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Autor Thema: Kündigung des Ersatzdienstes  (Gelesen 2485 mal)
Samoth29
Newbie
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Beiträge: 3


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« am: 14. Februar 2008, 09:32:54 »

Frage: Ich wurde im Jahr 2000 gemustert, damals noch als T3 "eingeschrenkter Wehrdienst"!
Habe dann verweigert, als ich Zivi machen sollte habe ich mich dann 2001 beim THW verpflichtet.
Der Katastrophenschutz hat mir jetzt zum 31.12.2007 gekündigt, da ich nicht Regelmäßig am Dienst Teilgenommen habe.

2004 wurde das Wehrdienstgesetz bzw. die Musterung / Ausmusterung geändert! Soweit ich das weis können alle die damals mit T3 gemustert wurden den Katastrophenschutz abbrechen ohne dennoch einen Zivil oder Wehrdienst leisten zu müssen! Ist das soweit Ok?

Vielen Dank für eine Rückmeldung
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. Februar 2008, 23:48:04 »

Ist das soweit Ok?

Ja. Schreib das Bundesamt für den Zivildienst an und lass dir bestätigen, dass du "nicht zivildienstfähig" bist.
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