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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Versetzung in andere Dienststelle  (Gelesen 5194 mal)
HansChris
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« am: 19. Oktober 2007, 11:20:40 »

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit Zivildienstleistender in einem Seniorenheim bin aber mit der Arbeit vollkommen unzufrieden, und leide aufgrunddessen unter Schlaflosigkeit. Aus diesem Grunde möchte ich mich versetzen lassen.
Das Problem:

Ich habe eine neue Zivildienststelle, kann diese aber aufgrunddessen, dass dort noch ein anderer Zivi ist, erst zum 1.4. nächsten Jahres belegen. Jedoch werde ich es so lange in der jetzigen Dienststelle nicht mehr aushalten.

Besteht die Möglichkeit der Versetzung mit zeitlicher Lücke?

mfg HansChris
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Oktober 2007, 16:13:27 »

Besteht die Möglichkeit der Versetzung mit zeitlicher Lücke?

Im Grunde nein, Dienstanfang und Dienstende sind durch den Einberufungsbescheid festgelegt.

Es besteht nicht einmal ein Rechtsanspruch darauf, überhaupt versetzt zu werden.

Wenn es denn so schlimm ist, dann sollte man evtl. mal mit einem Arzt über das Problem sprechen.
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HansChris
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« Antworten #2 am: 19. Oktober 2007, 17:44:23 »

Mit einem Arzt hab ich schon gesprochen, nur inwiefern sollte mir das helfen ?

Ich habe eine neue Stelle und werde dem Bundesamt das auch so vermitteln in dem Antrag auf Versetzung. Komischerweise ist ja selbst ein Antrag auf Versetzung ohne neue Dienststelle möglich.

mfg HansChris

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svennie
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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2007, 19:02:59 »

Mit einem Arzt hab ich schon gesprochen, nur inwiefern sollte mir das helfen ?

Man könnte die Ursache herausfinden und er könnte dich dann - im Ergebnis - von den entsprechenden Tätigkeiten befreien bzw. dich eben krankschreiben.

Ich habe eine neue Stelle und werde dem Bundesamt das auch so vermitteln in dem Antrag auf Versetzung. Komischerweise ist ja selbst ein Antrag auf Versetzung ohne neue Dienststelle möglich.

Ja beim BAZ ist so einiges möglich. Hier liegt das aber schlichtweg daran, dass du dir eben nicht aussuchen kannst, wo du eingesetzt wirst. Dass man in der Praxis immer den Vorschlägen des Zivildienstpflichtigen folgt (z. B. beim Einberufungsvorschlag) liegt allein daran, dass dies für die Behörde der einfachste Weg (mit dem geringsten Widerstand) ist.

In § 19 Zivildienstgesetz heißt es (u.a.) ganz eindeutig:

"Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden."

Von daher würde also ein Antrag in dem der Dienstpflichtige selbst eine neue Dienststelle benennen muss diesem Grundsatz ohnehin zuwiderlaufen.
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HansChris
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2007, 19:38:11 »

Was aber auch nicht bedeutet, dass sie mir das nicht zugestehen, weil sie damit eben keine Arbeit haben.

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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Oktober 2007, 14:48:03 »

Was aber auch nicht bedeutet, dass sie mir das nicht zugestehen, weil sie damit eben keine Arbeit haben.

Richtig, nur verlangen können sie es eben nicht weil du (umgekehrt) einen solchen Anspruch (auf Ableistung an einem bestimmten Ort) garnicht hast.
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HansChris
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« Antworten #6 am: 23. Oktober 2007, 11:30:54 »

Stell ich dann einfach Antrag auf Versetzung bei meiner Dienststelle mit Begündung und dann wars das?
Ist etwas über die Bearbeitungsdauer bekannt?

Habe erst am Montag einen Termin zum Vorstellungsgespräch bei meiner neuen Stelle!


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svennie
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« Antworten #7 am: 23. Oktober 2007, 11:54:44 »

Stell ich dann einfach Antrag auf Versetzung bei meiner Dienststelle mit Begündung und dann wars das?

ja, laut http://www.zivildienst.de/lang_de/Navigation/DienstLeisten/Versetzung/Versetzung__node.html__nnn=true sollte das funktionieren.

Ist etwas über die Bearbeitungsdauer bekannt?

Habe erst am Montag einen Termin zum Vorstellungsgespräch bei meiner neuen Stelle!

dann würde ich so lange warten. Zur Bearbeitungsdauer kann ich nichts sagen, denke aber es sind mindestens 3-4 Wochen.
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HansChris
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« Antworten #8 am: 23. Oktober 2007, 13:36:05 »

Nun gut, dann werde ich das mal abwarten !

Donnerstag muss ich erst nochmal zum Orthopäden, mal sehen was der sagt und nicht sogar eine dienstunfähigkeit in Frage kommt.

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2007, 13:57:21 von HansChris » Gespeichert
HansChris
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« Antworten #9 am: 27. Oktober 2007, 14:46:25 »

So erstmal wegen der Schulter noch 2 Wochen krankgeschrieben, MRT, Spiegelung.

Chance auf Dienstunfähigkeit ?

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svennie
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« Antworten #10 am: 27. Oktober 2007, 17:33:15 »

Chance auf Dienstunfähigkeit ?

Chancen ja, alternativ wäre auch eine Krankschereibung bis zum Ende der Dienstzeit möglich.
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HansChris
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« Antworten #11 am: 27. Oktober 2007, 22:49:59 »

Chancen ja, alternativ wäre auch eine Krankschereibung bis zum Ende der Dienstzeit möglich.

Unter vollen Bezügen?

Das würde zu Problemen führen !

Ich kann ja nicht, wenn ich mehr oder minder "KZH bis DZE" bin ein Praktikum in einem Ingenieurbüro für mein Studium machen ...

So, wie es aber zur Zeit ausschaut bin ich noch länger KZH!
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svennie
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« Antworten #12 am: 28. Oktober 2007, 00:30:42 »

Chancen ja, alternativ wäre auch eine Krankschereibung bis zum Ende der Dienstzeit möglich.

Unter vollen Bezügen?

ja, in der Praxis gibts sogar etwas mehr (Essensgeld wird ausgezahlt wenn die Dienststelle ansonsten Mahlzeiten bereitstellt).

Das würde zu Problemen führen !

Ich kann ja nicht, wenn ich mehr oder minder "KZH bis DZE" bin ein Praktikum in einem Ingenieurbüro für mein Studium machen ...

das ist allerdings richtig.
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HansChris
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« Antworten #13 am: 28. Oktober 2007, 09:54:32 »

Mal sehen wie das alles läuft, zur Not kann ich ja im Dezember selber eine Dienstfähigkeitsuntersuchung beantragen!

Wenn das bis dahin nicht schon meine Dienststelle getan hat !
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HansChris
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« Antworten #14 am: 11. November 2007, 21:10:14 »

So, bin weiterhin krankgechrieben, bisher 8 Wochen. Da wird jetzt noch ne Spiegelung der Schulter und dann eine OP kommen, ich denke nicht das ich in den nächsten 3 Monaten nochmal in irgendeiner Form ans arbeiten komme.

Soll ich Antrag auf Nachuntersuchung stellen, oder soll ich warten bis die Dienststelle das von alleine macht?

Ich kann ja nicht wenn ich krankgeschrieben bin ein Praktikum machen, wenn ich aber aus dem Zivi raus wäre, könnte ich nebenbei sehrwohl ein Praktikum machen.
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