Allerdings war ich heute bei meinem Personalchef. Der hat mir erklärt das ich von nun an 14 Tage Zeit habe schriftlich Widerspruch einzulegen, aber er wüsste auch nicht wirklich was darein gehört.
Dass du Widerspruch einlegen kannst, das ergibt sich (so hoffe ich) auch aus dem Bescheid, zumindest aus dem Bescheid, mit dem die Zivildienstunfähigkeit festgestellt wurde.
Eigentlich müsstest du sowohl gegen den die Tauglichkeit ändernden Bescheid als auch gegen den Entlassungsbescheid Widerspruch einlegen.
Problem: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Wenn du möchtest, kannst du natürlich trotzdem Widerspruch einlegen und müsstest halt darlegen, dass die Entscheidung, dich "nicht zivildienstfähig" zu "mustern" falsch ist.
Hierzu müsstest du im Zweifel belegen, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes (wieder) gewachsen bist.
Auf Dienstfähigkeit bezogen auf die Tätigkeiten im Zivildienst kommt es dabei aber gerade nicht an.
Neue Frage^^ Reicht es jetzt zu schreiben das ich gerne weiter arbeiten würde, weil mir die arbeit gefällt und ich wieder voll arbeitsfähig bin oder muss das auch so ein 2 Seitenvieh werden wie damals die Verweigerung?
Mit Kriegsdienstverweigerung hat dies nun überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Feststellung, ob du aus ärztlicher Sicht zivildienstfähig (=wehrdienstfähig) bist.
Ob du Zivildienst leisten möchtest oder nicht ist dabei nicht von Relevanz, Zivildienst ist keine freiwillige Veranstaltung sondern - per Definition - ein Zwangsdienst für wehrdienstfähig (=zivildienstfähige) verfügbare Kriegsdienstverweigerer.