mal meinem Hausarzt n Besuch abstatten und diesen dann auch konsuliteren wie weitergemacht wird. Orthopäde auf jeden Fall, HNO evtl. und wenn das mit dem "Grübeln" gscheid rüberkommt evtl. auch noch der Psychodoc Zwinkernd

Ok, das mit dem Ersatzdienst wird dann wieder verworfen, dachte mir nur dass es da vll Möglichkeiten geben würde, weil ich will nichts lieber als wieder auf meine alte Stelle zurück!
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Mutzpuckl
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« Antworten #5 am: 10. August 2010, 17:22:19 »

Ok, es gibt Neuigkeiten Lächelnd

Also war heute früh beim Hausarzt, dem meine Geschichte mit dem Fuß und der Hüfte erzählt und auch die Überweisung zum Orthopäden gekriegt. Da war ich dann auch gerade eben und wurde geröngt. Es schaut so aus, dass mein rechter Fuß 5mm kürzer als der rechte ist, sowie eine Schiefstellung des Beckens und darausfolgend der Wirbelsäule ist.
Insofern wurde mich auch beim vom Orthopäden nahegelegt eine Nachuntersuchung zu beantragen.
So jetzt meine Frage, glaubt ihr das geht beim BAZ durch ? Wenn ich jetzt den formlosen Antrag stelle, soll ich dann die Untersuchungsergebnisse wie die Röntgenbilder etc gleich mit beifügen? Weil ich würde die halt erst zur Untersuchung mitnehmen. Inwiefern sollte ich meine Dienststelle informieren bzw. miteinbeziehen bei der ganzen Sache ?
Habe letzte Woche bei dem Infotag einen ganz netten Betreuer kennengelernt der auch angeboten komplett anonym zu beraten, also weder Seitens der Dienststelle noch dem BAZ etwas zu melden.
Bräuchte halt einfach etwas Hilfe wie ich am besten jetzt vorgehe um mir meine Nachträgliche "Ausmusterung" so sicher wies nur geht zu garantieren Zwinkernd
Danke schon mal!

Grüße
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« Antworten #6 am: 10. August 2010, 19:58:50 »

Es schaut so aus, dass mein rechter Fuß 5mm kürzer als der rechte ist, sowie eine Schiefstellung des Beckens und darausfolgend der Wirbelsäule ist.
Insofern wurde mich auch beim vom Orthopäden nahegelegt eine Nachuntersuchung zu beantragen.

Schön, dass der Orthopäde der Meinung ist, dass eine ärztliche Untersuchung durch das BAZ sinnvoll ist. Fraglich ist halt nur, ob er (dein Arzt) begründen kann, warum du seiner Meinung nach den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen bist.

Ob nun ein Fuß 5mm kürzer ist oder nicht, dürfte für den Wehdienst so ziemlich egal sein. Oder ist eine Beinlängendifferenz gemeint?

Bei der Beckenschiefstellung kommt es darauf an, ob konkrete Probleme bei typischen Verrichtungen nachweisbar sind.

So jetzt meine Frage, glaubt ihr das geht beim BAZ durch ?

Was soll durchgehen? Beim BAZ ist es ja schon ein Problem, überhaupt eine Untersuchung durchzusetzen.

Wenn ich jetzt den formlosen Antrag stelle, soll ich dann die Untersuchungsergebnisse wie die Röntgenbilder etc gleich mit beifügen? Weil ich würde die halt erst zur Untersuchung mitnehmen.

die Unterlagen solltest du in der Tat erst zur Untersuchung mitnehmen, ansonsten wird nach Aktenlage entschieden.

Inwiefern sollte ich meine Dienststelle informieren bzw. miteinbeziehen bei der ganzen Sache ?

Mehr als mitzuteilen, dass auf anraten deines behandelnden Arztes eine solche Untersuchung beantragt wurde, würde ich nicht machen. Gibt nur böses Blut.

Habe letzte Woche bei dem Infotag einen ganz netten Betreuer kennengelernt der auch angeboten komplett anonym zu beraten, also weder Seitens der Dienststelle noch dem BAZ etwas zu melden.
Bräuchte halt einfach etwas Hilfe wie ich am besten jetzt vorgehe um mir meine Nachträgliche "Ausmusterung" so sicher wies nur geht zu garantieren Zwinkernd

Wenn du meinst, dass du iohm vertrauen kannst, wieso nicht.
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« Antworten #7 am: 10. August 2010, 21:23:52 »

Mit den 5mm meinte ich natürlich mein Bein, tschuldigung, das war mein Fehler. Also mein rechtes Bein ist um 5mm kürzer als das linke!
Durch die Beckenschiefstellung ist bei mir ein Schmerz im ganzen Rücken nach ca. 15min stehen bemerkbar!

