User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Umfrage
Frage: Wo Krankenversichert? Leistung von Arbeitsagentur?
welche Möglichkeiten für Unterhalt - 1 (100%)
wie Krankenversichert - 0 (0%)
Stimmen insgesamt: 1

Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Ausmusterung wg Krankheit .  (Gelesen 2354 mal)
Bär
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 9. Februar 2009, 11:57:45 »

Hallo,
bin nach Abschluß der Berufsausbildung zum GWD eingezogen worden.Habe noch 4Monate abzuleisten,jetzt wurde nach Sportunfall beim Vereinssport Herzerkrankung festgestellt.Dauer der Heilung vsl.3Monate.Zur Zeit Krank zu Hause.In 2Wo Wiedervorstellung beim Truppenarzt,danach vermutlich Ausmusterung.Habe aber erst ab September eine Arbeitsstelle.Wohne noch bei meinen Eltern.Wie ist das mit der Krankenversicherung (benötigte Arzneimittel).Wie muß ich mich bei der Arbeitsagentur verhalten?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 9. Februar 2009, 14:37:13 »

Wie ist das mit der Krankenversicherung (benötigte Arzneimittel).Wie muß ich mich bei der Arbeitsagentur verhalten?

Hm.

Welchen Status hattest du vorher? Arbeitssuchend? Oder warst du direkt vorher noch in dem Ausbildungsverhältnis? Oder
bei den Eltern mitversichert (Familienversicherung)? Unabhängig davon solltest du dich bei der Arbeitsagentur kurzfristig arbeitslos melden und Antrag auf Arbeitslosengeld (I) stellen (erstmal mit Entlassungsdatum lt. Einberufungsbescheid). Sofern du Anspruch auf Leistungen hast (wovon ich ausgehe), bist du dann auch krankenversichert.
Gespeichert
Bär
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 9. Februar 2009, 18:06:22 »

Status vor Bw: Unmittelbar nach Berufsausbildung zur Bw.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 9. Februar 2009, 22:08:42 »

Status vor Bw: Unmittelbar nach Berufsausbildung zur Bw.

Dann solltest du Arbeitslosengeld I beantragen, die Höhe bemisst sich an deinen Bezügen, die du in der Ausbildung hattest. Für einen eigenen (ergänzenden) ALG-2-Anspruch dürftest du zu jung sein, wenn du - wie du schreibst - bei den Eltern wohnst. Aber allein durch die Gewährung von Arbeitslosengeld I bist du dann ja krankenversichert.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  


Brautkleid Gebraucht | Sudoku Zum Drucken | Auto Waschen | Bekleidung Golf | Golf Schläger


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits