User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Entpflichten lassen, was kommt dann?  (Gelesen 6261 mal)
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« am: 24. März 2007, 17:10:22 »

Hallo

Ich bin seit 3 Jahren bei der Feuerwehr als Freigestellter tätig. Jetzt habe ich ein Paar Probleme mit dem Wehrführer, weil der mich für jeden Mist ruft. Ich bin jetzt im 6ten Semester im Studium und werde wahrscheinlich statt der 8Semester Regelstudiumzeit 10 Semester brauchen, weil zb. Die FFW Lehrgänge genau mit den Klausuren liegen.

Wie geht das weiter wenn ich mich entpflichten lasse? Ziehen die mich sofort ein, oder darf ich erst noch zu ende Studieren?

Ich bin jetzt 24 Jahre.

Danke
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 24. März 2007, 22:31:14 »

Wie geht das weiter wenn ich mich entpflichten lasse? Ziehen die mich sofort ein, oder darf ich erst noch zu ende Studieren?

Du wirst auf Antrag bis zum Ende des Studiums zurückgestellt.

Ich bin jetzt 24 Jahre.

Einberufbar bist du bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs.
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 25. März 2007, 12:31:54 »

Gut, danke.

Ich were dann abe rbestimmt nochmal nachgemustert oder?

Was ist, wenn ich mit 3 gemustert werde? Werde ich dann trotzdem noch gezogen?

Wie stehehn die Debatten, ob die Wehrpflicht abgeschafft werden soll?

Wenn man heiratet, ist man doch automatisch raus aus der Wehrpflicht oder gilt das nicht mehr?

Gruß Spawn
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 25. März 2007, 15:19:55 »

Gut, danke.

Ich were dann abe rbestimmt nochmal nachgemustert oder?

Nein, auf Antrag findet aber eine Überprüfungsuntersuchung statt.

Was ist, wenn ich mit 3 gemustert werde? Werde ich dann trotzdem noch gezogen?

Tauglichkeits- und Verwendungsgrade sind nicht numeriert und das, was du vermutlich meinst wurde 2004 abgeschafft.

Wie stehehn die Debatten, ob die Wehrpflicht abgeschafft werden soll?

Genauso gut oder schlecht wie seit Jahren. Es gibt keinen rationalen Grund, an der Wehrpflicht festzuhalten. Offensichtlich will man den Zivildienst nicht abschaffen aber ohne allgemeine Wehrpflicht kann es keine Zivildienstpflicht geben.

Wenn man heiratet, ist man doch automatisch raus aus der Wehrpflicht oder gilt das nicht mehr?

Man wird dann auf Antrag vom Wehrdienst (nicht vcn der Wehrpflicht) befreit.
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 25. März 2007, 16:56:00 »

Wie stehen denn meine Chancen, das ich nach dem Studium nicht gezogen werde?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 25. März 2007, 18:33:26 »

Wie stehen denn meine Chancen, das ich nach dem Studium nicht gezogen werde?

Das lässt sich nicht vorhersagen aber wenn du nichts weiter unternimmst dann sind die Chancen nicht einberufen zu werden eher gering.
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 26. März 2007, 10:30:38 »

Ok, dann mal so gefragt, was könnte ich unternehmen um vom Wehrdienst befreit zu werden. Ich hab ja jetzt schon 3 Jahre. lässt sich da nicht was machen, z.B das ich es nicht mehr schaffe, das studium, die Abeit und die Feuerwehr unter einen Hut zu bekommen?
PS. das ich wirklich recht viel. ganze Woche lernen und arbeiten und am Wochenende noch den Mist von der FFW
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 21. August 2007, 20:55:46 »

Hallo nochmal

Ich möchte gerne einen Antrag stellen das ich vom Ersatzdienst und der Wehrpflicht entlassen werde, das im Grundgesetz der Paragraph zur Gleichheit der Menschen steht.

Ich fühle mich als männliche Person schwer benachteiligt und in der Entfaltung meiner Zukunft und Persönlichkeit schwer eingeschränkt.

Es werden z.b keine Frauen oder Körperlich "Unfitte" Menschen gezogen, demnach verstösst das doch gegen das Gesetz der GLeichheit oder?

