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Autor Thema: Statt THW doch noch Zivildienst?  (Gelesen 2008 mal)
tsholl
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Beiträge: 3


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« am: 25. April 2009, 00:29:35 »

Hallo liebe User!

Zunächst möchte ich mal meinen Fall schildern: schon im lezten Jahr wurde ich gemustert, t2. Ich habe sofort KDV eingereicht, mit Erfolg. Allerdings wollte ich damals unter keinen Umständen ein Jahr durch den Zivildienst verlieren, bevor ich mit meinem Studium anfangen kann - mein gewünschter Studiengang beginnt jeweils nur im Wintersemester, sodass ich, obwohl der Zivildienst ja nur 9 Monate dauert, in jedem Fall ein Jahr verlieren würde.

Durch meine Verwandtschaft habe ich dann von der Möglichkeit erfahren, Ersatzdienst beim THW zu leisten - mein Cousin leistet dort ebenfalls schon seit drei Jahren Ersatzdienst und ist begeistert von der Tätigkeit, mein Onkel, der bei uns in Nürnberg eine führende Funktion im Amt für Katastrophenschutz einnimmt, hat mir dies ebenfalls empfohlen. An einem Schnuppertag war ich auch mal bei uns im Ortsverband und hab' mir angeschaut, was dort so gemacht wird und habe mich genau über alle Aufgaben informiert. Dabei habe mich auch mit der Tätigkeit des THW angefreundet.

Also habe ich mich dort verpflichtet, wohlwissend, dass es zwar 6 Jahre Dienst sind, dass ich dafür aber die Möglichkeit habe, sofort zu studieren.
Obwohl ich überzeugt von der Tätigkeit beim THW bin, wurde ich in letzter Zeit in meiner Entscheidung immer unsicherer: im Mai schreibe ich Abitur, Vorlesungsbeginn wäre Oktober 2009, mein bevorzugtes Studienfach wäre molekulare Medizin.
Da ich (außer vielleicht Bafög und Stipendien) keine weitere finanzielle Unterstützung für mein Studium von meinen Eltern oder sonstigen Verwandten erhalte, muss ich definitiv nebenher noch jobben, um mein Studium finanzieren zu können.
Nun haben mir schon einige Leute gesagt, dass es ohnehin schon eng wird, zu jobben und nebenher noch THW zu machen, ohne dass die Leistung im Studium zu sehr darunter leidet. Ich befürchte nun, dass unter Umständen die Belastung zu hoch wird, wobei es mich sehr ärgern würde, wenn ich nur deshalb in meinem Studienfach durchfallen würde. Ich ziehe deshalb nun in Erwägung, doch einen Zivildienst von 9 Monaten abzuleisten.

Dabei ergeben sich allerdings viele Fragen:

- Meine Grundausbildung bzw. Probezeit beim THW hat noch nicht begonnen;
  diese beginnt erst am 02.05.09 und dauert ein halbes Jahr. Ist es
  möglich, jetzt noch beim THW zu kündigen bzw. sich entpflichten zu
  lassen?

- Falls ich dies tun sollte, lande ich wieder beim Bundesamt für den
  Zivildienst. Können mich diese aber nun sofort einberufen und zu
  irgendeiner Zivildienststelle schicken? Oder ist es möglich, sich
  schon jetzt, bzw. nach dem Abitur nach einer geeigneten Stelle
  umzusehen und sich bei dieser in Eigeninitiative zu bewerben, sodass
  ich dem BAZ zuvorkommen könnte, indem ich eine eigene Stelle
  vorschlagen würde?

- Wenn ich in diesem Jahr noch nicht studieren sollte, so möchte ich
  unbedingt im nächsten Wintersemester 2010 anfangen, Vorlesungsbeginn
  wäre Anfang Oktober, d. h. ich müsste spätestens so im Januar 2010
  meinen Zivildienst antreten, um rechtzeitig fertig zu werden. Ist es
  überhaupt noch möglich, jetzt eine geeignete Stelle zu finden, bei
  der ich noch rechtzeitig (bestenfalls noch dieses Jahr) anfangen
  könnte, oder bin ich jetzt schon zu spät dran?

- Wie sieht dann eigentlich der bürokratische Ablauf aus: wenn ich beim
  THW kündige, erhalte ich dann schon wenige Wochen später Post von BAZ
  und kann ich auch erst, wenn ich diese Post erhalten habe, meine
  bevorzugte Stelle vorschlagen und dann den Dienstantritt regeln?
  Muss bei einer Entpflichtung beim THW auch dem BAZ bescheid geben oder
  macht das alles das THW für mich?

Viele Fragen, aber ich hoffe auf ebensoviele Antworten! Schon im Voraus bedanke ich mich für alle Beiträge!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 25. April 2009, 10:56:59 »

- Meine Grundausbildung bzw. Probezeit beim THW hat noch nicht begonnen;
  diese beginnt erst am 02.05.09 und dauert ein halbes Jahr. Ist es
  möglich, jetzt noch beim THW zu kündigen bzw. sich entpflichten zu
  lassen?

ja.

- Falls ich dies tun sollte, lande ich wieder beim Bundesamt für den
  Zivildienst.

Ja, das ist Folge der (in der Praxis wenig sinnvollen) Kombination Kriegsdienstverweigerung + Verpflichtung im Katastrophenschutz.

