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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Versetzung  (Gelesen 1520 mal)
headache
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Beiträge: 3


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« am: 31. Januar 2008, 15:24:09 »

Hallo,

ich habe heute von meiner zivildienststelle erfahren dass sie nicht zufrieden sind mit meiner arbeit und ein disziplinarverfahren gegen mich anwenden möchten, mit der hoffnung dass ich die dienststelle baldmöglichst verlassen muss.
Ich wollte fragen ob die das so einfach machen können? weil bisher wurde mir nicht vorgeworfen etwas falsch zu machen, und aufeinmal wie aus dem nichts muss ich gehen.
desweiteren wollte ich wissen, was mich erwartet.... werde ich in eine zufällige dienststelle eingeteilt oder bekomme ich einen bestimmten zeitraum um mir einen neue zu suchen?
bitte um baldige antworten
mfg
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 2. Februar 2008, 01:22:00 »

Ich wollte fragen ob die das so einfach machen können?

jein, natürlich kann die Dienststelle ein Disziplinarverfahren anregen, wenn du (Zitat) "schuldhaft deine Pflichten" verletzt hast (§ 58 ZDG).

Die Folge ist dann in aller Regel aber nicht, dass du versetzt wirst sondern - wenn sich der Vorwurf als zutreffend herausstellt - eine Disziplarmaßnahme ausgesprochen wird.

weil bisher wurde mir nicht vorgeworfen etwas falsch zu machen, und aufeinmal wie aus dem nichts muss ich gehen.
desweiteren wollte ich wissen, was mich erwartet.... werde ich in eine zufällige dienststelle eingeteilt oder bekomme ich einen bestimmten zeitraum um mir einen neue zu suchen?

Im Leitfaden steht dazu:

Zitat
Bei Dienstpflichtverletzungen darf die Dienststelle den Dienstleistenden nicht vom Dienst freistellen oder beurlauben; auch eine Versetzung kommt im Zusammenhang mit einem Pflichtverstoß grundsätzlich nicht in Betracht, es sei denn, daß das Verbleiben des Dienstleistenden wegen der Schwere des Verstoßes (z.B. strafbare Handlungen wie Körperverletzung, Beleidigung von Mitarbeitern der Dienststelle) für die Dienststelle unzumutbar wäre.

http://www.zivildienst.org/

Du siehst, so funktioniert das nicht. Du solltest dir auch gut überlegen, ob du zu dem Vorwurf überhaupt eine Aussage machen möchtest, hierzu bist du auch nicht verpflichtet. Es bietet sich an, hier in einer etwaigen Anhörung darauf zu verweisen, dass man nur schriftlich Stellung nimmt. Sollte sich der Vorwurf als falsch herausstellen, so kann sich der zuständige Mitarbeiter, der das ganze ins Rollen gebracht hat auch strafbar gemacht haben.
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