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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Ersatzdienst...  (Gelesen 1802 mal)
Mr.Black
Newbie
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Beiträge: 13


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« am: 30. Januar 2008, 18:24:54 »

Hi,

ich hätte da einige Fragen zu dem leidigen Thema Ersatzdienst.
Ähm, lasst mich mal des ganze su formulieren,

A ist 23, seit ca. 2 Jahren beim Ersatzdienst. Er befindet sich am Ende des ersten Semesters (vorher Ausbildung). Da A`s Vater krank ist (MS und seit letztem Jahr fraktur der Bandscheibe), ist er auf As Hilfe angewiesen. Der Vater verfügt auch über einen Schwerbehinderten Ausweis.
Da A zeitlich privat zu stark eingebunden ist, ist im das mitwirken beim Ersatzdienst nicht mehr möglich (auch liegen hier erhabliche Differenzen vor).
A hat bereits letzes Jahr seine KD Verweigerung zurückgezogen und eine überprüfungsuntersuchung beim KWEA angefordert. Die wurde ihm verweigert und ans Landratsamt verwiesen. Dort hat er körperliches Leiden (Rücken und Belastungsasthma) angeklagt, worauf hin ihm gesagt wurde er soll eine Nichtauglichkeit für den Kriegsdienst vorweisen?!
Nun As Arzte meinten, dass eine recht gute chance bestehen würde, dass man ihn für Nichttauglich anerkennen würde (beide unabhängig voneinander). Da A aber noch nie Glück hatte ist er sehr skeptisch.

Was kann A tun? A hatte eigentlich vor, per Brief die Lage mit seinem Vater zu schildern und sich zuerst an den Zugführer zuwenden, um eine menschliche Lösung herbeizuführen, da A ja seinem Vater viel helfen muß.  Soll er versuchen sich ins dritte Semester zu retten? Wo wäre hier des genaue Datum, dass zu erreichen wäre? Soll er einfach gleich sich Entpflichten lassen und auf Nachmusterung hoffen (diese Möglichkeit würde er ungern wählen)?

Wenn er sich entpflichten lässt, wird er dann sofort eingezogen oder gibt es da Fristen?

Ich weiß, dass war sehr viel auf einmal, tut mir Leid. Ich wäre sehr dankbar wenn jemand einige der Fragen beantworten könnte, wäre sehr wichtig.

Vilen lieben Dank.
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 30. Januar 2008, 20:20:55 »

Was kann A tun? A hatte eigentlich vor, per Brief die Lage mit seinem Vater zu schildern und sich zuerst an den Zugführer zuwenden, um eine menschliche Lösung herbeizuführen, da A ja seinem Vater viel helfen muß.  Soll er versuchen sich ins dritte Semester zu retten? Wo wäre hier des genaue Datum, dass zu erreichen wäre? Soll er einfach gleich sich Entpflichten lassen und auf Nachmusterung hoffen (diese Möglichkeit würde er ungern wählen)?

Leider wurden hier eine ganze Menge klassischer Fehler gemacht. Katastrophenschutz ist ein Thema für sich, dann aber auch noch einen KDV-Antrag zu stellen war nicht sehr überlegt, ist aber nicht mehr zu ändern.

Jetzt musst du überlegen, ob du dich im Katastrophenschutz erst mal beurlauben lassen könntest, erstmal dort weitermachst und gleich aussteigst.

In allen Fällen wäre im Ergebnis die Kreisverwaltung der richtige Ansprechpartner wobei es hier auf die entsprchende landesrechtliche Regelung ankommt.

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, nur eine Überprüfungsuntersuchung. Diese findet nur statt, wenn eine Einberufung erfolgen kann. Dies ist aber hier nicht der Fall weil noch die (selbst und freiwillig eingegangene) Verpflichtung im Katatrophenschutz besteht. Deshalb hat das KWEA den Antrag auch (zu Recht) abgelehnt. Der Landkreis wiederum kann seine Entscheidung nicht von der des KWEA abhängig machen.

Wenn er sich entpflichten lässt, wird er dann sofort eingezogen oder gibt es da Fristen?

Die Frist wäre mindestens 4 Wochen, du hast aber Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung. Das KWEA wird es auch nicht besonders eilig haben, du bist ja noch eine sehr sehr lange Zeit einberufbar.
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