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NeewayRorry
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Probleme im Dienst
Lehrgangzwang
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Autor
Thema: Lehrgangzwang (Gelesen 2426 mal)
jogiebaer
Newbie
Beiträge: 26
Lehrgangzwang
«
am:
19. September 2010, 13:45:55 »
Vorweg. Ich hoffe dies ist das richtige Forum ansonsten bitte verschieben.
Hallo,
ich bin seit 01.07. ZDL.
Offiziell bin ich bei Essen auf Rädern eingestellt.
Inoffiziell sitze ich 4,5 Tage pro Woche rum und telefoniere den restlichen halben Tag fahre ich kurz Essen aus.
Auf jeden Fall hätte ich sollen im August zu einer 2 wöchigen Fortbildung im sozialen Bereich. Diese konnte ich auf Grund von Krankheit leider nicht antreten. Nun wurde ich mitgeteilt dass ich im Oktober nun auf dieses Seminar gehen soll. Die Abordnung soll erst nächste Woche kommen. In der letzten Abordnung stand drin dass diese Seminar nur für ZDL ist die weniger als 3 Monate im Dienst sind.
Meine Frage nun ist das ein Grund das ich wirklich nicht dort hin muss?
Kann ich gezwungen werden trotzdem dort hin zu müssen?
Welche Gründe kann ich denn vorbringen um dort nciht antreten zu müssen und normalen Dienst zu schieben?
Ich benötige hier dringend Erfahrungsberichte bzw Tipps.
Gruß und Danke
jogie
Gespeichert
svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #1 am:
19. September 2010, 14:14:20 »
Zitat von: jogiebaer am 19. September 2010, 13:45:55
Meine Frage nun ist das ein Grund das ich wirklich nicht dort hin muss?
Das Gesetz ist was das angeht, recht eindeutig, es lässt allenfalls eine andere Hintertür offen:
"Die Dienstleistenden sind zu Beginn ihrer Dienstzeit in einem eintägigen Seminar über
ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge
zu informieren.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, während ihrer Dienstzeit an
1. einem viertägigen Seminar zur politischen Bildung und
2.
einem Seminar zu speziellen Fachthemen, soweit dies erforderlich ist
,
teilzunehmen
"
Es gibt also verschiedene Seminare. Das
eintägige
Seminar wird es nicht sein, bleibt also ein Seminar zu speziellen Fachthemen (hier: Fortbildung im sozialen Bereich). Diese wäre während des gesamten Zivildienstes zulässig, setzt aber voraus, dass die Teilnahme für den Dienst
erforderlich
ist.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, inwieweit Rechtsmittel gegen die Abordnung aufschiebende Wirkung haben, ansonsten lässt man dich eh am langen Arm verhungern und entscheidet dann irgendwann nach dem Seminar oder nach der Entlassung.
Dein Problem ist sicherlich, dass du keine Lust auf dieses Seminar hast. Da bliebe wohl letztlich nur die Option, sich bis dahin einen grippalen Infekt, starke Kopfschmerzen oder sonstwas einzufangen udn einen Arzt zu bemühen.
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jogiebaer
Newbie
Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #2 am:
19. September 2010, 15:51:16 »
Erstmal Danke.
Es handelt sich hierbei um das 2. Seminar. Der 1 tägige Infotag, und das 4 tägige politische Thema hab ich bereits hinter mir.
Zitat aus der Abordnung vom August.
Zitat
Teilnehmerkreis:
Zur Sozialdienst-Ausbildungsind die ZDL zugelassen, die
- auf einem 01er-Platz (pflegehilfe und Betreuungsdienste) oder
auf einem 11er-Platz (Mobile Soziale Dienste) eingeplant,
- nicht länger als 3 Monate bereits im ZD tätig sind,
- nach ärztlicher Einstellungsuntersuchung für eine Tätigkeit im Sozialdienst tauglich sind.
Also wenn ich mir das so durchlese kann für mich eigentlich nur Punkt 3 mit der Untersuchung zutreffen.
Essen auf Rädern kann ich persönlich nicht auf einen der anderen Punkte schieben, lasse ich mich aber gerne Belehren, wenn dies zu einem dieser Punkte zählt, im Oktober bin ich auch schon im 4. Monat ZDL...
Also mein Arzt erkennt, dass man eine Grippe schauspielt, sollte man sagen man kann nicht in einem Mehrbettziemmer schlafen und hat eine Phobie?
