Soll man da noch Antwort wissen?
Wo bitte ist Zwang im Zivildienst?
(BW könnte ich ja noch verstehen,da es dort nicht zimperlich zugeht)
Rein formal geht es auch im Zivildienst nicht zimperlich zu. Die Heimschlagerlaubnis darf entzogen werden etc., der Dienst ist vom Aufbau her ein Zwangsdienst, wie es der Grundwehrdienst eben auch ist.
Das tägliche Aufstehen,seine Arbeit tun?
Seine Arbeit? Die Frage ist, ob er sich
seine Arbeit ausgesucht hat. Auch im Zivildienst gilt das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Und auch wenn der Name "Bundesamt für den Zivildienst" so klingt als ob man sich dort zivilisiert verhält, ist es leider so, dass man sich dort noch weniger an Recht und Gesetz hält sondern selbst irgendwelche Leitlinien erfindet.
Und dann noch ein recht lockerer Job?
Da hat er Glück, die Frage ist also wirklich, warum will er da weg. Und dazu schreibt er leider zu wenig.
Ich bin zwar nicht vom Fach,aber hatte in meinem Leben so einige Zivis an meiner Schwestern-Seite..da gibt es keinen anderen Zwang,den es im normalen Leben nicht auch überall gibt.
Außer der Strafandrohung von 5 Jahren Haft für den Fall des Fernbleibens und einigen anderen Absonderlichkeiten könnte diese Auffassung durchaus richtig sein. Im
normalen Leben gibt es sowas aber eben gerade nicht.
Klar,manche konnte man zb in der Pflege gebrauchen,manche nicht.Es wird dann aber niemand überfordert.
Der Zivildienst in Friedenszeiten soll arbeitsmarktpolitisch neutral sein, entsprechend soll also überhaupt niemand als Zivildienstleistender in der Pflege
gebraucht werden. Und genau dieser Grundsatz wird systematisch unterwandert.
Eigentlich geht es beim Zivildienst in Friedenszeiten genau um das, worum es auch im Grundwehrdienst geht: Es soll der Einsatz im Verteididungsfall gelernt und geübt werden. Das ist Sinn und Zweck des Zivildienstes. Die Praxis sieht aber (leider) vollkommen anders aus.
Ich stand aber nie mit ner Peitsche da.

Das hoffe ich

Es sei denn,man leidet wirklich an einer psychischen Krankheit und ein ganz normales Arbeitsleben ist dadurch nicht möglich...
Unsinn. Die Kriterien für die Tauglichkeit für den Grundwehrdienst sind die gleichen wie die für die Tauglichkeit für den Zivildienst, diese Kriterien sind gesetzlich normiert.
Es geht darum, ob jemand ohne eine überdurchschnittliche Gefahr für seine Gesundheit an der (militärischen) Grundausbildung teilnehmen könnte, aber eben nicht darum, ob jemand "ein normales Arbeitsleben" durchleben könnte (das wäre von der sozialrechtlichen Definition her die Ausübung eines erlernten Berufs an 5 Tagen pro Woche zu je 6 Stunden und angemessenen Pausen). Die militärische Grundausbildung geht sehr weit darüber hinaus.
Im normalen Arbeitsleben muss man gerade nicht dauernd in einer Gemeinschaftsunterkunft übernachten, nicht bestimmte Strecken mit festgelegtem Gepäck zurücklegen können, nicht in der freien Natur übernachten können etc. pp. Insbesondere gilt nicht das Prinzip von befehl und Gehorsam.
Wehrdienstfähigkeit ist (von der gesetzlichen Regelung her gesehen und mittlerweile auch schon fast in der Realität) eher die Ausnahme als die Regel. Man muss bestimmte (besondere) Fähigkeiten mitbringen.
Dann gäbe es nur weitere Auswege über Psychiater und glaub mir,diese Sitzungen sind Zwang ohne Ende....

Dieser Hinweis geht vollkommen fehl. Auf die "Sitzungen" kommt es nämlich gerade nicht an, allenfalls auf eine theoretische - abstrakte - Notwendigkeit, wenn sich die Wehrdienstunfähigkeit nicht aus etwas anderem Ergebnis.
Die Wehrdienstunfähigkeit läge ja schon eindeutig dann vor, wenn er sich weigern würde, eine Therapie zu machen - wenn sie denn voraussichtlich erforderlich wäre, um die Wehrdienstfähigkeit wiederherzustellen.
Deutlich mehr als "keine Lust" sollte es aber schon sein.
Und nochmal ganz deutlich: Der Zivildienst ist kein Ersatzdienst für untaugliche Wehrpflichtige sondern für taugliche Wehrpflichtige, die jeden Kriegsdienst aus Gewissensgründen ablehnen.