Die Untersuchung hätte ich einfach aufgrund erheblichen verschlechtertem Gesundheitszustands beantragt, meine Musterung war im Dezember 08.

Gut, dann werd ich das meiner Dienststelle so mitteilen und die Unterlagen dann erst zur Untersuchung mitnehmen.

Danke schon mal!
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« Antworten #8 am: 10. August 2010, 22:10:26 »

Die Untersuchung hätte ich einfach aufgrund erheblichen verschlechtertem Gesundheitszustands beantragt, meine Musterung war im Dezember 08.

Nun ja, deine letzte musterungsärztliche Untersuchung muss aber kurz nach Beginn des Zivildienstes gewesen sein.

Ich halte es für fraglich, ob das KWEA sich damit zufrieden gibt, dass hier die 5mm Beinlängendifferenz nicht etwa durch Einlagen ausgeglichen werden könnten. Du solltest also schon etwas mehr Munition haben. Auch dein Arzt sollte eine vernünftige Stellungnahme abgeben. Eine die schlüssig klingt, auf die körperlichen Probleme eingeht und auf tatsächliche Tätigkeiten aus der militärischen Grundausbildung.
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Mutzpuckl
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« Antworten #9 am: 11. August 2010, 01:04:25 »

Nach Beginn des Zivildienstes war meine Einstellungsuntersuchung oder wie man das nennt Zwinkernd Da habe ich auch meine Hüftprobleme und meine Fußbeschwerden erwähnt und beschrieben, das wurde aber weitestgehend ignoriert!

Ich dachte das KWEA hat damit gar nichts mehr zu tun nachdem ich annerkannter KDV bin! Dachte das macht alles das BAZ.
Ja gut es ist ja nicht nur die 5mm Differenz sondern auch wie gesagt eine schiefe Hüfte, schiefe Wirbelsäule, des weiteren ist bei der letzten Bandscheibe auch ein "Defekt", nenn ich es mal, konnte mit dem fachchinesische nicht viel anfangen Zwinkernd

Die Körperlichen Probleme während des Dienstes sind z.B. ich kann keine 15-20 Minuten am Stück stehen, geschweige denn laufen ohne erhebliche Schmerzen!

Ich habe mir schon die benötigten Punkte nach denen "gemustert" wird herausgesucht (die wo die verschiedenen Gradiationsstufen angegeben sind), sollte ich diese in dem Antrag auf eine Nachuntersuchung erwähnen ?

Prinzipiell gehts mir eben jetzt nur noch um den Antrag stellen, denn so wie ich das verstanden habe ist nachdem der Antrag gestellt (und bewilligt ist) eine Nachuntersuchung beim B-Arzt notwendig zu dem ich dann mit meinen Attesten und Röntgenaufnahmen geh. Der empfiehlt dann eine "nachträgliche Ausmusterung" oder eben nicht an das BAZ, welches dann schlussendlich entscheidet ob ich raus bin oder nicht!
Ist doch soweit richtig, oder ?
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svennie
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« Antworten #10 am: 11. August 2010, 02:03:22 »

Ich dachte das KWEA hat damit gar nichts mehr zu tun nachdem ich annerkannter KDV bin! Dachte das macht alles das BAZ.

Sorry, ja das BAZ war gemeint, aber auch dieses wird sich von 5mm Beinlängendifferenz nicht beeindrucken lassen.

Ja gut es ist ja nicht nur die 5mm Differenz sondern auch wie gesagt eine schiefe Hüfte, schiefe Wirbelsäule, des weiteren ist bei der letzten Bandscheibe auch ein "Defekt", nenn ich es mal, konnte mit dem fachchinesische nicht viel anfangen Zwinkernd

Und hier sollte dein Arzt mal genau erklären, welche Gefahren dadurch in der Grundausbuldung auftrete würden. Es kommt auch beim Zivildienst allein auf die Belastbarkeit für die Grundausbildung an.

Die Körperlichen Probleme während des Dienstes sind z.B. ich kann keine 15-20 Minuten am Stück stehen, geschweige denn laufen ohne erhebliche Schmerzen!

Diese akuten Probleme sollten durch Krankschreibungen oder Befreiungen von bestimmten Tätigkeiten (stehen über 15 Minuten) kurzfristig gelöst werden.

Ich habe mir schon die benötigten Punkte nach denen "gemustert" wird herausgesucht (die wo die verschiedenen Gradiationsstufen angegeben sind), sollte ich diese in dem Antrag auf eine Nachuntersuchung erwähnen ?

Wenn es sich dann letztlich um die richtige Gradation (ohne i  Zwinkernd ) handelt, also die V oder VI, dann kann es auch Sinn machen, entsprechende Formulierungen zu übernehmen.

... Ist doch soweit richtig, oder

ja.
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