Kennt hier jemand den Unterschied zwischen "ich wusste es" und "mir war es bewusst"?
In welchem Zusammenhang!?
Ich wusste zwar, das es ein Verfahren mit "offenem Ende" ist, mir war es aber nicht bewusst. Ich habe also nicht damit gerechnet, doch wieder Verwendungsfähig werden zu können. Zumindest laut Verfahren.
Es kommt zum Einen darauf an, ob du selbst deine Entlassung beantragst oder nicht. Tust du es nicht, dann kommt es darauf an, ob du körperlich oder geistig
dauernd dienstunfähig bist. Stellst du selbst einen entsprechenden Antrag, dann kommt es nur darauf an, ob du voraussichtlich bis zum Ende der vorgesehenen Wehrdienstzeit (also bis Ende Dezember) weiter dienstunfähig sein wirst.
Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann ein Verbleiben in der Truppe (weiter 'KzH') von Vorteil sein, nämlich wenn kein Arbeitsplatz auf dich wartet und die soziale Absicherung nicht geklärt ist, also etwa kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II besteht.
Die Frage die mich nach dieser etwas längeren Vorgeschichte und einer Menge Anführungsstriche total quält ist, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird? Es sind nur 1 oder 2 Tage bis ich das Ergebnis bekomme aber ich wäre dankbar, mir würde jemand sagen können es wäre nur eine Formalität.
Das alles hängt im Wesentlichen von der Prognose des untersuchenden Arztes ab, wobei natürlich (theoretisch) ein Gegengutachten eingeholt werden könnte. In der Praxis sieht es doch aber so aus, dass die Bundeswehr kein Interesse daran haben kann, dich (und deine Behandlung) weiter zu finanzieren.