Können mich diese aber nun sofort einberufen und zu
  irgendeiner Zivildienststelle schicken?

theoretisch schon

Oder ist es möglich, sich
  schon jetzt, bzw. nach dem Abitur nach einer geeigneten Stelle
  umzusehen und sich bei dieser in Eigeninitiative zu bewerben, sodass
  ich dem BAZ zuvorkommen könnte, indem ich eine eigene Stelle
  vorschlagen würde?

Der Regelfall ist, dass einem eine Frist gesetzt wird, bis zu der man selbst (zusammen mit einer Dienststelle) einen Einberufungsvorschlag unterbreitet.

Alternativ köntnest du dich auch für ein freiwilliges soziales Jahr bewerben, dieses würde dann auf den Zivildienst angerechnet werden, wenn das BAZ vorher zustimmt.

- Wenn ich in diesem Jahr noch nicht studieren sollte, so möchte ich
  unbedingt im nächsten Wintersemester 2010 anfangen, Vorlesungsbeginn
  wäre Anfang Oktober, d. h. ich müsste spätestens so im Januar 2010
  meinen Zivildienst antreten, um rechtzeitig fertig zu werden. Ist es
  überhaupt noch möglich, jetzt eine geeignete Stelle zu finden, bei
  der ich noch rechtzeitig (bestenfalls noch dieses Jahr) anfangen
  könnte, oder bin ich jetzt schon zu spät dran?

Das dürfte durchaus noch möglich sein.

- Wie sieht dann eigentlich der bürokratische Ablauf aus: wenn ich beim
  THW kündige, erhalte ich dann schon wenige Wochen später Post von BAZ
  und kann ich auch erst, wenn ich diese Post erhalten habe, meine
  bevorzugte Stelle vorschlagen und dann den Dienstantritt regeln?

Ja, das sollte klappen.

Muss bei einer Entpflichtung beim THW auch dem BAZ bescheid geben oder
  macht das alles das THW für mich?

Das macht die "zuständige Behörde" (die Katastrophenschutzbehörde).
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tsholl
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 27. April 2009, 09:17:34 »

Vielen dank svennie!

Zitat
Alternativ köntnest du dich auch für ein freiwilliges soziales Jahr bewerben, dieses würde dann auf den Zivildienst angerechnet werden, wenn das BAZ vorher zustimmt.

Für Freiwilliges Soziales Jahr ist es in der Regel allerdings schon zu spät: wenn ich rechtzeitig vor meinem Studium damit fertig sein will, hätte ich mich da schon früher bewerben müssen. Wenn ich in diesem Jahr nicht mit dem Studium beginne, dann möchte ich auf jeden Fall im nächsten Wintersemester 2010 anfangen, denn noch ein zweites Jahr verlieren, nur weil das FSJ vielleicht einen Monat später endet, als Vorlesungsbeginn an der Uni ist, wäre ärgerlich.

Aber hat hier vielleicht jemand Uni-Erfahrung? Wenn ich mich in diesem Jahr erfolgreich für meinen Studiengang (molekulare Medizin) immatrikuliere, mich nach dieser Anmeldung, jedoch noch vor Vorlesungsbeginn dazu entscheiden würde, Zivildienst abzuleisten, hätte ich dann noch Anspruch auf diesen Studienplatz, wenn ich erst im Jahr 2010 mein Studium aufnehmen würde? Und müsste ich dann trotzdem Studiengebühren zahlen?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 27. April 2009, 10:50:59 »

...
Für Freiwilliges Soziales Jahr ist es in der Regel allerdings schon zu spät: wenn ich rechtzeitig vor meinem Studium damit fertig sein will, hätte ich mich da schon früher bewerben müssen. Wenn ich in diesem Jahr nicht mit dem Studium beginne, dann möchte ich auf jeden Fall im nächsten Wintersemester 2010 anfangen, denn noch ein zweites Jahr verlieren, nur weil das FSJ vielleicht einen Monat später endet, als Vorlesungsbeginn an der Uni ist, wäre ärgerlich.

Dann hörst du einfach einen Monat früher auf, derart kurze Restdienstverpflichtungen werden in aller Regel nicht eingefordert.
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tsholl
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 27. April 2009, 20:52:26 »

Ich bin mir inzwischen relativ sicher, doch noch einen Zivildienst abzuleisten und habe mich auch schon mal bei einer ersten Stelle erkundigt, wo noch einige Plätze frei wären. Eine Frage zur Taktik: ich schreib jetzt erst mal bis zu den Pfingstferien meine Abi-Prüfungen, d. h. ich bin ziemlich mit lernen beschäftigt. Ich würde dann gleich in den Pfingstferien mich um Bewerbungen und alternative Stellenmöglichkeiten kümmern. Sollte ich einfach so lange beim THW bleiben, bis ich von einer Stelle die Zusage habe und erst dann kündigen oder soll ich erst kündigen und mich dann bewerben? Denn heute hab ich mal im BAZ bei meinem Sachbearbeiter angerufen, der hat nämlich gemeint, ich muss erst beim THW kündigen, damit ich dann dort als Zivi wieder gemeldet bin. Erst dann könne ich einberufen werden - aber das hat doch eigentlich nichts damit zu tun, ob ich mich schon irgendwo beworben habe, oder? Die Einberufungsverpflichtung kann ich dann bei der entsprechenden Stelle immer noch unterschreiben, wenn ich beim THW gekündigt habe, oder etwa doch nicht?
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