User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: psychische Probleme  (Gelesen 5040 mal)
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« am: 22. Juli 2008, 19:47:28 »

Hallo,
Also mal angenommen Person A hätte folgendes Problem. A hat am 1.Juli seinen Zivildienst angefangen. Bei seiner Einstellungsuntersuchung wurde (vom Orthopäden) eine Skoliose von 11° festgestellt, sodass ich nicht schwer Heben und Tragen darf. Allerdings reichte dies scheinbar nicht zur Dienstunfähigkeit.

Doch bereits seit etwa 2 Wochen hat er psychische Probleme. Er habe teilweise kaum Appetit, Magenprobleme und Kopfschmerzen sowie Angstzuständ und hat Probleme sich auf etwas zu konzentrieren. Hört sich erstmal nach "Depression" an. Er Hatte solche Probleme schon öfter, teils unbegründet. Teilweise wochenlang(monatelang) Panik und Albträume, obwohl es dazu Objektiv keinen Grund gibt. Hört sich vielleicht etwas seltsam an aber entspricht leider der Wahrheit. Er steigert sich da immer in etwas rein.

Nun war er bereits beim Arzt und hat sich Krankschreiben lassen mit einer Überweisung zum Psychiater. Dieser meinte das wäre irgendwie Biologisch bedingt (serotonin und so) und hat ihm Tabletten verschrieben. Aus Angst vor vielen Horrorgeschichten von Verwandten und Bekannten über eine Abhängigkeit von Antidepressiva hat er Bedenken diese Medikamente lange zu nehmen. Er war noch keine 5Minuten bei diesem Psychiater und er hat ihm nur Tabletten gegeben sonst nichts auch keine Krankschreibung oder irgendeine Therapie. Er fühlt sich momentan nicht wirklich in der Lage seinen Zivildienst abzuleisten und wird sich daher Morgen weiter krankschreiben lassen, sofern sein Arzt dies macht (muss er das wenns ihm schlecht geht?). Wegen dieser besagten Probleme ist er bereits in der Schule einmal (fast zweimal) sitzen geblieben und war auch mal wenige Wochen in Behandlung, welche er allerdings viel zu früh abgebrochen habe. Seit einem halben Jahr ging es Person A aber sehr gut und er dachte er hätte das im Griff, bis nun der Zivildienst anfing

Meine Frage an euch wäre, was Person A nun am besten tun sollte. Person A hat gehört eine Ausmusterung bzw Dienstunfähigkeit beim BAZ zu erreichen ist nahezu unmöglich. Daher spielt er mit dem Gedanken auf seine Anerkennung als KDV zu verzichten und eine Überprüfungsuntersuchung beim KWEA zu beantragen. Sollte dies jedoch nicht klappen wäre das natürlich fatal, denn beim Bund würde er wahrscheinlich noch weniger klar kommen.

Bei seiner Zivildienststelle hat er scheinbar objektiv einen recht lockeren Job im Vergleich zu Kollegen. Allerdings fühlt sich Person A trotzdem sehr unwohl, sodass ein Teil seiner Probleme natürlich auch auf den Zivildienst zurückzuführen ist, da er mit solch einem Zwang absolut nicht zurechtkommt. Person A würde alles daran setzen da raus zu kommen. Auch Drogenkosum vor Musterung etc nicht ausgeschlossen.


Ich hoffe dass sich jemand die Mühe macht und sagen kann, wie sich diese Person A nun am besten verhalten würde, bzw was man ihr raten sollte.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2008, 12:33:09 von PeterP88 » Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 23. Juli 2008, 12:34:49 »

Noch eine Frage, mal angenommen Person A wäre heut beim Arzt gewesen und hätte sich diese Woche noch kranschreiben lassen. Wie lang könnte sich Person A weiter krankschreiben lassen, ohne dass dies zu Problemen mit dem BAZ führt. Person A war schon fast 2 Wochen krankgeschrieben.
Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 23. Juli 2008, 20:04:23 »

Hat keiner einen Rat?  Verlegen
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 25. Juli 2008, 12:54:34 »

Hallo!


