User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Kreuzbandriss -> Ausmusterung wiederrufen!  (Gelesen 1074 mal)
Tobi267
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 7. März 2011, 16:54:15 »

Hallo!
Also ich arbeite seit September als Zivi in einer Psychatrie für Kinder und Jugendliche und habe meinen Dienst dort auf 9 Monate verlängert. So leider habe ich mir am 28.11 letzten Jahres das Kreuzband gerissen und konnte von da an erstmal nicht mehr weiter arbeiten. Mein Krankenschein endet jetzt am 15. März und mein Arzt sagt ich bin wieder voll arbeitstauglich. Das ist ja schön und gut aber vor ein paar Tagen habe ich post erhalten das ich genau zum 15. März also zu dem Zeitpunkt an dem ich wieder arbeiten könnte wegen des Kreuzbandrisses ausgemustert werde...
Ich möchte allerdings dort gerne weiter arbeiten. Meine Frage daher: Ist es möglich dies zu wiederrufen wenn ja wie?

MfG Tobi
« Letzte Änderung: 7. März 2011, 17:26:51 von Tobi267 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 7. März 2011, 18:34:02 »

Ist es möglich dies zu wiederrufen wenn ja wie?

Widerrufen kann des die zuständige Behörde (Bundesamt für den Zivildienst). Aber das hast du sicherlich nicht gemeint. Natürlich könntest du widersprechen. Und wenn du das tatsächlich möchtest, dann solltest du dies auch tun. Was genau hat das BAZ denn geschrieben? Und wann?
Gespeichert
Tobi267
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 8. März 2011, 13:55:54 »

Danke für die schnelle Antwort!
Ich hab das Schreiben am 3.3. erhalten. In diesem Schreiben steht, dass der Bericht des Arztes der meine OP durchgeführt hat zur Festellung führte das ich nicht zivildienstfähig bin und ich, weil die vorliegende Gesundheitsstörung bei Diensteintritt noch nicht bestand am 15.3. nach § 43 Abs. 1 Nr.6 ZDG entlassen werde.
Allerdings war ich heute bei meinem Personalchef. Der hat mir erklärt das ich von nun an 14 Tage Zeit habe schriftlich Widerspruch einzulegen, aber er wüsste auch nicht wirklich was darein gehört.
Neue Frage^^ Reicht es jetzt zu schreiben das ich gerne weiter arbeiten würde, weil mir die arbeit gefällt und ich wieder voll arbeitsfähig bin oder muss das auch so ein 2 Seitenvieh werden wie damals die Verweigerung?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 8. März 2011, 18:55:37 »

Allerdings war ich heute bei meinem Personalchef. Der hat mir erklärt das ich von nun an 14 Tage Zeit habe schriftlich Widerspruch einzulegen, aber er wüsste auch nicht wirklich was darein gehört.

Dass du Widerspruch einlegen kannst, das ergibt sich (so hoffe ich) auch aus dem Bescheid, zumindest aus dem Bescheid, mit dem die Zivildienstunfähigkeit festgestellt wurde.

Eigentlich müsstest du sowohl gegen den die Tauglichkeit ändernden Bescheid als auch gegen den Entlassungsbescheid Widerspruch einlegen.

Problem: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Wenn du möchtest, kannst du natürlich trotzdem Widerspruch einlegen und müsstest halt darlegen, dass die Entscheidung, dich "nicht zivildienstfähig" zu "mustern" falsch ist.

Hierzu müsstest du im Zweifel belegen, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes (wieder) gewachsen bist.

Auf Dienstfähigkeit bezogen auf die Tätigkeiten im Zivildienst kommt es dabei aber gerade nicht an.

Neue Frage^^ Reicht es jetzt zu schreiben das ich gerne weiter arbeiten würde, weil mir die arbeit gefällt und ich wieder voll arbeitsfähig bin oder muss das auch so ein 2 Seitenvieh werden wie damals die Verweigerung?

Mit Kriegsdienstverweigerung hat dies nun überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Feststellung, ob du aus ärztlicher Sicht zivildienstfähig (=wehrdienstfähig) bist.

Ob du Zivildienst leisten möchtest oder nicht ist dabei nicht von Relevanz, Zivildienst ist keine freiwillige Veranstaltung sondern - per Definition - ein Zwangsdienst für wehrdienstfähig (=zivildienstfähige) verfügbare Kriegsdienstverweigerer.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits