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Autor Thema: Abschlussgehalt Zivi? Trotz Verkürzung?  (Gelesen 2578 mal)
MundMs
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Beiträge: 21


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« am: 23. Oktober 2009, 22:55:32 »

Hallo liebes Forum,

wie ja bekannt ist gibt es beim Zivildienst nach den 9 Monaten ein sogenanntes Abschlussgehalt. Dies liegt glaube ich sogar fast beim 2fachen Monatsgehalt eines Zivis.

Würde es dieses Abschlussgehalt auch noch bei einem 6,7 oder 8 monatigen Zivildienst geben? Also einer verkürzten Dienstzeit wenn man sich beispielsweise die DIenstzeit eines vorzeitig abgebrochenen FSJ auf die nächste Dienststelle im Zivildienst anrechnen lässt? (Das FSJ wurde in diesem Falle als Zivildienstersatz abgeleistet bzw vorzeitig abgebrochen)
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 24. Oktober 2009, 11:51:05 »

wie ja bekannt ist gibt es beim Zivildienst nach den 9 Monaten ein sogenanntes Abschlussgehalt.

Nein, Zivildienstleistende erhalten überhaupt kein "Gehalt" und somit nach der Entlassung ein Entlassungsgeld.

Dies liegt glaube ich sogar fast beim 2fachen Monatsgehalt eines Zivis.

Ein Zivildi8enstleistender hat auch kein "Monatsgehalt", sondern einen taggenau zu berechnenden Sold, der sich mit der Zeit erhöht.

Das Entlassungsgeld liegt bei 690,24 Euro bei 9monatgigem Dienst, bei kürzerem Dienst wird es anteilig gezahlt, wenn mindestens 30 Tage Dienst geleistet wurden.

Würde es dieses Abschlussgehalt auch noch bei einem 6,7 oder 8 monatigen Zivildienst geben?

ja.

Also einer verkürzten Dienstzeit wenn man sich beispielsweise die DIenstzeit eines vorzeitig abgebrochenen FSJ auf die nächste Dienststelle im Zivildienst anrechnen lässt? (Das FSJ wurde in diesem Falle als Zivildienstersatz abgeleistet bzw vorzeitig abgebrochen)

Wenn danach tatsächlich Zivildienst geleistet wird, dann gibt es nach Entlassung aus dem Zivildienst auch ein Entlassungsgeld.
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