**Bei seiner Zivildienststelle hat er scheinbar objektiv einen recht lockeren Job im Vergleich zu Kollegen. Allerdings fühlt sich Person A trotzdem sehr unwohl, sodass ein Teil seiner Probleme natürlich auch auf den Zivildienst zurückzuführen ist, da er mit solch einem Zwang absolut nicht zurechtkommt. Person A würde alles daran setzen da raus zu kommen. Auch Drogenkosum vor Musterung etc nicht ausgeschlossen.**

Soll man da noch Antwort wissen?
Wo bitte ist Zwang im Zivildienst?
(BW könnte ich ja noch verstehen,da es dort nicht zimperlich zugeht)

Das tägliche Aufstehen,seine Arbeit tun?
Und dann noch ein recht lockerer Job?
Auf solche eine Einstellung soll hier jemand antworten?? Huch Augen rollen

Ich bin zwar nicht vom Fach,aber hatte in meinem Leben so einige Zivis an meiner Schwestern-Seite..da gibt es keinen anderen Zwang,den es im normalen Leben nicht auch überall gibt.
Klar,manche konnte man zb in der Pflege gebrauchen,manche nicht.Es wird dann aber niemand überfordert.
Ich stand aber nie mit ner Peitsche da. Huch
Es sei denn,man leidet wirklich an einer psychischen Krankheit und ein ganz normales Arbeitsleben ist dadurch nicht möglich...
Dann gäbe es nur weitere Auswege über Psychiater und glaub mir,diese Sitzungen sind Zwang ohne Ende.... Schweigend

Lg Pia

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 25. Juli 2008, 18:52:32 »

Soll man da noch Antwort wissen?
Wo bitte ist Zwang im Zivildienst?
(BW könnte ich ja noch verstehen,da es dort nicht zimperlich zugeht)

Rein formal geht es auch im Zivildienst nicht zimperlich zu. Die Heimschlagerlaubnis darf entzogen werden etc., der Dienst ist vom Aufbau her ein Zwangsdienst, wie es der Grundwehrdienst eben auch ist.

Das tägliche Aufstehen,seine Arbeit tun?

Seine Arbeit? Die Frage ist, ob er sich seine Arbeit ausgesucht hat. Auch im Zivildienst gilt das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Und auch wenn der Name "Bundesamt für den Zivildienst" so klingt als ob man sich dort zivilisiert verhält, ist es leider so, dass man sich dort noch weniger an Recht und Gesetz hält sondern selbst irgendwelche Leitlinien erfindet.

Und dann noch ein recht lockerer Job?

Da hat er Glück, die Frage ist also wirklich, warum will er da weg. Und dazu schreibt er leider zu wenig.

Ich bin zwar nicht vom Fach,aber hatte in meinem Leben so einige Zivis an meiner Schwestern-Seite..da gibt es keinen anderen Zwang,den es im normalen Leben nicht auch überall gibt.

Außer der Strafandrohung von 5 Jahren Haft für den Fall des Fernbleibens und einigen anderen Absonderlichkeiten könnte diese Auffassung durchaus richtig sein. Im normalen Leben gibt es sowas aber eben gerade nicht.

Klar,manche konnte man zb in der Pflege gebrauchen,manche nicht.Es wird dann aber niemand überfordert.

Der Zivildienst in Friedenszeiten soll arbeitsmarktpolitisch neutral sein, entsprechend soll also überhaupt niemand als Zivildienstleistender in der Pflege gebraucht werden. Und genau dieser Grundsatz wird systematisch unterwandert.

Eigentlich geht es beim Zivildienst in Friedenszeiten genau um das, worum es auch im Grundwehrdienst geht: Es soll der Einsatz im Verteididungsfall gelernt und geübt werden. Das ist Sinn und Zweck des Zivildienstes. Die Praxis sieht aber (leider) vollkommen anders aus.

Ich stand aber nie mit ner Peitsche da. Huch

Das hoffe ich  Zwinkernd

Es sei denn,man leidet wirklich an einer psychischen Krankheit und ein ganz normales Arbeitsleben ist dadurch nicht möglich...

Unsinn. Die Kriterien für die Tauglichkeit für den Grundwehrdienst sind die gleichen wie die für die Tauglichkeit für den Zivildienst, diese Kriterien sind gesetzlich normiert.

Es geht darum, ob jemand ohne eine überdurchschnittliche Gefahr für seine Gesundheit an der (militärischen) Grundausbildung teilnehmen könnte, aber eben nicht darum, ob jemand "ein normales Arbeitsleben" durchleben könnte (das wäre von der sozialrechtlichen Definition her die Ausübung eines erlernten Berufs an 5 Tagen pro Woche zu je 6 Stunden und angemessenen Pausen). Die militärische Grundausbildung geht sehr weit darüber hinaus.

Im normalen Arbeitsleben muss man gerade nicht dauernd in einer Gemeinschaftsunterkunft übernachten, nicht bestimmte Strecken mit festgelegtem Gepäck zurücklegen können, nicht in der freien Natur übernachten können etc. pp. Insbesondere gilt nicht das Prinzip von befehl und Gehorsam.

Wehrdienstfähigkeit ist (von der gesetzlichen Regelung her gesehen und mittlerweile auch schon fast in der Realität) eher die Ausnahme als die Regel. Man muss bestimmte (besondere) Fähigkeiten mitbringen.

Dann gäbe es nur weitere Auswege über Psychiater und glaub mir,diese Sitzungen sind Zwang ohne Ende.... Schweigend

Dieser Hinweis geht vollkommen fehl. Auf die "Sitzungen" kommt es nämlich gerade nicht an, allenfalls auf eine theoretische - abstrakte - Notwendigkeit, wenn sich die Wehrdienstunfähigkeit nicht aus etwas anderem Ergebnis.

Die Wehrdienstunfähigkeit läge ja schon eindeutig dann vor, wenn er sich weigern würde, eine Therapie zu machen - wenn sie denn voraussichtlich erforderlich wäre, um die Wehrdienstfähigkeit wiederherzustellen.

Deutlich mehr als "keine Lust" sollte es aber schon sein.

Und nochmal ganz deutlich: Der Zivildienst ist kein Ersatzdienst für untaugliche Wehrpflichtige sondern für taugliche Wehrpflichtige, die jeden Kriegsdienst aus Gewissensgründen ablehnen.
Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 25. Juli 2008, 20:46:30 »

Mit einem "recht lockeren Job" meinte ich, dass ich keine alten oder sehr kranken Menschen pflegen muss wie manche meiner Kollegen. Trotzdem muss ich körperlich arbeiten und bekomme davon starke Rückenschmerzen. Des weiteren wissen die auf meiner Dieststelle ganz genau, dass sie mich ausbeuten dürfen. Wenn ich nicht hingehe komme ich in den Knast. Das setzt mir schon sehr zu. Wie gesagt bin ich psychisch auch etwas labil und hatte schon öfter Probleme.

Ich war nun bei einem Anwalt und habe mich beraten lassen. Allerdings wäre der Weg, den er vorschlägt mir enormen Kosten verbunden, sodass ich mir das vorerst garnicht leisten kann.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet und euch nicht um den Sinn des Zivildienstes streitet. Ich dachte dies ist ein Forum, welches ganz klar gegen diese Zwangsdienste ist. Daher hätte ich mit einer solchen Antwort weniger gerechnet.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 25. Juli 2008, 20:59:47 »

Es ist leider wirklich schwierig, hier einen konkreten Rat zu geben. Was genau hat der Anwalt denn vorgeschlagen?
Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 26. Juli 2008, 14:15:53 »

Der Anwalt hat vorgeschlagen, jetzt sofort auf die Anerkennung als KDV zu verzichten um zum 1.10. studieren zu können.

Weiterhin würde er dann sofort beim KWEA eine Untersuchung beantragen und mich wegen eines Gutachtens bezüglich der Belastbarkeit zu einem Allergologen, Orthopäden und Lungenfacharzt schicken, du ich ja unter Rückenschmerzen und Pollenallergie leide (Einberufbar nur in Wintermonaten).

Er hat mir ebenfalls empfohlen meinen Wohnsitz zu ändern, damit das KWEA Wiesbaden für mich zuständig ist.

Die Anwaltskosten und die Kosten für die Gutachten sind natürlich nicht billig. Davon könnt ich mir auch nen neues Auto kaufen. Und es ist ja nicht 100% sicher dass ich dann ausgemustert werde.

Was hälst du von diesem Vorgehen? Wäre es nicht sinnvoll selbst eine Untersuchung beim KWEA anzufordern und dann meine psychischen Probleme vorzutragen und ggf zur Sicherheit noch etwas Drogenkonsum anzugeben. Oder merken die das wenn man es nur einmal nimmt? Im "meinem" KWEA wurden bereits Leute wegen Cannabiskonsum ausgemustert. Wie sicher wäre dieser Weg?
« Letzte Änderung: 26. Juli 2008, 14:22:02 von PeterP88 » Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 26. Juli 2008, 15:43:12 »

Zitat
Der Anwalt hat vorgeschlagen, jetzt sofort auf die Anerkennung als KDV zu verzichten um zum 1.10. studieren zu können.
der verzicht auf den KDV ist innerhalb von wenigen tagen erledigt.

Zitat
Weiterhin würde er dann sofort beim KWEA eine Untersuchung beantragen und mich wegen eines Gutachtens bezüglich der Belastbarkeit zu einem Allergologen, Orthopäden und Lungenfacharzt schicken, du ich ja unter Rückenschmerzen und Pollenallergie leide (Einberufbar nur in Wintermonaten).

aus dieser einberufungsempfehlung für die wintermonate läßt sich eventuell tatsächlich mehr machen.
und die kriterien, die das KWEA bzl der tauglichkeit anlegt sind oft härter als die des BAZ, dh im KWEA ist eine ausmusterung leichter zu erwirken.

Zitat
Er hat mir ebenfalls empfohlen meinen Wohnsitz zu ändern, damit das KWEA Wiesbaden für mich zuständig ist.
dein anwalt scheint informationen bzl. des verhältnisses von verfügbaren einberufbaren zu freien dienststellen zu haben. oder informationen bzl der "ausmusterungsquote".
wenn dem so ist solltest du diesem rat natürlich folgen um deine wahrscheinlichkeit bzl einer ausmusterung zu erhöhen.

Zitat
Die Anwaltskosten und die Kosten für die Gutachten sind natürlich nicht billig. Davon könnt ich mir auch nen neues Auto kaufen. Und es ist ja nicht 100% sicher dass ich dann ausgemustert werde.
naja die kosten für den anwalt hast du jetzt ja auch schon gehabt, oder?
hat der anwalt schon öfter ähnlich gelagerte fälle bearbeitet?

Zitat
Was hälst du von diesem Vorgehen?
deranwalt schein sich in dem gebiet auszukennen, oder?!

 
Zitat
Wäre es nicht sinnvoll selbst eine Untersuchung beim KWEA anzufordern und dann meine psychischen Probleme vorzutragen und ggf zur Sicherheit noch etwas Drogenkonsum anzugeben. Oder merken die das wenn man es nur einmal nimmt?
vor einer untersuchung, die beim KWEA beantragt werden soll müßte der KDV antrag zurückgezogen werden.
du kannst davon ausgehen, dass der phsychiater des KWEA merkt, wann phsychische beschwerden real und wann erfunden sind.
drogenkonsum führt entweder zu vorrübergehender wehrdienstfähigkeit (und anschließend eventuell zu einer ausmusterung) oder direkt zu einer ausmusterung.
der drogenkonsum wird so allerding aktenkundig.

Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 28. Juli 2008, 17:01:37 »

Ja ob das aktenkundig wird ist ja erstma egal. Wenn ich eine Untersuchung beim KWEA beantrage, können die das auch ablehnen? Ansonsten wäre ja Untersuchung beantragen und etwas Drogen nehmen die Sicherste Variante.

Wie will denn der Psychiater beim KWEA erkennen ob die Probleme gefakt oder echt sind? Bei mir sind diese Probleme zwar tatsächlich vorhanden, allerdings weis ich nicht wie der das erkennen will.

Der Anwalt (Hofferbert aus FFM) kennt sich wohl in der Tat sehr gut aus, allerdings habe nicht grad paar tausend Euro übrig. Ich muss das also irgendwie allein schaffen, nur wie?
Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 29. Juli 2008, 18:44:35 »

Hallo,
Ich habe soeben mein Verzicht erklärt. Ich sollte also die nächsten Tage aus dem Zivildienst entlassen werden. Die restliche Zeit werde ich mich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes weiter krankschreiben lassen.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Soll ich sofort wenn ich entlassen werde einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen? Was soll ich da genau schreiben? Oder hat das noch Zeit?

Ich werde dann als Grund für die Überprüfungsuntersuchung psychische Probleme angeben. Soll ich bereits in dem Antag etwas von einem Betäugungsmittelmissbrauch erwähnen? Soll ich meine Rückenschmerzen erwähnen?

Ich hoffe sehr stark auf eure Unterstützung da ich jetzt nicht in der Kaserne enden möchte! Vielen dank bereits an alle die mir bis jetzt geantwortet haben
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 30. Juli 2008, 12:12:42 »

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Soll ich sofort wenn ich entlassen werde einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen? Was soll ich da genau schreiben? Oder hat das noch Zeit?

Das hat noch etwas Zeit. Wann war denn die Musterung!?

Ich werde dann als Grund für die Überprüfungsuntersuchung psychische Probleme angeben. Soll ich bereits in dem Antag etwas von einem Betäugungsmittelmissbrauch erwähnen? Soll ich meine Rückenschmerzen erwähnen?

So deutlich würde ich mich vor der Untersuchung nicht äußern, insbesondere nicht in Richtung des Betäubungsmittelmißbrauchs. Das machst du lieber bei der Musterung, insbesondere weil dann erst die ärztliche Schweigepflicht greift.
Gespeichert
PeterP88
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 30. Juli 2008, 16:35:08 »

Die Musterung war Oktober 2007. Was soll ich genau schreiben? Kann die Überprüfungsuntersuchung abgelehnt werden?

Svennie, vielen dank, freu mich sehr dass du mir hilfst. Hab jetzt derbe Schiss zum Bund zu müssen  Zwinkernd
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits