User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Fragen zu KDV Verzicht und die Zeit danach.  (Gelesen 1074 mal)
FlamIN
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen
« am: 16. September 2009, 08:51:55 »

Also, wie ich schon gehört ist es ja möglich auf den kdv zu verzichten, dann wird man in kürzer Zeit vom Zivildiesnt entlassen.
Meine Frage ist nun, was ist mit der Zeit danach? Ist die dann Leerlauf? Wie lange würde es dann dauern, bis man eingezogen wird(Is wichtig um den richtigen Zeitpunkt für den KDV Verzicht zu stellen.) Kann man da beim KWEA Druck machen, dass es schneller geht. Wenn heute der 16. September ist, wann sollte man den KDV Antrag stellen, um möglichst wenig Leerzeit zu haben?
Kann ich in der Leerlaufzeit wieder Kindergeld beantragen(bzw. meine Eltern)(ich war Abiturient..)
Fängt  man, wenn man dann beim Bund ist, wieder mit Soldstufe 1 ein?

Könnte man rein theoretisch seinen ganzen Urlaub beim Zivildiesntnehmen, dann den kdv verzicht stellen und hätte man dann beim Bund wieder neue Urlaubstage(halt demantsprechend nach dauer der Diesntzeit)?

Wäre um euer Hilfe sehr dankbar!

mfg
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 16. September 2009, 11:43:18 »

...
Meine Frage ist nun, was ist mit der Zeit danach? Ist die dann Leerlauf?

Nach dem Zivildienstgesetz ist man (nach schriftlichem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) aus dem Zivildienst zu entlassen. Das Wehrpflichtgesetz kennt keine Umwandlung eines Zivildienstverhältnisses in ein Wehrdienstverhältnis.

Wie lange würde es dann dauern, bis man eingezogen wird(Is wichtig um den richtigen Zeitpunkt für den KDV Verzicht zu stellen.)

Ob und wann man einberufen wird, entscheidet das Kreiswehrersatzamt.

Kann man da beim KWEA Druck machen, dass es schneller geht.

Man kann es versuchen, einen Rechtsanpruch darauf, Grundwehrdienst leisten zu dürfen, gibt es nicht.

Wenn heute der 16. September ist, wann sollte man den KDV Antrag stellen, um möglichst wenig Leerzeit zu haben?

Ich dachte, du willst auf die Anerkennung verzichten. Jedenfalls wäre der nächste theoretisch denkbare Termin für den Dienstantritt dann Anfang Januar 2010. Und da dürfte jedenfalls derzeit auch noch etwas frei sein.

Kann ich in der Leerlaufzeit wieder Kindergeld beantragen(bzw. meine Eltern)(ich war Abiturient..)

Ich würde einfach mal behaupten, ja:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kind-ohne-Ausbildungs-Arbeitsplatz.html

Fängt  man, wenn man dann beim Bund ist, wieder mit Soldstufe 1 ein?

ja.

Könnte man rein theoretisch seinen ganzen Urlaub beim Zivildiesntnehmen, dann den kdv verzicht stellen und hätte man dann beim Bund wieder neue Urlaubstage(halt demantsprechend nach dauer der Diesntzeit)?

gute Frage. Die Soldatenurlaubsverordnung kennt keine Anrechnung von bereits anderweitig gewährtem Urlaubs.
Gespeichert
FlamIN
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 16. September 2009, 14:33:06 »

Ja, ich meinte natürlich, wann die richtige Zeit ist zum KDV Verzicht, nicht zum kdv antrag!

Danke für deine hilfreiche Antwort, eine hätte ich noch:

Glaubst du, dass es noch reicht, anfnag november den kdv Verzicht zu schicken, um noch zum ersten Januar eingezogen zu werden?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 16. September 2009, 14:38:59 »

Glaubst du, dass es noch reicht, anfnag november den kdv Verzicht zu schicken, um noch zum ersten Januar eingezogen zu werden?

Um überhaupt ansatzweise eine seriöse Prognose abgeben zu können, müsste man wissen, wie lange du schon Zivildienst leistest.

Ansonsten ist es in der Regel so, dass Einberufungen in der Regel kaum zeitnah erfolgen,
Gespeichert
FlamIN
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 16. September 2009, 17:17:43 »

Also, ich bin seit August im Dienst
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 16. September 2009, 23:28:23 »

Also, ich bin seit August im Dienst

Dann würde ich jetzt einfach mal die Behauptung aufstellen, dass eine Heranziehung zum Grundwehrdienst sehr unwahrscheinlich ist, wenn der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Januar oder späetr erfolgt.

Wenn du Anfang November auf die Anerkennung verzichtest, dann hast du gut 3 Monate Dienst geleistet, du müsstest also ggf. knapp 6 Monate Grundwehrdienst leisten, hättest ab dem 3. Monat einen Urlaubsanspruch, hättest also netto rd. 2 Monate Dienstzeit nach der Grundausbildung. Ob es da überhaupt zur Einberufung kommt, ist fraglich aber nicht ausgeschlossen.
Gespeichert
FlamIN
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 17. September 2009, 09:11:23 »

Danke für die Auskunft!

Noch eine Frage: Ich habe vor im Wintersemester 2010/2011 zu studieren. Wenn das KWEA so langsam ist, dass sie mich z.B erst im Juli einziehen hätte ich ja ein Problem. Könnte sowas passeiren oder ist das unwahrscheinlich. Ich möchte ja nicht ständig mit der Angst leben eingezogen werden zu können. Kann ich da was dagegen tun? Kann ich da anrufen und fragen, ob sie mich einziehen oder nicht, damit ich dann die Sache abhaken kann?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 17. September 2009, 11:20:08 »

Ich möchte ja nicht ständig mit der Angst leben eingezogen werden zu können.

Damit wirst du leben müssen.

Kann ich da was dagegen tun? Kann ich da anrufen und fragen, ob sie mich einziehen oder nicht, damit ich dann die Sache abhaken kann?

Ob du einberufen wirst oder nicht, entscheidet sich letztlich für jeden Dienstantrittstermin (Quartalsanfang) neu. Nur wenn eben bereits 6 Monate Zivildienst abgeleistet wurden, ist eine Heranziehung zum Grundwehrdienst sehr unwahrscheinlich, da in der verbleibenden Zeit die Grundausbildung nicht bestanden werden kann, da diese 3 Monate dauert und du innerhalb dieser Zeit noch einen Urlaubsanspruch hättest.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits