Was kann A tun? A hatte eigentlich vor, per Brief die Lage mit seinem Vater zu schildern und sich zuerst an den Zugführer zuwenden, um eine menschliche Lösung herbeizuführen, da A ja seinem Vater viel helfen muß. Soll er versuchen sich ins dritte Semester zu retten? Wo wäre hier des genaue Datum, dass zu erreichen wäre? Soll er einfach gleich sich Entpflichten lassen und auf Nachmusterung hoffen (diese Möglichkeit würde er ungern wählen)?
Leider wurden hier eine ganze Menge klassischer Fehler gemacht. Katastrophenschutz ist ein Thema für sich, dann aber auch noch einen KDV-Antrag zu stellen war nicht sehr überlegt, ist aber nicht mehr zu ändern.
Jetzt musst du überlegen, ob du dich im Katastrophenschutz erst mal beurlauben lassen könntest, erstmal dort weitermachst und gleich aussteigst.
In allen Fällen wäre im Ergebnis die Kreisverwaltung der richtige Ansprechpartner wobei es hier auf die entsprchende landesrechtliche Regelung ankommt.
Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, nur eine Überprüfungsuntersuchung. Diese findet nur statt, wenn eine Einberufung erfolgen kann. Dies ist aber hier nicht der Fall weil noch die (selbst und freiwillig eingegangene) Verpflichtung im Katatrophenschutz besteht. Deshalb hat das KWEA den Antrag auch (zu Recht) abgelehnt. Der Landkreis wiederum kann seine Entscheidung nicht von der des KWEA abhängig machen.
Wenn er sich entpflichten lässt, wird er dann sofort eingezogen oder gibt es da Fristen?
Die Frist wäre mindestens 4 Wochen, du hast aber Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung. Das KWEA wird es auch nicht besonders eilig haben, du bist ja noch eine sehr sehr lange Zeit einberufbar.