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Autor Thema: KDV zurückziehen => einige fragen zum weiteren ablauf  (Gelesen 881 mal)
teev
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Beiträge: 1


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« am: 22. Oktober 2009, 19:53:14 »

Moin zusammen,

ich leiste seit September Zivildienst und ziehe es in Betracht, meine KDV vielleicht zurückzuziehen (die Gründe zu nennen würde den Rahmen des threadas sprengen^^).

Mittlerweile habe ihc herausgelesen, dass es geht, jedoch habe ich noch ein paar Fragen dazu:

1.) Muss man beim Widerruf seines KDV irgendetwas beachten oder genügt ein formloses Schreiben ans BAZ bzw. das Kreiswehrersatzamt?

2.) Wie lange dauert es vom Zeitpunkt meines Widerrufs bis zur Heranziehung zum Wehrdienst? Und kommt dann noch eine Eignungsfeststellung o.Ä. ?

3.) Muss man dann volle 9 Monate Wehrdienst nachdienen, oder wird die Zeit, die man bis dahin Zivi geleistet hat "angerechnet" ?

4.) Muss man trotzdem noch 3 Monate Grundausbildung durchmachen, obwohl man schon 3 Monate (Zivil) Dienst geleistet hat?

Wenn ich ganz normal weiterhin Zivildienst leisten würde, wäre ich im Mai fertig.
Was mir auf gar keinen Fall passieren darf, ist, dass ich durch einen Wechsel zum Wehrdienst länger dienen muss als geplant, und deshalb im Oktober noch nicht fertig bin.
Da ich nämlich dann anfangen möchte zu studieren, würde ich wieder ein Jahr verlieren, das geht nicht.


jetzt war das doch mehr Text als geplant  Grinsend
ich danke euch aber schonmal für eure antworten

mfG
Teev
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2009, 20:35:20 »

...ziehe es in Betracht, meine KDV vielleicht zurückzuziehen ...

1.) Muss man beim Widerruf seines KDV irgendetwas beachten oder genügt ein formloses Schreiben ans BAZ bzw. das Kreiswehrersatzamt?

Du kansnt nichts zurückziehen, nichts widerrufen, sondern auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten

2.) Wie lange dauert es vom Zeitpunkt meines Widerrufs bis zur Heranziehung zum Wehrdienst? Und kommt dann noch eine Eignungsfeststellung o.Ä. ?

Ob du nach dem Verzicht zum Grundwehrdienst herangezogen wirst - und wann - entscheidet das KWEA, mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip.

3.) Muss man dann volle 9 Monate Wehrdienst nachdienen, oder wird die Zeit, die man bis dahin Zivi geleistet hat "angerechnet" ?

Die Zeit wird angerechnet.

4.) Muss man trotzdem noch 3 Monate Grundausbildung durchmachen, obwohl man schon 3 Monate (Zivil) Dienst geleistet hat?

ja.

Wenn ich ganz normal weiterhin Zivildienst leisten würde, wäre ich im Mai fertig.
Was mir auf gar keinen Fall passieren darf, ist, dass ich durch einen Wechsel zum Wehrdienst länger dienen muss als geplant, und deshalb im Oktober noch nicht fertig bin.

Tja, es ist ja nichtmal sicher, dass du bis Oktober überhaupt angefangen hast...
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