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Autor Thema: KDV zurückziehen, theoretisch bzw. faktisch Dienstundfähig  (Gelesen 837 mal)
derhut
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Beiträge: 2


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« am: 5. Februar 2010, 11:07:24 »

Guten Morgen allerseits.

Ich bin ein wenig verwirrt und versuche mir grad einen Durchblick zu verschaffen, daher frage ich jetzt mal hier an.
Am liebsten würde ich keinerlei Dienst leisten, weil ich am 01.12.09 nach meiner Ausbildung in einer Arbeitsstelle angefangen habe, die perfekt ist (Arbeitsklima, Kollegen, Geld etc.) und ich Anfang Sommer endlich mal ausziehen will.

Dann erhielt ich am 10.12.09 jedoch die Einberufung zum 01.01.10 und habe schnellstmöglich einen KDV-Antrag gestellt. Der Antrag ist seit dem 27.01.10 durch.
Derweil hing ich "fröhlich" in der Kaserne.

Dort habe ich mich fleißig neukrank gemeldet und war bei zwei Fachärzten der Bundeswehr. Nach Aussage beider Ärzte bin ich Dienstunfähig (DU). Durch das Ausmusterungsverfahren bei der BW zog sich alles weiter in die Länge und der KDV war vor dem Schreiben des Gremiums der Oberstabsärzte aus Mainz anerkannt.
Am 31.01.10 (Montag) Wurde ich Zwecks KDV'ler ausgekleidet und erledigte weitestgehend den Papierkram. Als ich am 01.02.10 (Dienstag) zur Untersuchung bei der San-Staffel war wurde mir dort mitgeteilt, dass ich DU bin und auch medizinisch Entlassen (ausgemustert) werden kann. Also nochmal zum Personalfeldwebel (Pers-Fw) und KDV-Papiere gegen DU-Papiere tauschen, zur San-Staffel usw.. Im Endeffekt hieß es nachher aber vom Pers-Fw, dass der KDV vor der Ausmusterung anerkannt war und ich deshalb evtl. Zivi machen müsse.

Jetzt frage ich mich, was ich am besten tun sollte.
Entlassen wurde ich ja wegen dem KDV, obwohl ich ja offiziell auch DU bin.
Ich könnte ich den auf das Recht des KDV 's verzichten, aber ich frage mich, welches Prozedere dann folgen würde. Nochmal in die Kaserne? Neue Untersuchung? Oder der Optimalfall, die BW schaut in die Akten und sieht direkt, dass ich DU bin und ich bin frei, ohne nochmal 5 Stunden hin und 5 Stunden zurück fahren zu müssen (so viel Logik traue ich der BW aber leider nichtmehr zu)?

Oder auf das BAZ warten und darauf hoffen, dort ausgemustert zu werden?
Allerdings sollen die Ausmusterungskriterien des BAZ ja nicht so hart sein, wie bei der BW (wurde nur wegen Neurodermitis und kaputtem Knie ausgemustert).
Zumal ich nicht viel Lust auf erneute Untersuchungen haben, aber wie ich hörte rückt die BW die Akten nur in den seltesten Fällen raus.

Vielleicht hat hier jemand mal ähnliches erlebt oder gehört und weiß in etwa was folgt/folgen könnte. Ansonsten muss ich direkt mal einen Anwalt fragen (worauf ich im moment aber eher weniger Lust habe ;P).

**Habs mir grade nochmal durchgelesen, entschuldigt bitte etwaige Rechtschreibfehler Grinsend**
« Letzte Änderung: 5. Februar 2010, 11:15:56 von derhut » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 5. Februar 2010, 14:08:40 »

Jetzt frage ich mich, was ich am besten tun sollte.

Das ist in der Tat eine gute Frage, denn es gibt einen Unterschied zwischen dienstunfähig und nicht wehrdienstfähig.

Ich könnte ich den auf das Recht des KDV 's verzichten, aber ich frage mich, welches Prozedere dann folgen würde.

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Im Idealfall passiert überhaupt nichts.

Nochmal in die Kaserne?

Warum? Du bist entlassen. Warum, ist erstmal zweitrangig.

Neue Untersuchung?

Theoretisch bestünde dann wohl Anspruch auf eine Tauglichkeitsüberprüfung durch das KWEA, im Idealfall mit dem Ergebnis "nicht wehrdienstfähig".

Oder auf das BAZ warten und darauf hoffen, dort ausgemustert zu werden?
Allerdings sollen die Ausmusterungskriterien des BAZ ja nicht so hart sein, wie bei der BW (wurde nur wegen Neurodermitis und kaputtem Knie ausgemustert).

"Ausgemustert" wurdest du überhaupt nicht, du wurdest entlassen, weil deine Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht bis zum Ende der vorgesehenen Dienstzeit wiederhergestellt sein wird.

Zumal ich nicht viel Lust auf erneute Untersuchungen haben, aber wie ich hörte rückt die BW die Akten nur in den seltesten Fällen raus.

Bitte? Deine Akten dürften sich auf dem Weg nach Köln zum BAZ befinden.

Vielleicht hat hier jemand mal ähnliches erlebt oder gehört und weiß in etwa was folgt/folgen könnte. Ansonsten muss ich direkt mal einen Anwalt fragen (worauf ich im moment aber eher weniger Lust habe ;P).

Du kannst auch beim BAZ eine ärztliche Untersuchung beantragen. Ob dieses den Vorschlägen des Truoppenarztes (zu finden in deiner G-Kartei, die eine Personalakte ist) folgt, bleibt offen.

Aber auf die Idee mit der Untersuchung müsste das BAZ eigentlich von allein kommen, da ja Zweifel an der Wehrdienstfähigkeit bestehen.
Gespeichert
derhut
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 7. Februar 2010, 10:27:29 »

Danke schonmal für die Informationen.
Also könnte ich einfach abwarten oder auf die KDV verzichten. Nur was wäre empfehlenswerter? Verzicht auf das Recht der KDV hat doch vermutlich die höheren Chancen, dass ich nichts machen muss oder? Denn das BAZ hat ja nicht so strenge Kriterien wie die BW, soweit ich das gehört habe.

**edit: Es war eine TG-Änderung, also weiß ich nicht genau ob ich "nur" DU bin oder evtl. doch T-Sonstwas

MfG Hut
« Letzte Änderung: 9. Februar 2010, 10:30:58 von derhut » Gespeichert
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