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Autor Thema: Entlasssung Katastrophenschutz  (Gelesen 1754 mal)
MG
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« am: 22. November 2009, 17:14:59 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wurde ab 15.05.2009 für ein halbes Jahr krank geschrieben, wegen LWS Problemen, dazu habe ich ein Attest vom Arzt an das zuständige Amt weitergegeben. Jetzt nachdem meine Krankenzeit rum ist, bekomme ich ein schreiben vom Amt indem ich mit sofortiger Wirkung zum Dienst im Kats entlassen wurde, und das die meine Fall ans Kreiswehrersatzamt weiteleiten, sodass die sich gegebenfalls mit mir in Verbindung setzen, dies gemäß § 13a Abs. 2 und 3 Wehrpflichtgesetz.

Was soll ich nun machen? Dies kann doch nicht so einfach sein, das die mich rauskicken. Meine Fehlzeit war doch verschuldensunabhängig.
Kann ich jetzt noch mit meinen 23 Jahren gezogen werden?

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke
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svennie
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« Antworten #1 am: 22. November 2009, 19:35:11 »

Was soll ich nun machen? Dies kann doch nicht so einfach sein, das die mich rauskicken. Meine Fehlzeit war doch verschuldensunabhängig.

Bist du jetzt wieder ausreichend belastbar?

Hat die Behörde die Unterbrechung der Mitwirkung im Katastrophenschutz genehmigt?

Kann ich jetzt noch mit meinen 23 Jahren gezogen werden?

Im Prinzip ja.
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MG
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« Antworten #2 am: 22. November 2009, 20:15:43 »

Hallo,

nein noch nicht ganz belastbar musste mich erstmal vom Atemschutz zurückziehen und anderen Dingen zurückziehen, da die mein Rücken zu stark belasten.

Ich weiß nicht ob der Kats, mein Ausfall genehmigt hat, ich hab dem Brandschutzamt sowie meinem Gemeindebrandinspektor den Attest bzw. Krankmeldung für das halbe Jahr vorgelegt. Sie haben sich ja in dem Entlassungsschreiben auf die Krankmeldung bezogen, das sie mich deswegen aus dem Kats entlassen.

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svennie
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« Antworten #3 am: 23. November 2009, 12:08:19 »

Ich weiß nicht ob der Kats, mein Ausfall genehmigt hat, ich hab dem Brandschutzamt sowie meinem Gemeindebrandinspektor den Attest bzw. Krankmeldung für das halbe Jahr vorgelegt. Sie haben sich ja in dem Entlassungsschreiben auf die Krankmeldung bezogen, das sie mich deswegen aus dem Kats entlassen.

Hm,

das Problem ist, dass der Dienst im Katastrophenschutz nach Landesrecht (in jedem Bundesland etwas anders) geregelt ist.

Grob gesagt kann man sagen,d ass die Behörde dich durchaus entlassen kann, wenn du den Anforderungen nicht mehr gewachsen bist, das sind dann durchaus Gründe, die (im Sinne des Wehrpflichtgesetzes) in deiner Person liegen.

Die Frage ist halt, ob du den Anforderungen des Grundwehrdienstes noch gewachsen wärst.

Ich würde erstmal - zur Fristwahrung - Widerspruch gegen den Bescheid der Katastrophenschutzbehörde einlegen und nachfragen, warum genau die Entlassung erfolgt (nur wegen der Krankschreibung in der Vergangenheit oder wegen eienr angenommen nicht ausreichenden Belastbarkeit in der Zukunft). Grundsätzlich müsste dann nämlich - so vermute ich - eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, die du dann im Zweifel auch gegenüber dem KWEA verwenden könntest.
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MG
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« Antworten #4 am: 23. November 2009, 19:41:21 »

Hier eine Abschrift der Entlassung. Das klarheit geschaffen wird.

Katastrophenschutz
Freistellung vom Wehrdienst gemäß § 13a Abs. 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG);
Entlassung aus der Verpflichtung zum Dienst im Löschzug der …..

Sehr geehrter Herr …,
mit Schreiben vom …. habe ich Ihrer Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz zugestimmt. Mit selbigen Schreiben habe ich Sie auf Ihre Verpflichtung hingewiesen, an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen mitzuwirken. Diese Mitwirkung wiederum ist Voraussetzung für eine Freistellung vom Wehrdienst gemäß §13a Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG).

