Hallo nochmal
Ich möchte gerne einen Antrag stellen das ich vom Ersatzdienst und der Wehrpflicht entlassen werde, das im Grundgesetz der Paragraph zur Gleichheit der Menschen steht.
Du vermischst zwei Sachen:
- Dein Dienst im Katastrophenschutz führt nicht zur
Freistellung sondern nur zur Nichtheranziehung für den Grundwehrdienst während der 6 Jahre Dienstzeit. Nach 6 Jahren Dienstzeit im Katastrophenschutz erlischt dann die Pflicht Grundwehrdienst (bzw. Zivildienst in Friedenszeiten) zu leisten.
- Es handelt sich
nicht um einen "Ersatzdienst", insbesondere bist du nicht durch Gesetz gezwungen, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten, du hast dich vielmehr selbst dazu verpflichtet.
Ich fühle mich als männliche Person schwer benachteiligt und in der Entfaltung meiner Zukunft und Persönlichkeit schwer eingeschränkt.
Mit diesem Gefühl stehst du nicht allein da, hast vor den Gerichten aber keine Chance. Die Wehrpflicht für Männer ist verfassungsgemäß und deine derzeitige Situation (Ärger bei der Feuerwehr) hat mit der Wehrpflicht unmittelbar nichts zu tun.
Es werden z.b keine Frauen oder Körperlich "Unfitte" Menschen gezogen, demnach verstösst das doch gegen das Gesetz der GLeichheit oder?
Nein. Männer und Frauen sind eben nicht gleich, jedenfalls dann nicht wenn da Grundgesetz eine Gleichbehandlung im Einzelfall eben ausschließt. Um es zu verdeutlichen: Frauen können Kinder kriegen, Männer nicht. Das ist zwar eine Binsenweisheit, so ist diese (zulässige) Ungleichbehandlung aber nunmal begründet.
Und Fitness ist kein Kriterium für die Wehrdienstfähigkeit.
Könnte ich damit was bezwecken?
Nein. Du solltest die Energie in etwas sinnvolles investieren. Du könntest deine Gesundheitsunterlagen beim Kreiswehrersatzamt anfordern und nachsehen, wie dein Musterungsergebnis zustande gekommen ist.
z.B das ich es nicht mehr schaffe, das studium, die Abeit und die Feuerwehr unter einen Hut zu bekommen?
Du kannst dich jederzeit dort entpflichten lassen. Die 3 Jahre, die du dann (freiwillig!) bei der Feuerwehrt geleistet hast, die waren dann allerdings im wahrsten Sinne des Wortes für die Katz.
Die Folge ist, dass du wieder zum Grundwehrdienst herangezogen werden könntest, das könntest du umgehen, indem du die Zurückstellung wegen des Studiums beantragst. Danach aber, kann dich die ganze Wehrdienstgeschichte wahrscheinlich wieder einholen.
Als Ausweg bliebe dann (wie schon erwähnt) die Möglichkeit einer Überprüfungsuntersuchung.