Könnte ich damit was bezwecken?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 22. August 2007, 00:06:55 »

Hallo nochmal

Ich möchte gerne einen Antrag stellen das ich vom Ersatzdienst und der Wehrpflicht entlassen werde, das im Grundgesetz der Paragraph zur Gleichheit der Menschen steht.

Du vermischst zwei Sachen:

- Dein Dienst im Katastrophenschutz führt nicht zur Freistellung sondern nur zur Nichtheranziehung für den Grundwehrdienst während der 6 Jahre Dienstzeit. Nach 6 Jahren Dienstzeit im Katastrophenschutz erlischt dann die Pflicht Grundwehrdienst (bzw. Zivildienst in Friedenszeiten) zu leisten.

- Es handelt sich nicht um einen "Ersatzdienst", insbesondere bist du nicht durch Gesetz gezwungen, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten, du hast dich vielmehr selbst dazu verpflichtet.
 
Ich fühle mich als männliche Person schwer benachteiligt und in der Entfaltung meiner Zukunft und Persönlichkeit schwer eingeschränkt.

Mit diesem Gefühl stehst du nicht allein da, hast vor den Gerichten aber keine Chance. Die Wehrpflicht für Männer ist verfassungsgemäß und deine derzeitige Situation (Ärger bei der Feuerwehr) hat mit der Wehrpflicht unmittelbar nichts zu tun.

Es werden z.b keine Frauen oder Körperlich "Unfitte" Menschen gezogen, demnach verstösst das doch gegen das Gesetz der GLeichheit oder?

Nein. Männer und Frauen sind eben nicht gleich, jedenfalls dann nicht wenn da Grundgesetz eine Gleichbehandlung im Einzelfall eben ausschließt. Um es zu verdeutlichen: Frauen können Kinder kriegen, Männer nicht. Das ist zwar eine Binsenweisheit, so ist diese (zulässige) Ungleichbehandlung aber nunmal begründet.

Und Fitness ist kein Kriterium für die Wehrdienstfähigkeit.

Könnte ich damit was bezwecken?

Nein. Du solltest die Energie in etwas sinnvolles investieren. Du könntest deine Gesundheitsunterlagen beim Kreiswehrersatzamt anfordern und nachsehen, wie dein Musterungsergebnis zustande gekommen ist.

Zitat
z.B das ich es nicht mehr schaffe, das studium, die Abeit und die Feuerwehr unter einen Hut zu bekommen?

Du kannst dich jederzeit dort entpflichten lassen. Die 3 Jahre, die du dann (freiwillig!) bei der Feuerwehrt geleistet hast, die waren dann allerdings im wahrsten Sinne des Wortes für die Katz.

Die Folge ist, dass du wieder zum Grundwehrdienst herangezogen werden könntest, das könntest du umgehen, indem du die Zurückstellung wegen des Studiums beantragst. Danach aber, kann dich die ganze Wehrdienstgeschichte wahrscheinlich wieder einholen.

Als Ausweg bliebe dann (wie schon erwähnt) die Möglichkeit einer Überprüfungsuntersuchung.
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 22. August 2007, 08:12:18 »

Na Prima.

Dann werde ich es mal mit deiner Methode versuchen und meine Musterungsunterlagen anfordern.

Danke
Gespeichert
Spawnm12
Newbie
*
Beiträge: 14


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 25. September 2007, 14:19:42 »

Hallo

Ich hatte heute beim KWEA angerufen und meine Musterungsunterlagen verlangt.
Die Dame meinte aber, das Sie sie mir nicht geben kann.

Sollte ich das Schriftlich nochmal versuchen?

Gruß Spawn
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 25. September 2007, 14:43:46 »

Die Dame meinte aber, das Sie sie mir nicht geben kann.

sie kann nicht nur, sie muss sogar.

Sollte ich das Schriftlich nochmal versuchen?

ja.
Gespeichert
Mr.Black
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 30. Januar 2008, 18:01:39 »

Sorry, dass ich des ganze nochmal aufroll. Befind mich in einer ähnlichen Situation. Mach des ganze Spektakel jetzt schon zwei Jahre mit.
Wollte nachfragen was bei dir rausgekommen ist.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  


Flyer Gestalten | V8 Motoren | Danke! Bedanken Auf Schwedisch. | Hundeschule | Kanzlei Bremen


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits