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Autor Thema: Frage zum Dienstunfähigkeitsverfahren  (Gelesen 4371 mal)
kapert
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Beiträge: 1


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« am: 28. Juli 2008, 18:29:31 »

Gute Abend, musterungsforum.de
Am 1. April diesen Jahres habe ich meinen GWD angetreten. Nach 3 Wochen bekam ich medizinische Probleme. Nach einigen Fehldiagnosen (mehr als genug), MSG-Befreiungen und Innendiensten wurde ich für eine MRT in ein ziviles Krankenhaus geschickt. Fraktur im Schienenbeinkopf.
Naja, darauf folgte natürlich eine gewisse Zeit KZH...

Vorgeschichte:
...Ende letzten Jahres bekam ich familiäre Probleme, welche sich psychisch auswirkten. Appetitlosigkeit, Magenbeschwerden, Schlaflosigkeit... klingt zu erst nach Depressionen aber ich zweifel daran. Schließlich bekam ich auch alles recht gut in den Griff. Freute mich sogar irgendwie auf die Bundeswehr.
Naja, es lief dann aber alles andere als gut für mich bei der Bundeswehr, die familiären bzw privaten Probleme wurden dadurch wieder verstärkt, hinzu kam die Verletzung im Bein. Ich schlief wieder schlecht bis gar nicht, nahm in wenigen Wochen 6kg an Gewicht ab und alles fing wieder an.
Jedenfalls wuchs mir alles über den Kopf und ich suchte noch während meines KZH einen Psychologen im BWK Hamburg auf. Nach einem Gespräch mit diesem und der Erörterung meiner Situation entschloss er sich, ein Dienstunfähigkeitsverfahren einzuleiten.
Mittlerweile bin ich an dem Punkt, froh zu sein, meinen GWD vorzeitig beenden zu können um einige Dinge ordnen zu können.
Laut KpFw soll mir in kürze das Ergebnis des DU-Verfahrens "eröffnet" werden.
Kennt hier jemand den Unterschied zwischen "ich wusste es" und "mir war es bewusst"? Ich wusste zwar, das es ein Verfahren mit "offenem Ende" ist, mir war es aber nicht bewusst. Ich habe also nicht damit gerechnet, doch wieder Verwendungsfähig werden zu können. Zumindest laut Verfahren.

Die Frage die mich nach dieser etwas längeren Vorgeschichte und einer Menge Anführungsstriche total quält ist, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird? Es sind nur 1 oder 2 Tage bis ich das Ergebnis bekomme aber ich wäre dankbar, mir würde jemand sagen können es wäre nur eine Formalität.

Mit freundlichem Gruß,
Kapert
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 29. Juli 2008, 17:19:33 »

Kennt hier jemand den Unterschied zwischen "ich wusste es" und "mir war es bewusst"?

In welchem Zusammenhang!?

Ich wusste zwar, das es ein Verfahren mit "offenem Ende" ist, mir war es aber nicht bewusst. Ich habe also nicht damit gerechnet, doch wieder Verwendungsfähig werden zu können. Zumindest laut Verfahren.

Es kommt zum Einen darauf an, ob du selbst deine Entlassung beantragst oder nicht. Tust du es nicht, dann kommt es darauf an, ob du körperlich oder geistig dauernd dienstunfähig bist. Stellst du selbst einen entsprechenden Antrag, dann kommt es nur darauf an, ob du voraussichtlich bis zum Ende der vorgesehenen Wehrdienstzeit (also bis Ende Dezember) weiter dienstunfähig sein wirst.

Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann ein Verbleiben in der Truppe (weiter 'KzH') von Vorteil sein, nämlich wenn kein Arbeitsplatz auf dich wartet und die soziale Absicherung nicht geklärt ist, also etwa kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II besteht.

Die Frage die mich nach dieser etwas längeren Vorgeschichte und einer Menge Anführungsstriche total quält ist, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird? Es sind nur 1 oder 2 Tage bis ich das Ergebnis bekomme aber ich wäre dankbar, mir würde jemand sagen können es wäre nur eine Formalität.

Das alles hängt im Wesentlichen von der Prognose des untersuchenden Arztes ab, wobei natürlich (theoretisch) ein Gegengutachten eingeholt werden könnte. In der Praxis sieht es doch aber so aus, dass die Bundeswehr kein Interesse daran haben kann, dich (und deine Behandlung) weiter zu finanzieren.
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