Hallo Leute!
Ich bin momentan in einer sehr unangenehmen Situation.
Und zwar leiste ich seit dem 16.04. Zivildienst und möchte jetzt zu diesem Wintersemester studieren.
Fast genau diese Frage wurde von mir gerade beantwortet:
http://www.musterungsforum.de/forum/zurueckstellung_unabkoemmlichkeit_befreiung/vorzeitige_entlassung_aus_dem_zivildienst-t3090.0.html;msg15023;topicseen#newIch hab meinen Studienplatz bekommen und nun den Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt.
Normalerweise sollte dies ja kein Problem sein. Seit dem neuen Gesetz soll ich ja nicht am 15.01. vom Dienst entlassen werden, sondern bereits am 31.12., da ich ja dann schon über 6 Monate hinter mir habe.
"Seit" dem neuen Gesetz trifft es aber nicht so ganz. Das Gesetz ist noch garnicht inkraft getreten.
Meiner Meinung nach eigentlich ein klarer Fall, diesem Antrag sollte doch zugestimmt werden oder?
So klar sehe ich das nicht.
Die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst soll eine Ausnahme für wenige Härtefälle darstellen.
Versteht das jemand? Ich hab natürlich sofort angerufen und nachgefragt was das soll. Die nette Dame konnte es mir auch nicht erklären. Sie sei neu dort und könnte das auch nicht verstehen, warum es so gerechnet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da überhaupt jemand gerechnet hat.
Es nunmal aber so, dass du vom BAZ eine Verkürzung deines Zivildienstes von 9 auf 4 1/2 Monate verlangst. Eine besondere Härte im Sinne des Zivildienstgesetzes liegt nicht vor, von daher sehe ich keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung.
Es täte ihr sehr Leid, sie würde meinen Antrag sofort stattgeben, aber sie hat eben diese Richtlinie an die sie sich halten muss.
Was ist das denn für eine Richtlinie?!
Sie meint sicherlich den Leitfaden:
http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_152540/Content/de/LeitfSondInfos/LeitfadenUndSonderinfos.html__nnn=true Ich werde natürlich Widerspruch einlegen und meinen Anwalt hinzuziehen.
Dein Anwalt hat Erfahrung mit Wehrrecht? Ich fürchte nein, sonst würdest du jetzt vermutlich keinen Zivildienst leisten.
Spar dir das Geld lieber.
Aber irgendwie stimmt da doch was nicht? Bei sovielen Erfahrungsberichten über Verkürzungsanträge, habe ich noch nie etwas von dieser seltsamen Berechnung der Wartezeit gelesen.
Also so viele Erfahrungsberichte über Verkürzungsanträge habe ich noch nicht gelesen. Und du musst auch mal eingestehen, dass du da eine Halbierung deiner Dienstzeit erwartest.
Was könnt ihr mir dazu sagen? Ist das normal? Oder ist denen da einfach ein Fehler unterlaufen?
Sicherlich ist die Formulierung in diesem Bescheid vollkommen an den Haaren herbeigezogen.
Guck dir mal § 43 Zivildienstgesetz an. Ich kann da keine Regelung entdecken, nach der du in dieser Situation zwigend entlassen werden müsstest:
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__43.htmlDu könntest den Weg über den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gehen, in deinem Fall ist das aber nicht so ganz risikolos, weil bei dir das 1. Semester bereits im September beginnt und du dann erst 4 1/2 Monate Zivildienst abgeleistet hast.
Ich persönlich würde aber genau diesen Weg einschlagen.