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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: GWD, Verweigert, und nu?  (Gelesen 1337 mal)
Herr_Test
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« am: 4. November 2010, 11:58:39 »

Guten Tag,

Ziel: Person will zum SS 11 studieren (Anfang März)

Plan: Ab Oktober 10 sechs Monate GWD, durch Urlaub + Sonderarbeiten vorzeitige Entlassung Ende Februar.

Realität: Bereits nach dem ersten Geländetag Probleme mit dem Rücken bekommen (A hatte seit sechs Jahren keine Beschwerden mehr). Div. Arzttermine gehabt, lt. Arzt nichts tragisches (Behandlung Medikamente + Physioübungen -> MSG/Innendienst). KDV gestellt, anerkannt. Nun sitzt Person A zu Hause, findet auf die Schnelle keine Zivistelle. Dienstzeitende verschiebt sich immer weiter in den April herein. A befindet sich also in der Umwandlungsphase und weiß nicht so recht weiter.

Was würdet Ihr Person A raten, damit er sein Studium beginnen kann?

Vielen Dank

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 4. November 2010, 12:22:00 »

KDV gestellt, anerkannt. Nun sitzt Person A zu Hause, findet auf die Schnelle keine Zivistelle.

Entlassungsuntersuchung beim Truppnarzt gehabt? Welches Ergebnis?

KDV-Antrag wurde gestellt, da eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen unwahrscheinlich schien oder warum?

Dienstzeitende verschiebt sich immer weiter in den April herein. A befindet sich also in der Umwandlungsphase und weiß nicht so recht weiter.

Was verstehst du unter Umwandlungsphase?

Was würdet Ihr Person A raten, damit er sein Studium beginnen kann?

Was hat "Person" denn vor dem Wehrdienst gemacht?
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Herr_Test
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 4. November 2010, 12:55:29 »

Entlassungsuntersuchung lief folgendermaßen ab: "Haben Sie Beschwerden?" - "Rücken" - "Okay"

Das wars. Ergebnis wurde Person A nicht mitgeteilt. Und ja, KDV wurde gestellt, weil es unwahrscheinlich erschien.

Unter Umwandlungsphase verstehe ich, dass A einen gewissen Zeitraum hat um eine Zivistelle zu finden, in der die "Umwandlung" schnell von statten gehen kann. Laut Merkblatt wird A, falls keine Stelle innerhalb des Zeitraums gefunden werden kann, zuerst aus dem GWD entlassen und dann erneut einberufen, was zu - ich zitiere - "Verzögerungen in Ihrer Lebensplanung führen kann".

Person A hat vor dem Wehrdienst seine Fachhochschulreife nachgemacht.


Vielen Dank für die schnelle Antwort.

[edit] Achja, Person A wurde während des GWD 23 Jahre alt, falls das irgendwie von Relevanz sein könnte.

[edit2] Was Person A ebenfalls verwundert, ist, dass Sie bisher nur eine Faxkopie der Anerkennung in der Kaserne ausgehändigt bekommen hat. Schriftlich kam vom BAZ bisher noch garnichts zu A nach Hause. Seltsam?

[edit3] Ich habe eine Theorie und würde gern eure Meinung hören:

1. A wurde mit 22 Jahren einberufen, wurde kurz nach Dienstantritt 23 Jahre alt und hat verweigert. Laut Merkblatt (wurde in der Kaserne mit Anerkennungskopie ausgehändigt) wird A entlassen, sofern A in der "Umwandlungsphase" keine Stelle findet. A muss also erneut vom BAz einberufen werden. Da A aber bereits das 23. Lebensjahr vollendet hat, kann A nicht mehr einberufen werden (Heranziehungsgrenze). Was meint Ihr?
« Letzte Änderung: 4. November 2010, 14:21:07 von Herr_Test » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 4. November 2010, 16:40:42 »

Da A aber bereits das 23. Lebensjahr vollendet hat, kann A nicht mehr einberufen werden (Heranziehungsgrenze). Was meint Ihr?

Das sehe ich auch so, hängt aber davon ab, ob der KDV-Antrag vor oder nach dem 23. Geburtstag gestellt wurde. Nach deiner Schilderung hast du den Antrag hinterher gestellt.

Von daher würde ich an deiner Stelle keinen Zivildienstplatz finden (wollen) und die Sache aussitzen.

Bislang bist du offenbar auch noch nicht formell entlassen und hast weiter einen Anspruch auf Zahlung von Sold etc.

Jetzt soklltest du nur noch bedenken, dass du dich ggf. selbst darum küpmmern musst, dass du weiter krankenversichert bist und du solltest dich ggf. arbeitslos melden um eventuelle Nachteile zu vermeiden.
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Herr_Test
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« Antworten #4 am: 4. November 2010, 17:04:03 »

Puh, gut! Dann wird Person A wohl einfach mal abwarten. Oder empfiehlt es sich mal beim BAZ anzurufen und die Sache zu klären?

Krankenversicherung ist schon am Laufen.

Also nochmal zur Entlassung: A wurde bereits aus der Kaserne entlassen, noch nicht aus dem Grundwehrdienst.

Und ja, Verweigerung wurde nach Vollendung des 23. Lebensjahres gestellt.

Svennie, ich danke dir im Namen von Person A. recht herzlich. Wenn dir weiterhin noch etwas zum Thema einfällt, lass es mich wissen. Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 4. November 2010, 20:30:09 »

Puh, gut! Dann wird Person A wohl einfach mal abwarten. Oder empfiehlt es sich mal beim BAZ anzurufen und die Sache zu klären?

Nicht anrufen !

Was willst du erreichen? Dass man dir hilft, einen Zivildienstplatz zu suchen? Einfach Augen zu und durch.

Also nochmal zur Entlassung: A wurde bereits aus der Kaserne entlassen, noch nicht aus dem Grundwehrdienst.

Dann war man in der Kaserne wohl etwas voreilig ...

Das ist aber nicht zu deinem Schaden.
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Herr_Test
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« Antworten #6 am: 4. November 2010, 23:36:17 »

Okay, dann richte ich Person A aus, dass er die Füße still halten soll. Dank dir!  Grinsend
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