Meine Dienststelle schafft es auch nach mehreren Monaten nicht mir -trotz wiederholtem Nachfragens - ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Ein Anspruch auf ein "Arbeitszeugnis" besteht nicht, da es sich nicht um ein (normales) Arbeitsverhältnis handelt.
Es besteht aber natürlich Anspruch auf ein Dienstzeugnis, dies sogar vor Beendigung des Dienstes als vorläufiges Dienstzeugnis.
Der Anspruch ergibt sich aus dem Zivildienstgesetz (§ 46) und könnte daher ggf. vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.
Ich wpürde dennoch zunächst versuchen, bei der zuständigen Verwaltungsstelle oder Zivildienstgruppe eine Beschwerde anzubringen. Eventuell hilft auch der Bundesbeauftragte für den Zivildienst.