Vom Mitwirkung im Sinne dieses Gesetzes kann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Helfer an mehr als einem Drittel der angeordneten Dienste innerhalb eines halben Jahres fehlt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG), 6. Senat, Az. 6 C 11/98 vom 06.10.1998). Danach sind die Fehlzeiten verschuldensunabhängig. Durch die von Ihnen abgegebene ärztliche Bescheinigung vom ….., wonach Sie für die nächsten sechs Monate „nicht einsetzbar“ sind, ist der o. g. Sachverhalt gegeben.

Ich entlasse Sie daher mit sofortiger Wirkung aus Ihrer Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz und werde den Vorgang an das zuständige Kreiswehrersatzamt in …  weiterleiten, das sich dann gegeben falls mit Ihnen in Verbindung setzt.



Es wäre Super wenn mir jemand helfen kann, leider weis ich nicht mehr weiter. Warum wird man entlassen wenn man Krank ist bzw. eine Attest vorgelegt hat. Und das gerade bei einer Hilfsorganisation.

Danke für eure Hilfe.
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svennie
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« Antworten #5 am: 23. November 2009, 22:11:56 »

Es wäre Super wenn mir jemand helfen kann, leider weis ich nicht mehr weiter.

Mit den juristischen Feinheiten des KatS-Rechts bin ich leider auch nicht vertraut, das Problem scheint hier zu sein, dass die Behörde nicht wie du von eienr Unterbrechung der Dienstleistung ausgeht, sondern von "schuldhaftem" Nichterscheinen über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Nach dem Wehrpflichtgesetz sind solche Unterbrechungen durchaus zulässig, wenn die Restdienstzeitverpflichtung noch erfüllt werden kann. Ob die Unterbrechung nach dem Katastrophenschutzgesetz des betreffenden Bundeslandes zulässig ist, vermag ich nicht zu sagen, ggf. kann dir hier ein Anwalt weiterhelfen.

Und das gerade bei einer Hilfsorganisation.

Tja, damit muss man leider rechnen, diese Behörden (auch das Bundesamt für den Zivildienst, dieses sogar besonders) benehmen sich häufig wie die Axt im Walde.
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MG
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« Antworten #6 am: 24. November 2009, 06:34:03 »

Aber wie können die von "schuldhaftem" Nichterscheinen ausgehen.
Ich habe denen ein Attest vorgelegt, mehr kann ich nicht machen.
Und wenn man nun mal Krank ist, dann ist man Krank.

Das die den Attest vorliegen hatten, können sie nicht mehr abstreiten. Ich habe ehr das Gefühl, das die vergessen haben, mich für das halbe Jahr freizustellen, das ich offiziell dabei war und nur keine Stunden geleistet habe. Deshalb kam die Entlassung jetzt auch nach meiner Krankenzeit und nicht schon mittendrin. Die wissen wahrscheinlich nicht wie sie das halbe dem Kreiswehrersatzamt gegenüber erklären sollen, und sind auf Nummer sicher gegangen und haben mich entlassen.

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svennie
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« Antworten #7 am: 24. November 2009, 15:00:03 »

Deshalb kam die Entlassung jetzt auch nach meiner Krankenzeit und nicht schon mittendrin. Die wissen wahrscheinlich nicht wie sie das halbe dem Kreiswehrersatzamt gegenüber erklären sollen, und sind auf Nummer sicher gegangen und haben mich entlassen.

Dasist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, hilft dir aber in der Sache nicht weiter. Du solltest dich hier wirklich anwaltlich beraten lassen, da ansonsten die geleistete Zeit schlichtweg verloren ist, die insgesamt zu leistende Zeit jedoch vermutlich übernächstes Jahr verkürzt wird.
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MG
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« Antworten #8 am: 25. November 2009, 05:48:42 »

Leider hat sich das KWEA gestern schriftlich bei mir gemeldet.

Und zwar müsste ich mit meiner baldigen einberufung rechnen.
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svennie
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« Antworten #9 am: 25. November 2009, 12:13:58 »

Und zwar müsste ich mit meiner baldigen einberufung rechnen.

Ich empfehle dir, Kontakt mit Rechtsanwalt Kajo Frings aufzunehmen, wenn dies für dich finanziell möglich sein sollte. Ansonsten solltest du zumindest eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, dein Gesundheitszustand hat sich ja offensichtlich seit der Musterung geändert.
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