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Autor Thema: Unfall beim Dienst - Chance auf Ausmusterung ?  (Gelesen 1408 mal)
gizzyusa
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 13. April 2010, 21:45:15 »

Hallo!

Mein Freund hat nun die ersten 10 Tage des Grundwehrdienstes hinter sich und ist heute beim Sport schwer gestürzt.
Er hat starke Schmerzen am Knie und an der Hand.
Dazu muss ich sagen, dass er generelle Knieprobleme in seiner Akte vermekt hat und vor einigen Tagen beim Liegestützen seine Hand stark überdehnt hat. Daraufhin ist er auch ins Krankenhaus gekommen und sollte die Hand nur ein paar Tage ruhig stellen.
Nun ist er jedoch genau auf die Hand gefallen und hat starke Schmerzen.

Wie stehen die Chancen zur Ausmusterung?

Er sieht wie sehr der Grundwehrdienst ihn körperlich kaputt macht und möchte nur noch nach Hause und sich ausruhen.

Was für Rechte hat er?

Vielen Vielen lieben Dank für Eure Bemühungen - die Situation ist wirklich sehr heikel Traurig!

Gizzy
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 15. April 2010, 14:02:55 »


Wie stehen die Chancen zur Ausmusterung?

Er sieht wie sehr der Grundwehrdienst ihn körperlich kaputt macht und möchte nur noch nach Hause und sich ausruhen.

Die Frage ist halt, ob der den Anforderungen aus ärztlicher Sicht voraussichtlich noch gewachsen ist oder nicht.

Er sollte konkret über seine Ängste sprechen, ggf. auch um Überweisung zu einem Psychologen bitten, denn es ist fraglich, ob er mit den körperlichen Symptomen allein etwas erreicht.

Was für Rechte hat er?
Vielen Vielen lieben Dank für Eure Bemühungen - die Situation ist wirklich sehr heikel Traurig!

Verhältnismäßig wenige. Es besteht die Möglichkeit, dass er nur von einzelnen Diensten befreit wird, dass er "Krank zu Hause" geschrieben wird, dass er stationär irgendwo behandelt wird und dergleichen. Wurde er nicht von Diensten oder dergleichen befreit, so sollte er sich regelmäßig "Altkrank" melden und immer wieder auf seine Schmerzen und Ängste hinweisen.

Wichtig ist, dass er eine vernünftige Diagnose bekommt, was mit seiner Hand los ist, ausgehend davon kann man dann entscheiden, ob seine Hand länger geschont werden muss, ob eine ernsthafte Verletzung vorliegt oder dergleichen.

Eine Entlassung kommt aber letztlich nur in Frage, wenn er voraussichtlich bis zum Ende der vorgesehenen DIenstzeit den Anforderungen nicht mehr gewachsen sein wird.
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