Gruß
Gespeichert
svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #3 am:
19. September 2010, 23:34:36 »
Zitat von: jogiebaer am 19. September 2010, 15:51:16
Also mein Arzt erkennt, dass man eine Grippe schauspielt,
Das war letztlich nur ein Hinweis, die man der Geschichte noch entgehen könnte. Andere Optionen sehe ich nämlich nicht (von der Beendigung des Zivildienstes mal abgesehen)
Zitat von: jogiebaer am 19. September 2010, 15:51:16
sollte man sagen man kann nicht in einem Mehrbettziemmer schlafen und hat eine Phobie?
Wenn du nicht in einem Mehrbettzimmer schlafen könntest wegen einer Phobie, dann wärst du nicht zivildienstfähig und auch schon bei der Musterung nicht als wehrdienstfähig gemustert worden.
Offensichtlich ist man der Meinung, dass die Teilnahme an dieser Fortbildung Voraussetzung für deine derzeitige Tätigkeit ist. Ob der Teilnehrkreis nach dem neuen Schreiben dann ein anderer ist, kann man natürlich vorher nicht sagen.
Wie steht deine Dienststelle dazu?
Insbesondere solltest du das Thema Urlaubsansprüche noch abklären, denn da gibt es ein Problem:
Zum 1.12.2010 tritt eine Änderung im Zivildienstgesetz in Kraft, wonach zu im Ergebnis zum 31.12.2010 entlassen wirst. Gleichzeitig verkürzt sich aber dein Urlaubsanspruch mit Wirkung ab 1.12. ziemlich extrem, letztlich von einem knappen Monat auf nur wenige Tage.
Dir bleibt also letztlich kaum eine andere Wahl, als deinen Urlaub recht bald zu verbraten. Während des Lehrgangs geht das nicht (dies wird wohl auch der Grund dafür sein, dass dieser in den ersten 3 Monaten stattfinden soll), danach abe rmüsstest du den kompletten Urlaub nehmen, damit er nicht verfällt. Hierzu sollte deine Dienststelle mal Stellung nehmen, also was denen lieber ist:
- Dich weiter bis 31.12. zu beschäftigen
- Dich für 7 oder 8 Wochen nicht im Dienst zu haben (Lehrgang + Urlaub)
- Kompromissvorschläge!?
Ich weiß nicht, was dir wichtiger ist? Deine gute Stimmung im Verhältnis zu deinen Vorgesetzten? Wirkliche Angst vor dem Lehrgang, so dass du diesem in jedem Fall entgehen willst? "Null-Bock"?
Wie sähe es finanziell nach de Zivildienst aus? Hast du was in Aussicht oder bist du auf den Sold angewiesen!?
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jogiebaer
Newbie
Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #4 am:
20. September 2010, 09:13:37 »
Hallo,
also ich bin nicht auf ein gutes Betriebsklima angewiesen von daher...
Also beim Mustern bin ich so Sachen wie, schlafen im Mehrbettzimmer gefragt worden.
Und das ist bei mir wirklich eine Phobie.
Ich muss auf jeden Fall dem Lehrgang entgehen.
Aber so wie ich meine Stelle kennengelernt habe hat sie da etwas dagegen.
Auf einen Sold nach der Zivizeit bin ich nicht angewiesen. Ab 1.1.11 bin ich bestens versorgt.
Dann sollte ich die Abordnung einfach hinnehmen und mir dann einen blauen holen?
Denn sagen ich will nicht hin und dann einen blauen holen kommt auch nicht so gut.
Urlaub hatte ich eingereicht für von Weihanchten bis ende des Jahres, den bekam ich jetzt gerade gestrichen ZDL bekommen in dieser Zeit kein Urlaub weil da so viele andere Mitarbeiter in Urlaub wären, tolle Wurst.
Da ist ein Zivi soo wichtig.
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #5 am:
20. September 2010, 12:14:23 »
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 09:13:37
Also beim Mustern bin ich so Sachen wie, schlafen im Mehrbettzimmer gefragt worden.
Und das ist bei mir wirklich eine Phobie.
Naja, das hättest du dann im Widerspruchsverfahren gegen den Musterugnsbescheid geltend machen sollen, jetzt ist es etwas spät.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 09:13:37
Ich muss auf jeden Fall dem Lehrgang entgehen.
Da gibt es letztlich 2 Varianten:
- Abbruch des Zivildienstes
- Krankschreibung während des Lehrgangs, sei es unter Zuhilfename eines weiteren Facharzt und der Behauptung, eine Therapie zu beginnen.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 09:13:37
Auf einen Sold nach der Zivizeit bin ich nicht angewiesen. Ab 1.1.11 bin ich bestens versorgt.
