Natürlich ist sein Wille, nun immernoch zur Bundeswehr zu gehen, sehr klein. Was tut A also?
Er verweigert (mit der verbitterten Hoffnung entweder ins dritte Semester zu kommen oder irgendwie von der Abschaffung des verpflichteten Wehrdienstes zu profitieren).
Warum hat A es nicht erstmal - ganz juristisch - mit einem Widerspruch probiert? Besondere Härte, Abbruch des Studiums im 1. Semester in den laufenden Vorlesungen, ...
...(weil er viele seiner Klausuren erst im Januar hat, wo er aber schon bei der Bundeswehr ist).
Wir lernen: Die 800km entfernte Stadt heißt nicht Frankfurt/Oder. Da sind die Klausuren erst im Februar

Jetzt sitzt A gerade an dem zweiten Versuch seiner Erklärung um genauer zu erklären, warum er nicht mehr zur Bundeswehr kann (eigentlich müsste er sich auf wichtigere und dringlichere Dinge konzentrieren).
Als Denkmodell:
Wie hast du deine urpsrüngliche Verweigerung formuliert. Hast du schon immer von klein an gewaltfrei bla bla
oder gab es ein bestimmtes Ereignis in letzter Zeit?
Wie dem auch sei, letztlich ins Knie schießen kannst du dem BAZ im Zweifel mit dem Wortlaut des Art. 4 (3) GG:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Seit wann wirst du denn gegen dein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen?
Ich geh mal ganz einfach davon aus, dass es der Tag ist, an dem dir der Einberufungsbescheid zugestellt wurde. Und genau da würde ich andetzen und nicht irgendwelche Geschichten erfinden.
Du machst dem Amt klar, dass gerade erst durch die Einberufung (die bekanntermaßen rein statistisch eher unwahrscheinlich war) dieser Zwang entstanden ist und nicht schon durch die Tatsache, dass du männlich bist, deutscher Staatsbürger und (mindestens) 18 Jahr alt. Auch nicht durch die Musterung wurdest du gezwungen, Kriegsdienst zu leisten. Da wurdest du nur gezwungen, dich ärztlich untersuchen zu lassen.
In der Regel wird das BAZ diese Begründung schlucken.
Hintergrund ist, dass das Kriegsdienstverweigerungsgesetz
früher (bis 2003) eine Regelung gab, wonach der Antrag 14 Tage vor der Musterung beim KWEA eingereicht werden sollte (aber nicht musste).
Jetzt hegt das BAZ Zweifel an der Ernsthaftigkeit, weil der Antrag eben erst nach der Einberufung gestellt wurde.
Du bleibst einfach bei deiner Geschichte, du wolltest konntest noch nie Kriegsdienst leisten, weil dir dein Gewissen es dir schon von klein auf (oder wie auch immer) verboten hat. Du siehst das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aber als etwas sehr besonderes, schützenswertes an, man soll sich also aus deiner Sicht nicht einfach so, ohne Not auf dieses Grundrecht berufen, sondern erst in dem Fall, den das Grundgesetz hierfür vorsieht, nämlich den tatsächlichen Zwang, in bewaffneten Streitkräften tätig sein zu müssen.
Alternativ wendest du dich an die Hotline der Zentralstelle KDV, vielleicht haben die ein Patentrezept für diese eigentlich ständig wiederkehrende Rückfrage des BAZ.
In meinen Augen wäre es jetzt aber falsch, dem BAZ eine völlig neue Geschichte zu erzählen, das wäre erst recht unglaubwürdig (etwa jetzt zu erzählen, dass man sich erst nach der Einberufung mit dem Afghanistan-Krieg beschäftigt hat und danach vom Opa erzählt bekommen hat, wie schlimm Krieg ist).