entweder katastrophenschutzgesetzt- oder verordnung. habe bei google nix detaiiertes gefunden. aber vielleicht kannst du mir grundsätzlich sagen ob sowas möglich ist?
Es handelt sich dabei um Landesgesetze bzw. Verordnungen der entsprechenden Bundesländer. Jedes der 16 Bundesländer hat dazu sein eigenes Gesetz - und nicht jedes hat einen § 8 (2).
Grundsätzlich ist eine Entpflichtung möglich, einfach bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde (meist der Landkreis) erkundigen und ggf. mittelen, dass ein Umzug in ein anderes Bundesland erfolgen wird und somit eine Mitwirkung nicht mehr möglich ist.