Ich dachte jetzt eher für den Fall, dass der Zivildienst einfach abgebrochen wird.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 09:13:37
Dann sollte ich die Abordnung einfach hinnehmen und mir dann einen blauen holen?
Das wäre halt die Variante, wenn du den Zivildienst nicht abbrechen möchtest.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 09:13:37
Urlaub hatte ich eingereicht für von Weihanchten bis ende des Jahres, den bekam ich jetzt gerade gestrichen ZDL bekommen in dieser Zeit kein Urlaub weil da so viele andere Mitarbeiter in Urlaub wären, tolle Wurst.
Da ist ein Zivi soo wichtig.
Ach was, Zivis erledigen nur zusätzliche Aufgaben, keinesfalls ersetzen sie die Stammbelegschaft
Mit deinem Erholungsurlaub solltest du unbedingt aufpassen:
Bis 30.11. beträgt dein Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage.
Ab dem 1.12. beträgt dein Urlaubsanspruch (unter Berücksichtigung bzw. Anrechnung bereits genommenen Urlaubs) nur noch
6 (!) Tage
.
Du solltest dir den vollen Erholungsurlaub daher bis spätestens Ende November genehmigen lassen, zumal man ihn dir ja zumindest in der letzten Dezemberwoche nicht gewähren will, dir also letztlich kaum noch Optionen bleiben, wann du den Urlaub nehmen könntest.
->
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=354
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jogiebaer
Newbie
Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #6 am:
20. September 2010, 12:33:36 »
Ok also wenn ich das richtig verstehe habe ich wenn ich einen Antrag bis zum 30.11. stelle
12 Urlaubstage?
1.7.-31.12. = 6 Monate á 2 Tage.
Du meinst zwar 20 allerdings bekomm ich doch keinen Urlaub für Monate die ich nicht arbeite ?!
Wenn ich nach dem 30.11. einen Antrag stelle sind es nur noch 6.
Wie das mit dem Abbrechen vom Zivi ist kenne ich mich leider nicht aus,
ich möchte die Sache ein für alle mal vorrüber haben, also nicht das noch etwas in nem Jahr oder so dann nachkommt.
Ich seh schon kommen das mir nur ein Krankenschein weiterhilft.
Gruß
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #7 am:
20. September 2010, 13:49:37 »
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 12:33:36
Ok also wenn ich das richtig verstehe habe ich wenn ich einen Antrag bis zum 30.11. stelle
12 Urlaubstage?
1.7.-31.12. = 6 Monate á 2 Tage.
Du meinst zwar 20 allerdings bekomm ich doch keinen Urlaub für Monate die ich nicht arbeite ?!
Noch lautet dein Einberufungsbescheid auf 9 Monate (einfach mal nachgucken). Dadurch hast du Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub, die du ggf. auch frühzeitig und (möglichst) vollständig nehmen solltest.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 12:33:36
Wenn ich nach dem 30.11. einen Antrag stelle sind es nur noch 6.
Richtig, 6 Tage sind in meinen Augen ein Witz, auch werden dadurch Zivildienstleistende gegenüber normalen Beschäftigten der Dienststelle ungerechtfertigt benachteiligt.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 12:33:36
Wie das mit dem Abbrechen vom Zivi ist kenne ich mich leider nicht aus,
ich möchte die Sache ein für alle mal vorrüber haben, also nicht das noch etwas in nem Jahr oder so dann nachkommt.
Abbrechen geht über den Umweg des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer jederzeit.
Der "Clou" dabei ist, dass die Bundeswehr dann niemanden einberuft, der nur noch eine Restdienstzeit von weniger als 3 Monaten hat.
Wenn du also über Weihnachten zu Hause bleiben möchtest, könntest du (von dem Lehrgangsproblem jetzt mal ganz unabhängig) Anfang Dezember gegenüber dem Bundesamt erklären, dass du den Kriegsdienst nicht mehr aus Gewissensgründen verweigerst. Die Folge ist, dass du entlassen werden musst, bis zur Entlassung vergehen etwa 2 Wochen. Die Bundeswehr würde dich für die verbleibenden gut 2 Wochen keinesfalls einberufen.
Ähnlich sieht es aus, wenn du jetzt wegen des Lehrgangs auf die Anerkennung verzichtest, nur dass dann halt noch knapp 3 Monate "offen" sind. Auch hier würde es aller Voraussicht nach nicht zu einer Einberufung kommen, weil die Grundausbildung innerhalb der Restdienstzeit nicht mehr bestanden werden kann.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 12:33:36
Ich seh schon kommen das mir nur ein Krankenschein weiterhilft.
Das wäre für den Lehrgang sicherlich die optimale Möglichkeit, du solltest mit deinem Arzt (oder ggf. mit einem neuen Arzt) ganz offen über deine Ängste sprechen und ihm klarmachen, dass du nicht weißt, wie extrem du diemal auf diese Situation (4-Bett-Zimmer, ...) reagierst und das du wirklich Angst hast. Letztlich kann der Arzt garnicht anders, als dich erstmal krank zu schreiben, ansonsten liefe er Gefahr, dass du dir etwas antust und er dann erklären muss, warum er dich nicht dienstunfähig geschrieben hat.
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jogiebaer
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Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #8 am:
20. September 2010, 14:07:18 »
Also nochmal danke für deine nette und kompetente Hilfe.
Ich hatte nun vor Urlaub zustellen komplett 4 Wochen.
Erste Urlaubstag an dem Tag wo der Lehrgang starten soll. (Abordnung ist noch nicht da Termin hab ich mündlich bekommen)
Wenn dann die Rede darauf kommt dass ich dann meinem Vorgesetzten auch von den Ängsten erzähle oder ist das eine weniger gute Idee?
Oder sollte ich einfach die Abordnung hinnehmen und dann zum Arzt gehen?
Wenn er natürlich nicht daran denkt das ich da Lehrgang hab und den Urlaub genehmigt... wäre das gut, kann ich nicht einschätzen wie er dann reagiert wenn die Abordnung bald kommt.
Gruß
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #9 am:
20. September 2010, 15:32:16 »
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 14:07:18
Also nochmal danke für deine nette und kompetente Hilfe.
Ich hatte nun vor Urlaub zustellen komplett 4 Wochen.
Erste Urlaubstag an dem Tag wo der Lehrgang starten soll. (Abordnung ist noch nicht da Termin hab ich mündlich bekommen)
Mal sehen, ob die sich drauf einlassen
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 14:07:18
Wenn dann die Rede darauf kommt dass ich dann meinem Vorgesetzten auch von den Ängsten erzähle oder ist das eine weniger gute Idee?
Es spricht nichts dagegen, die Frage ist halt nur, wie der Vorgesetzte dazu steht. Du musst nicht unbedingt damit rechnen, dass er dafür Verständnis hat.
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 14:07:18
Oder sollte ich einfach die Abordnung hinnehmen und dann zum Arzt gehen?
Das ist allein deine Entscheidung, die kann dir niemand abnehmen.
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jogiebaer
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Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #10 am:
20. September 2010, 15:53:24 »
Zitat von: svennie am 20. September 2010, 15:32:16
Zitat von: jogiebaer am 20. September 2010, 14:07:18
Also nochmal danke für deine nette und kompetente Hilfe.
Ich hatte nun vor Urlaub zustellen komplett 4 Wochen.
Erste Urlaubstag an dem Tag wo der Lehrgang starten soll. (Abordnung ist noch nicht da Termin hab ich mündlich bekommen)
Mal sehen, ob die sich drauf einlassen
Dürfen die mir denn dann den Urlaub streichen, wenn er genehmigt ist und die Abordnung kommt dann?
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jogiebaer
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Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #11 am:
21. September 2010, 08:48:58 »
Ach ist das so wunderbar Urlaub gestellt für 3 Wochen im kommenden Monat.
Abgelehnt!
Begründung: Du hast nur 13 statt 15 Tage.
Ich: Nach gesetzt stehen mir zur Zeit noch 20 Tage zu.
Er: Wir wissen beide dass du nur 6 Monate hier bist also stehen die auch nur 20/6 Tage zu!
Ist echt der Hammer ......
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #12 am:
21. September 2010, 09:52:06 »
Zitat von: jogiebaer am 21. September 2010, 08:48:58
Ist echt der Hammer ......
Ja, es geht reichlich unzivilsiert im Zivildienst zu. Aber immerhin geht man von 13 Tagen aus, nicht von 6.
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jogiebaer
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Beiträge: 26
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #13 am:
21. September 2010, 10:11:39 »
Dann muss ich mich wohl damit zufrieden geben. so ein mist
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Lehrgangzwang
«
Antworten #14 am:
21. September 2010, 10:51:38 »
Zitat von: jogiebaer am 21. September 2010, 10:11:39
Dann muss ich mich wohl damit zufrieden geben. so ein mist
Ein Grund mehr, den Zivildienst im Dezemebr vorzeitig zu beenden
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