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Autor Thema: KDV-Verzicht abgeschlossen. Jetzt brauch ich Hilfe!!  (Gelesen 1080 mal)
Extensa89
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Beiträge: 2


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« am: 9. Oktober 2009, 13:49:58 »

Guten Tag,
ich habe vor 2 Wochen von meiner KDV Abstand genommen und das ist seit gestern anerkannt. Jetzt müsste ich ja wahrscheinlich zum Bund. Ich hab ein bisschen mehr als 3 Monate Zivildienst abgeleistet.
Wie schaffe ich es nicht zum Bund zu müssen? Ich habe von der Möglichkeit einer Nachuntersuchung gelesen, nur welche Faktoren führen da zu einer Ausmusterung und wie stelle ich das Ganze am Besten an?
Soll ich jetzt schon beim KWEA eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, oder soll ich warten bis die mir ein Schreiben zukommen lassen.
Was führt denn bei einer solchen Untersuchung sicher zu einer Ausmusterung?

Danke schon im Vorraus für jede Hilfe.
Gruß
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Rollbrettfahrer
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Beiträge: 2


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« Antworten #1 am: 6. November 2009, 00:28:21 »

Zitat
Soll ich jetzt schon beim KWEA eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, oder soll ich warten bis die mir ein Schreiben zukommen lassen.

Auf jeden Fall warten und auf gar keinen Fall selbst in irgendeiner Weise Kontakt zum KWEA aufnehmen. Das selbe gilt für das BAZ denn schlafende Hunde weckt man nicht.

Zitat
Ich habe von der Möglichkeit einer Nachuntersuchung gelesen, nur welche Faktoren führen da zu einer Ausmusterung und wie stelle ich das Ganze am Besten an?

Du wirst höchstwahrscheinlich vor Beginn deines Dienstes erneut untersucht. Sollte dies nicht geschehen und man versuchen dich einzuziehen ohne dass vorher ein Arzt Hand an dir angelegt hat, stelle rechtzeitig, das heißt mit genügend zeitlichem Abstand zum Einberufungstermin in die Kaserne einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung mit der Annahme, dass dein Gesundheitszustand sich in der Zwischenzeit merklich verschlechtert hat. Der untersuchende Arzt wird anhand deines Verzichts auf den KDV allerdings davon ausgehen, dass du eine Ausmusterung anstrebst. Das macht das Ganze um einiges schwieriger. Grundsätzlich sind dies die Kriterien der Musterung: http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Selbstverständlich solltest du dein "Leiden" mit einem Attest vom Arzt deines Vertrauens untermauern lassen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 6. November 2009, 02:31:50 »

...
Auf jeden Fall warten und auf gar keinen Fall selbst in irgendeiner Weise Kontakt zum KWEA aufnehmen. Das selbe gilt für das BAZ denn schlafende Hunde weckt man nicht.

...

Du wirst höchstwahrscheinlich vor Beginn deines Dienstes erneut untersucht. Sollte dies nicht geschehen und man versuchen dich einzuziehen ohne dass vorher ein Arzt Hand an dir angelegt hat, stelle rechtzeitig, das heißt mit genügend zeitlichem Abstand zum Einberufungstermin in die Kaserne einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung mit der Annahme, dass dein Gesundheitszustand sich in der Zwischenzeit merklich verschlechtert hat.

Toller Tipp. Den Antrag wird das KWEA mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen, da er nur vor eienr Einberufung zulässig ist...
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Extensa89
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Beiträge: 2


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« Antworten #3 am: 13. November 2009, 00:06:37 »

Tja, da hab ich leider kein Glück gehabt.
Ich hab heute ein Schreiben vom KWEA bekommen und wurde zur Eignungsuntersuchung geladen.(EUF)
Jetzt weiß ich nicht was da mit mir gemacht wird?? Welche Tests werden da gemacht? Werde ich da nochmal neu untersucht oder wie läuft das ab? Hab ich bei der EUF noch die Chancen auf Ausmusterung oder muss ich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen?? Oder heißt dieses Schreiben womöglich, dass ich gar nicht zwangsläufig eingezogen werde??

Bitte helft mir, ich hab im Moment keine Ahnung wie ich das ganze am besten anstelle.
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FlamIN
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Beiträge: 11


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« Antworten #4 am: 13. November 2009, 07:48:42 »

Das muss nicht heißen, dass du eingezogen wirst. Bei der EUF wirste vorm Computer gesetzt und es wird festgestelt für was du geeignet bist. Das muss fast jeder machen, heißt aber nciht dass nur in näcshter Zeit eingezogen wirst.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 13. November 2009, 19:59:21 »

Hab ich bei der EUF noch die Chancen auf Ausmusterung oder muss ich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen??

Die EUF dient nicht der Tauglichkeitsbeurteilung, folglich kann man dort auch nicht "ausgemustert" werden.

Oder heißt dieses Schreiben womöglich, dass ich gar nicht zwangsläufig eingezogen werde??

Das Schreiben bedeutet erstmal nur, dass du zur EUF kommen sollst. Die EUF ist nicht einmal Voraussetzung für eine Einberufung, es ist aber so, dass eine Einberufung jetzt eher wahrscheinlich ist, als vorher.
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GoogleTagged: verzicht kdv abgeschlossen

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