Die Psychologin hat mich allerdings verunsichert,
Das ist leider Methode ...
weil sie meinte, ob ich das wirklich als so schlimm empfinden würde, da eine solche Diagnose von ihr wohl Probleme im späteren Leben verursachen könnte.
Kann mir jemand sagen, was das konkret für Probleme sein können?
Im Normalfall keine. Es wurde festgestellt, dass du unter Bedingungen wie bei der Bundeswehr unter psychischen Problemen leidest.
Manche Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen oder private Krankenversicherungen) verlangen in ihren Antragsformularen Auskunft darüber, ob man in den letzten 3 oder 5 Jahren psychische Probleme hatte oder wegen psychischer Probleme in Behandlung war. Gleichzeitig befreit man durch die Versicherungsbedingungen die Ärzte insoweit auch von der Schweigepflicht, die Versicherung könnte es also unter Umständen herausfinden, wenn du nicht die Wahrheit sagst.
Auch könnte es sein, dass einige Arbeitgeber über Betriebsärzte Zugang zu den Gesundheitsutnerlagen verlangen, das dürfte aber die große Ausnahme sein.
Außerdem bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob die Diagnose richtig ist....da ja auch zuhause teilweise Probleme da waren, kann es meiner Meinung nach, nicht nur an der Bundeswehr liegen...
Das ist durchaus möglich, dann solltest du ggf. später selbst einen Arzt aufsuchen.
was wäre, wenn ich jetzt nach der Ausmusterung einen zivilen Arzt aufsuche und der doch noch eine medizinische Ursache findet... würde das die Diagnose der Psychologin dann wieder aufheben?
Ob die Diagnose nun richtig oder falsch ist, hat mit der zu erwartenden Entlassung erstmal nichts zu tun. Wenn dein Arzt später eine andere Erklärung findet, dann kommt es halt darauf an, was er herausfindet. Das kann für dich positiv oder auch negativ sein. Vielleicht kommst du grundsätzlich mit Stress-Situationen nicht zurecht.
"Ausgemustert" wirst du dadurch im Übrigen nicht, "nur" entlassen. Alles weitere entscheidet später das Kreiswehrersatzamt - oder auch nicht, in den meisten Fällen hört man dann einfach nichts mehr von der Bundeswehr, behält aber formal seinen alten Tauglichkeitsgrad.