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Autor Thema: Muss ich jeden Tag zuhause sein bei Freistellung?  (Gelesen 1526 mal)
Spawnm12
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« am: 25. Januar 2009, 12:40:48 »

Hallo

Ich bin seit 5 Jahren Freigestellter bei der Feuerwehr.
Ich habe kürzlich ein rofl bekommen, weil ich bei 2 Einsätzen nicht da war. Ich bin am Wochenende bei meiner Freundin 20km von meinem Wohnort entfernt.
Jetzt sagt mein Wehrführer, dass ich aber dazu verpflichtet bin, in Standortnähe zu bleiben. Das heisst für mich so viel, das ich ja garnicht mehr aus dem Dorf raus darf?!

Das kann doch nicht stimmen oder?

Wo finde ich den das Katastrophenschutzgesetz, wo ich das nachlesen könnte?

Danke

Gruß Marco
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 25. Januar 2009, 20:28:59 »

Wo finde ich den das Katastrophenschutzgesetz, wo ich das nachlesen könnte?

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland du dich verpflichtet hast, die konkrete Fragestellung wird sich allerdings allein aus dem Gesetz nicht beantworten lassen, das hängt nämlich davon abm, was konkret im Einzelfall vereinbart ist.
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Spawnm12
Newbie
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Beiträge: 14


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« Antworten #2 am: 25. Januar 2009, 21:11:13 »

Also ich bin hier in Hessen und ich habe nicht unterschrieben, wo drinsteht, das ich rund um die Uhr für die FFW dasein muss
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 26. Januar 2009, 00:27:57 »

Also ich bin hier in Hessen und ich habe nicht unterschrieben, wo drinsteht, das ich rund um die Uhr für die FFW dasein muss

Es gilt hier insbesondere § 38 und 39 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/hbkg.htm

Danach bist du zum einen verpflichtet, an Einsätzen teiulzunehmen und du musst die Satzungen bzw. Gesetze die den Träger der Feuerwehr betreffen (das dürfte also eine Gemeindesatzung sein) beachten. Da gibt es also ggf. eine Feuerwehrsatzung, die du evtl. auf der Homepage der Stadt bzw. Gemeinde findest.
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