besteht zwischen du und kzh echt garkein zusammhang
nein. Und ich wundere mich ehrlich gesagt, dass du
nicht zuhause bist.
auch wenn der psychologe vom bundeswehrkranken haus die empfehlung für kzh bis DU und ambulante behandlung am heimartort empfohlen hat?
Das fassen wir doch einfach mal zusammen.
Der Psychologe hat Empfehlungn abgegeben, nämlich 3 Stück:
1. Der Truppenarzt soll dich Krank zu Hause schreiben
2. Aus seiner Sicht bist du Dienstunfähig
3. Aus seiner Sicht benötigst du eine Therapie
Punkt 1 ist einfach, der Truppenarzt müsste sich nur trauen. Problem dabei, auch der Truppenarzt kann hier dem Kp-Chef letztlich nur die Empfehlung geben, dich nach Hause zu schicken. In der Regel hält er sich daran.
Punkt 2: Das kann dauern, ist im Zweifel aber kein Problem, da du ja zuhause sein solltest.
Punkt 3: Auch das ist - letztlich - wieder dein Problem, jedenfalls nach der Entlassung.
aber liegt ja anscheint echt an der lust und laune der ärtze
Nicht nur der Ärzte. Bislang reden wir nur von einer Empfehlung (bzw. über mehrere).
Über die Entlassung hat der Truppenarzt nicht zu entschieden, die Entscheidung fällt in der Hierarchie ein deutliches Stück weiter oben.
ich bin ja gewillt zum psychater zugehn und mein problem zu beseitigen
Das ist nicht das Problem. Im Moment hindert man dich ja eher daran, eben weil man dich nicht nach Hause schickt.
jetzt wo ich hier in der kaserne liege merke ich das es mir wieder sau schlecht geht wegen mein anpassungsstörung leider haben wir auch keine bettenstation hier am ort und bekomme so den ganzen tag den stress trotzdem mit.. und bin richtig panich .... hoffe das ich entweder ins krankenhaus komme oder halt wirklich kzh mit therapie..
ich möchte echt nicht weiter meine gesundheit gefährden
Verständlich. Du solltest nochmals den Truppenarzt sagen, was Sache ist. Du hältst das dort in der Kaserne nicht aus und wenn nicht bald was passiert, dann schreibst du dem Wehrbeauftragten.
Ich gehe davon aus, dann passiert recht schnell etwas in deinem Sinne.
Die Alternative wäre halt, dass du dir die Zeit nimmst und einen KDV-Antrag stellst und begründest. Das ist zwar für dein Problem nicht der richtige bzw. sinnvolle Weg, er führt aber - wenn er vernünftig formuliert ist - innerhalb von 10-20 Tagen zur Entlassung und Zivildienst droht dir ja eh nicht mehr.