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Autor Thema: Lehrgangzwang  (Gelesen 2426 mal)
jogiebaer
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« Antworten #15 am: 21. September 2010, 11:38:42 »

Wie sieht das denn aus? Wenn das Gesuche genehmigt wird und ich zu Beispiel 10.12.10 entlassen werde, gehe ich ich am 13.12.10 wieder arbeiten (Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit)
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svennie
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« Antworten #16 am: 21. September 2010, 11:54:45 »

Wie sieht das denn aus? Wenn das Gesuche genehmigt

Es gibt kein Gesuch, es gibt eine (einseitige) Erklärung.

Es gibt auch keine Genehmigung, sondern schlichtweg die Entlassung aus dem Zivildienst (§ 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz).

-> http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__43.html

wird und ich zu Beispiel 10.12.10 entlassen werde, gehe ich ich am 13.12.10 wieder arbeiten (Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit)

Richtig, das Ruhen des Arbeitsverhältnisses endet durch die Entlassung aus dem Zivildienst.
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jogiebaer
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« Antworten #17 am: 21. September 2010, 12:11:43 »

Hört sich ja schon prima an
Zitat
er dem Bundesamt gegenüber schriftlich erklärt, dass er den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere,
Dann ist die Bundeswehr wieder für mich verantwortlich.
Wie du gesagt hast ziehe die keinen der weniger als 3 MOnate noch zu leisten hat.
Bekomme ich das von denen dann mitgeteilt oder muss ich dann warten bis ich x Jahre bin und bis dahin hoffen das nichts mehr kommt.
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svennie
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« Antworten #18 am: 21. September 2010, 12:54:18 »

Dann ist die Bundeswehr wieder für mich verantwortlich.
Wie du gesagt hast ziehe die keinen der weniger als 3 MOnate noch zu leisten hat.

Richtig.

Bekomme ich das von denen dann mitgeteilt oder muss ich dann warten bis ich x Jahre bin und bis dahin hoffen das nichts mehr kommt.

Von alleine passiert da nichts, ansonsten könntest du natürlich das KWEA auffordern, dir eine entsprechende Zusage zu geben.

Die kommt dann allerdings meist nur in recht abgeschwächter Form:

"Sie müssen nicht mehr mit einer Heranziehung zum Grundwehrdienst rechnen" oder ähnlich.
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jogiebaer
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« Antworten #19 am: 21. September 2010, 13:43:27 »

"Sie müssen nicht mehr mit einer Heranziehung zum Grundwehrdienst rechnen" oder ähnlich.

Immerhin ist soetwas besser als X Jahre zu warten und zu hoffen dass nichts mehr nachkommt und man dann vlt doch noch 3 Wochen zum Bund muss.
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jogiebaer
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« Antworten #20 am: 22. September 2010, 14:07:25 »

Hey svennie,

sag mal besteht eine Chance wenn mein Chef eine Unverzichtbarkeit bescheinigt, komme ich so um den Lehrgang drum rum?
Da würde er mich unterstützen....
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svennie
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« Antworten #21 am: 22. September 2010, 19:11:15 »

sag mal besteht eine Chance wenn mein Chef eine Unverzichtbarkeit bescheinigt, komme ich so um den Lehrgang drum rum?

Das kann ich dir leider nicht beantworten, denn dem Grunde nach ist es so, dass deine Dienststelle diese Abordnung eigentlich - mittelbar oder unmittelbar - selbst veranlasst haben müsste.
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