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Autor Thema: Auf KDV Anerkennung verzichten  (Gelesen 6005 mal)
Rasputin
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Beiträge: 5


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« am: 8. April 2008, 16:29:38 »

Hallo erstmal! Ich lese schon seit längerer Zeit hier im Forum mit und habe mich nun dazu entschlossen, auch mitzuschreiben. Seit ca. 2 Jahren befasse ich mich mit dem Thema Wehrpflicht, konnte aber aufgrund zahlreicher Zurückstellungen bis heute keinen Dienst leisten. Lächelnd

Ich möchte mal einen rein fiktiven Fall mit eurer Hilfe durchdenken:

Nehmen wir mal an, das BAZ will jemanden mit 24 noch zum Zivildienst einberufen, dieser jemand hat am 5. April Geburtstag. Schließlich wird er auch einberufen, zum 01. Februar. Nach wenigen Tagen im Dienst verzichtet der jemand auf seine KDV-Anerkennung und wird folglich ca. 1-2 Wochen später aus dem Dienst entlassen. Ist eine Einberufung zur Bundeswehr dann noch wahrscheinlich? Schließlich könnte das KWEA ihm noch Anfang März eine Einberufung zum 01.04. zusenden. Oder muss das KWEA sich gar nicht an diese 4 Wochen Frist halten, wenn man schon mal im staatlichen Zwangsdienstleistungsprozess drin war und die Art der Dienstleistung lediglich in eine andere umwandelt?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 18. April 2008, 19:55:02 »

Ist eine Einberufung zur Bundeswehr dann noch wahrscheinlich? Schließlich könnte das KWEA ihm noch Anfang März eine Einberufung zum 01.04. zusenden.

Eine Einberufung ist möglich aber eher unwahrscheinlich.

Oder muss das KWEA sich gar nicht an diese 4 Wochen Frist halten, wenn man schon mal im staatlichen Zwangsdienstleistungsprozess drin war und die Art der Dienstleistung lediglich in eine andere umwandelt?

Die Möglichkeit der Umwandlung besteht nur im umgekehrten Fall (Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während des (Grund)wehrdienstes.
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Rasputin
Newbie
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 29. Mai 2008, 20:50:30 »

Also muss sich das KWEA in einem solchen Falle an die Vierwochenfrist halten, habe ich das jetzt richtig verstanden?
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