Nunja mich kann man aber nicht mit einem beispielsweise voll ausgebildeten Altenpfleger vergleichen.
nein, aber als Hilfskraft.
Hmmm also muss ich mich mit anderen Zivis/[...] vergleichen lassen
Also
das kann man aus der Regelung nun wirklich nicht herauslesen.
Gemeint ist, dass die Regelung gelten würde, die für eine Person gelten würde, die
kein Zivildienstleistender ist, aber für die Tätigkeit eingesetzt wird. Beim FSJler könnte man sich streiten, aber auch für den gelten letztlich arbeitsschutzrechtliche Vorschriften.
Man muss ermitteln, welche Bedingungen für von der Dienststelle regulär eingesetzte Arbeitskräfte gelten. Es kommt also darauf an, ob es Angestellte oder Beamte sind und wenn es Angestellte sind, ob es einen Tarifvertrag gibt oder nicht.